Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen...

Diskutiere Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ich habe schon die SuFu benutzt, aber leider keine wirklich brauchbaren brauchbaren Hinweise auf mein "Problem" gefunden: Folgender Fall: - Ich vermiete ein ...


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  1. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #1

    Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen...

    Hallo zusammen,

    ich habe schon die SuFu benutzt, aber leider keine wirklich brauchbaren brauchbaren Hinweise auf mein "Problem" gefunden:

    Folgender Fall:
    - Ich vermiete ein 2 Familienhaus, nun gibt es nach der für die eine Partei erste Nebenkostenabrechnung leider Diskussionen
    - Die Mietpartei hat die Wohnung mit der Absicht gemietet, sie meist nur am Wochenende zu nutzen, im Vertrag wurde jedoch hierüber nichts vereinbart
    - Die Mietpartei war nahezu jedes Wochenende in der Wohnung, manchmal auch schon Donnerstag nachmittag bis einschl. Montag morgens
    - Das Haus hat eine Öl-Zentralheizung
    - die Mietpartei hat einen saparaten Warmwasser- sowie Kaltwasser-Zähler, die Ablesung wurde zusammen mit der Mietpartei gegen Unterschrift vorgenommen, ebenso die Peilung der Anfangs- und Endbestände beim Öl
    - die in Rede stehende Mietpartei nutzt 63 Quadratmeter im Erdgeschoss, die Wohnung im 1. Stock („dauerhaft“ bewohnt) misst rund 99 Quadratmeter
    - im Mietvertrag (siehe §4 unten) ist klar vereinbart, dass die Heizungsgesamtkosten zu 100 Prozent auf die jeweilige Wohnfläche verteilt werden
    - gem. Mietvertrag habe ich die Gesamtkosten der Heizung auf die Quadratmeter umgelegt, den Leerstand berücksichtigt sowie die Nebenkosten der Mietpartei nur für die 5 Monate seit Beginn des Mietverhältnisses im August verteilt

    Gegenstand der Diskussion:
    Die Mietpartei ist von der hohen Nachzahlung überrascht, empfindet ihren Anteil als „unfair“ ob der geringen Anwesenheit. Man „zahle ja für die andere Partei, die Heizkosten mit“. Man sei ja kaum da, während die Wohnung im 1. Stock „365 Tage im Jahr“ bewohnt werde.

    Wiewohl die Mietpartei beim Abschluss des Mietvertrages über die flächenbasierte Abrechnung informiert war –und nun offenbar mit einem finanziellen Entgegenkommen von mir rechnet- bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Eine Kürzungsmöglichkeit gem. § 12 HeizkostenV sehe ich nicht.

    Meine Frage(n):
    -> Habt ihr eine Argumentationshilfe für mich, da es zuverlässige, solvente und pünktlich zahlende Mieter sind? Wie „bestehe“ ich auf die Erstattung des offenen Betrages?

    Zusatzinfo:
    Bei der persönlichen Durchsicht und Erläuterung der NK-Abrechnung wurde mit der Mietpartei vereinbart, dass ich umgehend Angebote zur Miete (Umlage der Kosten) von Heizkostenverteilern zur Umstellung auf verbrauchsahängige Erfassung der Heizkosten einhole. Ich will alsbald auf Heizkostenverteiler umstellen.
    Verschärft wird die Diskussion natürlich, da in ein paar Tagen die (flächenbasierte) Nebenkostenabrechnung 2011 ansteht und auch hier wieder eine Nachzahlung für die Mietpartei ansteht.

    Danke Euch schonma herzlich für Eure Hilfe/Erfahrungen/Tipps!

    Frohes Neues,
    thenail



    AUSZUG Mietvertrag:

    § 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten (Nebenkosten)

    1. Die Gesamtkosten für Heizung werden zu 100 % nach Wohnfläche (qm-Zahl) auf die im Wohnhaus befindlichen zwei Wohnungen umgelegt.

    2. Andere Betriebskosten, insbesondere die den Mieter betreffende Versorgung mit Wasser, werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet, soweit sie entsprechend erfasst werden. Die nicht verbrauchsabhängig erfassbaren Betriebskosten und Gebühren werden auf die Wohnfläche (gem. § 1 Ziff. 4) umgelegt. Dazu zählen u.a. Grundsteuer B, Versicherungen, Grundgebühren.

    3. Über die Heiz- und Betriebskosten (Nebenkosten) wird einmal jährlich innerhalb angemessener Frist abgerechnet.

    4. Der Vermieter kann eine Nachzahlung auf die Heiz- und Betriebskosten (Nebenkosten) nur verlangen, sofern er spätestens 12 Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter durch schriftliche Abrechnung nachweist, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht ausgereicht haben. Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung für den Mieter, wird dies unverzüglich ausgezahlt. Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung müssen dem Vermieter spätestens 6 Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.

    5. Nachforderungen des Vermieters werden 4 Wochen nach Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Der Vermieter gewährt dem Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen. Gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten kann der Mieter verlangen, dass ihm Kopien der Berechnungsunterlagen zugesandt werden.

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  2. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #2
    Hallo,

    es tut nichts zur Sache, ob die Mieter die Wohnung dauerhaft, nur am Wochenede, immer Montags nachmittags oder sonstwie nutzen. Es zählt, daß der Mieter die Wohnung angemietet hat. Selbst wenn der Mieter die Wohnung leerstehen lässt, entstehen Kosten (z.B. Schornsteinfeger - der kommt auch, wenn der Mieter die Wohnung leerstehen lässt).

    Gruß,
    Christian

  3. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #3
    Hallo,

    erstmal eine Frage bewohnen Sie die andere Wohnung selbst?

    Denn nur dann haben Sie die Möglichkeit auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten zu verzichten.

    Sollten beide Wohnungen vermietet sein, sind Sie verpflichtet die Heizkosten nach Verbrauch und nach nichts anderem abzurechnen (siehe hierzu auch § 2 Heizkostenverordnung).

  4. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #4
    Schließe mich da der Meinung von "Christian" an.

  5. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #5
    - die Mietpartei hat einen saparaten Warmwasser- sowie Kaltwasser-Zähler, die Ablesung wurde zusammen mit der Mietpartei gegen Unterschrift vorgenommen, ebenso die Peilung der Anfangs- und Endbestände beim Öl___Ölstandsmessung entspricht nicht der HeizkostenV.

    - im Mietvertrag (siehe §4 unten) ist klar vereinbart, dass die Heizungsgesamtkosten zu 100 Prozent auf die jeweilige Wohnfläche verteilt werden___Entspricht nicht der HeizkostenV.

    - gem. Mietvertrag habe ich die Gesamtkosten der Heizung auf die Quadratmeter umgelegt, den Leerstand berücksichtigt sowie die Nebenkosten der Mietpartei nur für die 5 Monate seit Beginn des Mietverhältnisses im August verteilt___Entspricht nicht der HeizkostenV.


    Schliesse mich den Vorrednern an. Ein WMZ oder "Heizkörpermessgeräte" sind hier zwingend erforderlich!

  6. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #6
    Danke erstmal an alle!

    @ GiGi:
    hast Du zu Deinen Antworten genauere Quellangaben der HeizkostenV?
    ___Ölstandsmessung entspricht nicht der HeizkostenV.

    Ein WMZ oder "Heizkörpermessgeräte" sind hier zwingend erforderlich!
    Heisst das, ich komme mit nur einem WMZ (zur Messung der Warmwasseraufbereitung) aus - statt Heizkostenverteilern an den Heizkörpern?
    Das legt Dein "oder" hier ja nahe...

    Viele Grüße
    thenail

  7. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #7
    Moin!

    Zu Ölstandsmessung, bzw. 2-Familienhaus ohne Eigenutzung: § 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

    Nein, WWZ+KWZ sind ja bereits vorhanden. Das könnte man aufschlüsseln. Die Heizenergie jedoch könnte man über einen Wohnungs-WMZ (falls baulich angebracht) + Gesamt-WMZ berechenen.
    Zu der Messtechnik ist zu sagen das man dieses vor Ort, aufgrund der technischen/baulichen Gegebenheiten entscheiden sollte. Mal ist die eine Variante günstiger, mal die andere besser umzusetzen.


    mfg,
    Gunnar

  8. Heizkosten - Mieter nutzen Wohnung nur am Wochenende: Diskussionen... #8
    Zitat Zitat von thenail Beitrag anzeigen
    Heisst das, ich komme mit nur einem WMZ (zur Messung der Warmwasseraufbereitung) aus - statt Heizkostenverteilern an den Heizkörpern?
    Nein. