Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??!

Diskutiere Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ein Vermieter hat das Problem dass in seinem Haus die Mieter (1Partei), die restlichen Wohnungen (2) stehen leer, die Nebenkosten incl. Miete nicht gezahlt ...


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  1. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #1

    Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??!

    Hallo,

    ein Vermieter hat das Problem dass in seinem Haus die Mieter (1Partei), die restlichen Wohnungen (2) stehen leer, die Nebenkosten incl. Miete nicht gezahlt werden. Die Leute sind vor drei Monaten eingezogen und haben bisher nicht einen Cent gezahlt, bis auf eine Kaltmiete Kaution von eigentlich drei.
    Nun möchte der Vermieter den Mietern das Wasser incl. Heizung abstellen.

    Hat diesbezüglich schon einmal jemand von Euch rechtliche Erfahrungen sammeln können? Es geht nur um die rechtlichen Folgen für den Vermieter. Danke

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  2. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #2
    ImmoFreiberg:

    "Die Leute sind vor drei Monaten eingezogen und haben bisher nicht einen Cent gezahlt, bis auf eine Kaltmiete Kaution von eigentlich drei.
    Nun möchte der Vermieter den Mietern das Wasser incl. Heizung abstellen."
    Das sollte der VM tunlichst unterlassen, es sei denn, er möchte vom Gericht eine einstweilige Verfügung bekommen, die Versorgung umgehend wieder aufzunehmen, um ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro zu vermeiden.
    Es soll jedoch ein Urteil existieren, wonach der VM das Warmwasser bei Mietrückständen von 2 MM abstellen durfte.

  3. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #3
    Zitat Zitat von ImmoFreiberg Beitrag anzeigen
    Die Leute sind vor drei Monaten eingezogen und haben bisher nicht einen Cent gezahlt, bis auf eine Kaltmiete Kaution von eigentlich drei.
    na dann liegt doch ein ausreichender grund für eine fristlose kündigung vor?

  4. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #4
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Das sollte der VM tunlichst unterlassen, es sei denn, er möchte vom Gericht eine einstweilige Verfügung bekommen, die Versorgung umgehend wieder aufzunehmen, um ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro zu vermeiden.
    Es soll jedoch ein Urteil existieren, wonach der VM das Warmwasser bei Mietrückständen von 2 MM abstellen durfte.
    Versorgungsunterbrechung könnte durchaus ein probates Mittel sein um nichtzahlende Mieter relativ günstig los zu werden.

    Alles in allem sollte man aber wissen, was man tut...
    Ein Urteil soll nicht nur existieren, es existiert tatsächlich (BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07) und es betrifft keineswegs nur die Einstellung der Warmwasserversorgung. Auch ist keineswegs ein Rückstand von zwei Mieten Voraussetzung für die Zulässigkeit der Versorungsunterbrechung.

    Zunächst ist festzustellen, dass das Urteil ein Mietverhältnis über Gewerberäume betrifft. Alles in Allem gibt es also durchaus ein gewisses Risiko, dass der VIII. Senat bei einem Wohnraummietverhältnis dem XII. Senat in dieser Frage nicht würde folgen wollen.
    Voraussetzung für eine Versorgungsunterbrechung ist die Beendigung des Mietverhältnisses. Aus welchen Gründen das Mietverhältnis beendet wurde, ist zunächst mal unerheblich. Wesentlich für die Rechtslage ist nur, dass das Mietverhältnis beendet ist. Der BGH argumentiert dann - stark vereinfacht dargestellt - damit, dass die Einstellung der Versorgung keine Besitzstörung ist. Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses nur Ansprüche aus dem Besitz der Sache hat und nicht mehr aus dem Mietvertrag. Der Vermieter darf sich zwar den Besitz nicht eigenmächtig verschaffen, ist aber nicht mehr zur Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen verpflichtet.

    Die gesamte Argumentatiuon des XII. Senats hängt an keiner einzigen Stelle von der Art des Mietverhältnisses ab. Mir persönlich erscheint daher das mit einer Versorgungsunterbrechung verbundene Risiko durchaus akzeptabel.

    Diese Abwägung muss allerdings jeder für sich selbst vornehmen und sie sollte keinesfalls ohne anwaltliche Beratung vorgenommen werden.

