Kindererziehung ?

Diskutiere Kindererziehung ? im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe gerade in der Hausordnung einer meiner Standardmietverträge von 1966 folgenden Passus in der Hausordnung gesehen: "Ausreichende Erziehung und Beaufsichtigung von Kindern." Kann ich ...


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  1. Kindererziehung ? #1
    jhw

    Kindererziehung ?

    Ich habe gerade in der Hausordnung einer meiner Standardmietverträge von 1966 folgenden Passus in der Hausordnung gesehen:

    "Ausreichende Erziehung und Beaufsichtigung von Kindern."

    Kann ich sowas heute auch noch in die Hausordnung aufnehmen ?
    Kinder die andere Kinder mit Plastikschneeschippen vervolgen und schlagen sind kein Spass.
    Zum Glück ist heute alles billig aus Plastik gemacht, denn früher waren Schneeschippen massiv und deutlich gefährlicher...

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  2. Kindererziehung ? #2
    Hallo,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Klausel noch in der Hausordnung rechtskräftig ist.

    Der Vermieter hat insofern ja kein Recht in die Erziehung von Kindern quasi einzugreifen.

    Einschreiten darf der Vermieter nur wenn durch irgendwelche Umstände (zB durch die Kinder) das Mietverhältnis gestört wird.

  3. Kindererziehung ? #3

    RE: Kindererziehung ?

    Original von jhw
    Ich habe gerade in der Hausordnung einer meiner Standardmietverträge von 1966 folgenden Passus in der Hausordnung gesehen:

    "Ausreichende Erziehung und Beaufsichtigung von Kindern."

    Kann ich sowas heute auch noch in die Hausordnung aufnehmen ?
    Kinder die andere Kinder mit Plastikschneeschippen vervolgen und schlagen sind kein Spass.
    Zum Glück ist heute alles billig aus Plastik gemacht, denn früher waren Schneeschippen massiv und deutlich gefährlicher...
    Siehe ---> BGB.

  4. Kindererziehung ? #4
    Die Eltern von Kindern haben eine Aufsichts- und Haftungspflicht.
    Die ausreichende Erziehung und Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern und ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Wenn andere Kinder von diesen Kindern gepiesackt oder verletzt werden müssen sich deren Eltern wehren und sich an die Eltern der piesackenden Kinder wenden.
    Als Vermieter kann man nicht die Verantwortung für die Mieter und deren Kinder, Besucher u.s.w. übernehmen, wie sollte das funktionieren?
    Das gleiche gilt für die Hausordnung. Wird sie von Kindern der Mieter verletzt, wendet man sich an die Eltern (Mieter).

  5. Kindererziehung ? #5
    Erinnert mich an ein altes "Mensch ärgere Dich nicht" aus den Vierzigern oder so, in dessen Regeln stand noch, dass man einen Geldbetrag für bestimmte Aktionen festlegen solle, da dies bei Glücksspielen üblich sei. Andere Zeiten ─ andere Sitten.

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