Ab wann kann man abmahnen?

Diskutiere Ab wann kann man abmahnen? im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich habe eine Frage - was auch sonst...?! Ab wann kann man einen Mieter abmahnen? Und wie läuft das ab? Dazu folgende Situation: Eigentlich ...


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  1. Ab wann kann man abmahnen? #1

    Ab wann kann man abmahnen?


    Hallo!

    Ich habe eine Frage - was auch sonst...?!

    Ab wann kann man einen Mieter abmahnen? Und wie läuft das ab?

    Dazu folgende Situation:
    Eigentlich ist mein Mann der Vermieter, doch er bekommt nie seinen Mund auf und lässt sich so ziemlich alles gefallen...
    Eine unserer Mietparteien besteht aus Mutter und zwei Töchtern, eine etwa 16, die andere etwa 20 Jahre alt.
    Es wird, sobald die Mutter nicht mehr im Hause ist, sehr laut Musik gehört, so laut, dass ich jedes Detail davon verstehen kann. (Wir wohnen darunter leider)
    Klar, unser Haus ist BJ 52, und recht hellhörig, aber ich glaube, dass man doch trotzdem aufeinander Rücksicht nehmen kann? Jedenfalls lassen sich die beiden Mädels wohl von ihrer Mutter auch nicht viel sagen...
    Und dann steht die ältere der beiden Töchter regelmässig bei uns vor der Garage mit ihrem Auto, obwohl sie weiss, dass sie das nicht soll, und jede Wohnung 1 Stellplatz hat, und dieser von ihrer Mutter genutzt wird. An der Strasse gibt es genug Stellplätze, aber sie ist augenscheinlich einfach zu faul zum laufen.
    Gestern war es wieder so weit, und sie stand wieder vor der Garage. Schwiegereltern und wir teilen uns eine grosse Garage, und sie stand vor dem Tor. Meine Schwiegermutter wollte mit ihrem Auto los, und ging dann also zu unseren Mietern, um die Räumung einzufordern. Sie ist 73, und um ihre Gesundheit ist es nicht zum Besten bestellt, eigentlich soll sie sich nicht aufregen...
    Da sagt dieses 20-jährige freche Ding doch wortwörtlich zu ihr: "Verpiss Dich, Du altes Dreckstück! Du hast mir gar nichts zu sagen! Du kannst mich am Arsch lecken! Geh doch ins Altenheim, oder noch besser, ab ins Grab!" und knallt die Tür zu.
    Zum Glück kam mein Mann in diesem Moment Heim, und hat das dann mal geklärt - aber normalerweise stehen wir allein davor, und wissen nicht, wie wir damit umgehen sollen! Auch ich muss mich beschimpfen lassen. Das Mädel hat mir sogar schon mit Jugendamt gedroht, dass man mir mein Kind wegnimmt, damit ich endlich verschwinde aus dem Haus...!!!
    Ich halte ja viel aus, und kann viel einstecken, aber DAS?
    Kann man gar nichts gegen diese Familie tun? Muss man sich immerzu derart beschimpfen lassen ? Ich wollte das Mädel schon mal anzeigen wegen Verleumdung und Beleidigung - aber mein Mann, der Zeuge war, hat "den Schwanz eingekniffen"...

    Ist ein bissel arg lang, die Sache, und eigentlich steckt da noch mehr hinter - aber vielleicht kann mir doch jemand Rat geben?
    Danke

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  2. Ab wann kann man abmahnen? #2

    RE: Ab wann kann man abmahnen?

    beleidigung des vermieters ist grund für 'ne fristlose kündigung.
    wie kommt denn diese depperte tochter dazu ihre vermieter so zu beleidigen?

  3. Ab wann kann man abmahnen? #3

    RE: Ab wann kann man abmahnen?

    Original von lostcontrol
    beleidigung des vermieters ist grund für 'ne fristlose kündigung.
    wie kommt denn diese depperte tochter dazu ihre vermieter so zu beleidigen?
    Darüber hinaus ist auch das zuparken der Garage ein Grund zur Abmahnung und im Wiederholungsfall evtl. auch zur Kündigung.

  4. Ab wann kann man abmahnen? #4

    RE: Ab wann kann man abmahnen?

    Original von lostcontrol
    beleidigung des vermieters ist grund für 'ne fristlose kündigung.
    wie kommt denn diese depperte tochter dazu ihre vermieter so zu beleidigen?
    Nicht dass ich das nicht auch komplett unverschämt finde, aber von Beleidigung des Vermieters ist hier nirgends die Rede. Oder gilt das auch für die Familie des Vermieters?

  5. Ab wann kann man abmahnen? #5

    RE: Ab wann kann man abmahnen?

    Original von engelmama
    Zum Glück kam mein Mann in diesem Moment Heim, und hat das dann mal geklärt - aber normalerweise stehen wir allein davor, und wissen nicht, wie wir damit umgehen sollen! Auch ich muss mich beschimpfen lassen. Das Mädel hat mir sogar schon mit Jugendamt gedroht, dass man mir mein Kind wegnimmt, damit ich endlich verschwinde aus dem Haus...!!!
    also ich hab's so verstanden, dass diese beleidigungen durchaus auch direkt gegen die vermieter gegangen sind.
    die frage die ich mir da eher stelle ist die, ob eine beleidigung von familienmitgliedern der mieter gegenüber den vermietern die gleiche wirkung haben wie durch die eigentlichen vertragspartner.
    aber da gibt's ja anscheinend noch diverse andere sachen die schief laufen und die mehr als genug grund sind für abmahnungen (und wie wir ja wissen reichen mehrere abmahnungen für 'ne kündigung) - z.b. lärmbelästigung, das zuparken der garage usw.

    bezüglich beleidigung - das haben wir mal ausgefochten, da ging's aber direkt zwischen mietern und vermieterin (wobei ich als nachnamensgleiche dabei stand und das mit fug und recht netterweise durchaus auch auf mich beziehen konnte, obwohl die mieter mich da zum ersten mal überhaupt sahen).

    ich würde abmahnen, alles einzeln, ich würde die lärmbelästigung der polizei melden und ich würde der mutter der mädels klarmachen, dass man fristlos kündigen KÖNNTE (auch wenn die rechtslage da vielleicht nicht ganz 100%ig klar ist).
    bisserl zoff ab und an lässt sich kaum vermeiden, aber DAS geht weit über das hinaus was man sich gefallen lassen muss.

  6. Ab wann kann man abmahnen? #6

    RE: Ab wann kann man abmahnen?

    @ Lostcotrol:

    Original von engelmama

    Eigentlich ist mein Mann der Vermieter...
    Gegen den Mann habe ich noch nichts von wegen Beleidigung gehört.
    Ansonsten stimme ich Dir zu.

  7. Ab wann kann man abmahnen? #7

    RE: Ab wann kann man abmahnen?

    Original von engelmama
    :
    "Verpiss Dich, Du altes Dreckstück! Du hast mir gar nichts zu sagen! Du kannst mich am Arsch lecken! Geh doch ins Altenheim, oder noch besser, ab ins Grab!" und knallt die Tür zu.
    Wenn irgendein Mieter (oder dessen Zögling) jemals wagen sollte so mit MEINER Mutter zu reden, dann wär wirklich Schicht im Schacht

    Original von engelmamaIch wollte das Mädel schon mal anzeigen wegen Verleumdung und Beleidigung - aber mein Mann, der Zeuge war, hat "den Schwanz eingekniffen"...
    und genau dieses Männeken (Mann würde ich das nicht nennen) scheint das Problem zu sein.

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