  5. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #5
    Meine Erfahrungen im Inkassobereich sagen, dass Du dich mit Mitnomaden eingelassen hast. Die gilt es so schnell als möglich loszuwerden. Dies geht mit der Liefereinstellung der Versorgung am effektievsten.

    Allerdings muss das so erfolgen, dass die sich nicht selbst wieder "anklemmen" können !!!

    Zur rechtlichen Lage wurde ja bereits erschöpfend Auskunft gegeben.

  6. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #6
    vielen Dank für die sachlichen Auskünfte, ich denke auch dass die Warmwasserversorgung abzustellen erstmal ganz gut greifen wird. Die Grundversorgung mit Wasser ist ja dann gewährleistet.
    Mit den Stadtwerken werde ich auch gleich mal reden ob diese überhaupt ihr Geld bekommen, evtl. ziehen die gleich mit.

    Zu den Mietern ist es nun wirklich so, dass diese den vorherigen Vermieter auch schon geprellt haben

    Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt, aber denen ist doch ein Stück Papier sch.... egal!!
    Ich werde den weiteren Verlauf in den nächsten Tagen versuchen so gut wie möglich einzustellen.

  7. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #7
    Zitat Zitat von ImmoFreiberg Beitrag anzeigen
    Zu den Mietern ist es nun wirklich so, dass diese den vorherigen Vermieter auch schon geprellt haben
    Warum hast Du die dann überhaupt einziehen lassen? Das ist ja das Wichtigste was man vor Mietvertragsabschluss prüft! Guckst Du kein Fernsehen?
    Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt, aber denen ist doch ein Stück Papier sch.... egal!!
    Naja wenn der Mietvertrag bereits beendet ist, dann kannst Du abstellen was Du willst. Du kannst auch die Wohnungstür zunageln. Du darfst Dich nur nicht an deren Sachen vergreifen. Zumindest noch nicht.

  8. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #8
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    ... Du kannst auch die Wohnungstür zunageln.
    Das gerade nicht... Dabei würde eine Besitzstörung vorliegen, gegen die sich der gekündigte Mieter erfolgreich zur Wehr setzen könnte.

  9. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #9
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Das gerade nicht... Dabei würde eine Besitzstörung vorliegen, gegen die sich der gekündigte Mieter erfolgreich zur Wehr setzen könnte.
    So lange die Fenster noch offen bleiben?

  10. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #10
    Ich habe die Mieter nicht rein gelassen, sondern habe nun das Haus ganz frisch von dem Eigentümer zur Verwaltung übernommen. Habe aber leider diesbezüglich keine Erfahrung im Umgang was das Gas Wasser angeht. Rein Rechtlich traue ich diesem Staat eh nicht, am Ende kommt es anders als geglaubt
    Aber die Leute wollen bis Ende diesen Monat´s ausziehen und dann wird was Mieter angeht klar Schiff gemacht und die Sache neu aufgerollt.

    ALG II und denken die sind die größten, einfach häßlich!!!

  11. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #11
    Zitat Zitat von ImmoFreiberg Beitrag anzeigen
    Aber die Leute wollen bis Ende diesen Monat´s ausziehen ... am Ende kommt es anders als geglaubt
    So wird ein Latsch draus

  12. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #12
    ich bin nur gespannt was dann alles übrig bleibt!!! Für gewöhnlich nehmen die nur mit was denen lieb und teuer ist, der Dreck bleibt, selbstverständlich, das niedrige Niveau sollte wohl gehalten werden!

  13. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #13
    Das Schreiben vom Anwalt des Eigentümers teilte heute mit dass eine Firma die Heizung in der Temperatursteuerung nach unten begrenzt wird (die Heizung heizt nicht mehr so hoch ein, was die Vorlauftemp. angeht) und das Warmwasser eingestellt wird. Strom, Wasser (kalt) und Heizung (mit verminderter Temp.) bleiben bestehen!

    Der Mietvertrag ist seit einem Monat fristlos gekündigt. Stichtag war um den 24.09.2011.

    mal sehen wie es weiter geht ....

  14. Darf Vermieter bei Nichtzahlung der NK, Gas und Wasser abstellen??! #14
    so der Räumungsklage wurde stattgegeben, laut Aussage des Gerichtsvollziehers wird die Wohnung noch in diesem Jahr geöffnet werden und geräumt. Die Mieter sind bereits vor einem Monat raus, das weiss ich schon!

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