Sofortige fristlose Kündigung

Diskutiere Sofortige fristlose Kündigung im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, unsere Mieterin zahlt seit 01.09.11 Ihre Miete mit Nebenkosten von € 402 nicht mehr. Lediglich der Jobcenter zahlt € 163, da Sie Hartz 4 ...


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  1. Sofortige fristlose Kündigung #1

    Sofortige fristlose Kündigung

    Hallo, unsere Mieterin zahlt seit 01.09.11 Ihre Miete mit Nebenkosten von € 402 nicht mehr. Lediglich der Jobcenter zahlt € 163, da Sie Hartz 4 Empfängerin ist. Ab wann kann ich Ihr die sofortige fristlose Kündigung aussprechen? Außerdem ist Sie in einen Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie verbraucht mit Ihrem neunjährigen Sohn unser Heizöl und Wasser. Sollte ich Ihr mal das Wasser für einen Tag abstellen?

    MfG Günter

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  2. Sofortige fristlose Kündigung #2
    Zitat Zitat von mabillon Beitrag anzeigen
    ... Sollte ich Ihr mal das Wasser für einen Tag abstellen?
    Na, ... Finger weg ... zumindest vorerst.

    Zunächst einmal solltest Du Dir den §543 BGB gut durchlesen. Außerdem scheint es hier, als ob Deine Mieterin Probleme mit dem Jobcenter hätte ... Du solltest Du Dir also Gedanken darüber machen, ob Du sie auf Teufel komm raus aus der Wohnung haben willst, oder ob Du doch lieber die rückständigen Mieten eintreiben möchtest (Sobald sie raus ist, hat das Jobcenter keine Veranlassung mehr, sie & ihren Sohn vor Obdachlosigkeit zu bewahren ... d.h. dann siehst Du erst recht kein Geld mehr).

  3. Sofortige fristlose Kündigung #3
    Zitat Zitat von mabillon Beitrag anzeigen
    Ab wann kann ich Ihr die sofortige fristlose Kündigung aussprechen?
    Wenn 2 volle Mieten offen sind.

    Aber warum vermietest Du überhaupt an solche Leute? Das Risiko auf tausenden Euro Kosten sitzen zu bleiben wär mir da viel zu hoch. Kommt ja dauernd was im Fernsehen von Mietnomaden und Schäden in fünfstelliger Höhe und nicht selten ruinierter Eigentümer. Das sind keine Einzelfälle!!!

  4. Sofortige fristlose Kündigung #4
    hallo mabillon

    ich verstehe dass Du sauer bist, aber jemanden Wasser abstellen, kann für dich als Vermieter, eine Strafe zur Folge haben, da das Selbstjustiz ist.

    Und das Kind kann nichts dafür.

    Vielleicht solltest Du einfach mal ein Gespräch mit der Frau führen. In ihrer Wohnung, dann siehst du ob die Wohnung in Ordnung ist und bist da evtl schon etwas beruhigter.
    VIELLEICHT, ist es ja nur ein kurzfristiges Problem, zum Beispiel hohe Kosten für Schulsachen, frag sie statt gleich wegen einem Monat Wasserverbrauch solche Gedanken zu haben. Manche Menschen möchten gerne Hilfe oder brauchen nur einen freundlichen Stups, anderen ist nicht zu helfen und jeder Minute ist vergeudet, kannst Du aber erst nach einem ruhigen Gespräch beurteilen.

    Schlag ihr vor das die Miete künftig direkt vom Jobcenter an dich überwiesen wird, dann kommt man auch nicht in Versuchung es auszugeben. Dafür muss sie dort nur unterschreiben.
    Ihr könnt ja auch zusammen zum Jobcenter gehen, wenn Sie einverstanden ist.

    Es gibt sicher Möglichkeiten, nicht gleich den Hammer einzusetzen.

    Wie gesagt, nicht jeder ist den Aufwand Wert, aber VIELE haben eine Chance verdient.

    Ich kenne sie nicht, kann ja sein das sie abgebrüht ist (Mietnomade) aber vielleicht hat Sie riesen Angst vor Obdachlosigkeit und davor mit dir zu reden. Menschen in Not fliehen vor Gesprächen obwohl sich dann oft das Schlimmst für beide Seiten verhindern lassen würde.

  5. Sofortige fristlose Kündigung #5
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    Schlag ihr vor das die Miete künftig direkt vom Jobcenter an dich überwiesen wird, dann kommt man auch nicht in Versuchung es auszugeben. Dafür muss sie dort nur unterschreiben.
    Ihr könnt ja auch zusammen zum Jobcenter gehen, wenn Sie einverstanden ist.
    Als Tipp der Entwurf eines Antrags, den der VM schreibt, der M unterschreibt und der VM dann beim JC abgeben kann.:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich unwiderruflich, während der Zeit, in der ich Leistungen von Ihnen beziehe und die Wohnung unter o.a. Anschrift gemietet habe, monatlich die in der Ihnen bereits vorliegender Kopie des Mietvertrags genannte Nettomiete in Höhe von xxx,xx € plus den in beigefügter Betriebskostenabrechnung vom 01.09.2011 nach § 560 (4) BGB ermittelten Vorauszahlungsbetrag in Höhe von yyy,yy € unmittelbar an die Vermieterin, Frau Name, Adresse, auf ihr im Mietvertrag angegebenes Konto 123456789 bei der SSK Ort, BLZ 987654321, zu überweisen.

    Für Ihre Mühe dankend, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüssen

  6. Sofortige fristlose Kündigung #6
    Nicht beantragen ... dann hat das Jobcenter etwas zum ablehnen. der Mieter soll einfach die KdU abtreten.

  7. Sofortige fristlose Kündigung #7
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Nicht beantragen ... dann hat das Jobcenter etwas zum ablehnen. der Mieter soll einfach die KdU abtreten.
    Was ist KdU?

  8. Sofortige fristlose Kündigung #8
    KdU = Kosten der Unterkunft (... und Heizung)

  9. Sofortige fristlose Kündigung #9
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    KdU = Kosten der Unterkunft (... und Heizung)
    Aha, danke!
    (und jetzt bitte mal einen Muster-Entwurf...) ;-)

  10. Sofortige fristlose Kündigung #10
    Schau mal im Downloadbereich Deines Jobcenters nach ... einige (nicht alle) haben dafür eigene Vorlagen. Anlage5_Abtretung_KdU_an_Vermieter.pdf

    Aber wehe Ihr fangt jetzt alle an, an ALG II-Empfänger zu vermieten ... nicht das mir deswegen noch die Mietinteressenten ausbleiben.

  11. Sofortige fristlose Kündigung #11
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Schau mal im Downloadbereich Deines Jobcenters nach ... einige (nicht alle) haben dafür eigene Vorlagen. Anhang 36
    Aber wehe Ihr fangt jetzt alle an, an ALG II-Empfänger zu vermieten ... nicht das mir deswegen noch die Mietinteressenten ausbleiben.
    Hmm, ja, Abtretungserklärung und Einverständnis...
    Ich meine jedoch, dass ein unwiderruflicher Antrag zielführender ist...

    PS: oder, fällt mir gerade ein, erlangt der VM durch die Abtretungserklärung ggü. dem JC irgendwelche Rechte?

  12. Sofortige fristlose Kündigung #12
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... Ich meine jedoch, dass ein unwiderruflicher Antrag zielführender ist ...
    Na, wenn Du derartige Erfahrungen hast, dann Bitte. Aber warum wolltest Du dann ein Muster der Abtretungserklärung?

    Ich kringel mich mal wegen dem "unwiderruflich" solange auf´m Boden.


    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... oder, fällt mir gerade ein, erlangt der VM durch die Abtretungserklärung ggü. dem JC irgendwelche Rechte?
    Wer ist der Vertragspartner, ... Naaa?

    Die Rechte ergeben sich doch aus der Abtretungserklärung ... nicht mehr und nicht weniger. Es geht nur um die Auszahlung eines bestehenden Leistungsanspruchs. Wenn der Leistungsempfänger kein Anspruch mehr hat, kann eben auch nichts ausgezahlt werden.

  13. Sofortige fristlose Kündigung #13
    Ganz ehrlichgesagt wäre das mit dem Kind für mich eine Hemmschwelle. Warum zahlt denn das Jobcenter nur so einen geringen Teil der Miete?

  14. Sofortige fristlose Kündigung #14
    Zitat Zitat von Wolfgang72 Beitrag anzeigen
    ... Warum zahlt denn das Jobcenter nur so einen geringen Teil der Miete?
    Nun, eine Sanktion könnte ein Grund sein ... genausogut wäre es aber auch möglich, das die Mieterin einen (gering bezahlten) Job gefunden hat und der Anspruch nur noch 163,- € beträgt ... d.h. die restliche Miete müsste sie selber bezahlen. Leider kommt es immer wieder mal vor, das Lohnzahlungen eben erst im Folgemonat ausgezahlt werden - das JobCenter geht aber nicht automatisch davon aus, und die Leistungsempfänger teilen das dem Sb aus Unwissenheit auch nicht mit ... also kürzt das Jobcenter schon mal prophylaktisch.

    Wie gesagt, KÖNNTE sein ...

    meine Erfahrung ist, daß man als Vermieter (mit ein wenig SGB II-Kenntnissen) durchaus helfen kann, das eine oder andere Problem zu lösen (schon alleine, weil man dem JC gegenüber ja nicht als Bittsteller auftritt - da können die gelegentlich sogar freundlich sein) ... man sollte sich nur im Vorfeld darüber im Klaren sein, was man erreichen will (vgl. #2).

  15. Sofortige fristlose Kündigung #15
    1. unwiderruflich geht nicht, da man freiwillig eine Abtretung der KdU erklärt. Kein Mensch kann einen dazu zwingen, auch wenn es vernünftiger ist die Miete gleich vom Jobcenter überweisen zu lassen

    2. bitte einfach mal mit der Frau reden. Denn anscheinend wird die Miete eh schon direkt angewiesen und Papabär hat ein gutes Beispiel genannt, es könnte sein, dass sie zum Arbeiten angefangen hat und deshalb jetzt ins schleudern kommt. Viele wissen nicht, dass sie beim Jobcenter angeben können, wenn ihr Gehalt erst später angewiesen wird. Man erhält dann noch mal anteilig Geld um diese Zeit zu überstehen.

  16. Sofortige fristlose Kündigung #16

    Mietnomaden

    Hallo Mabillon,

    das hört sich ja ganz schön mies an.

    ich kenne das,

    jetzt prüfe ich jeden Kunden vorher über

    habe darüber auch guten Kontakt zu anderen hauseigentümern gefunden.

    lieben gruß
    natascha

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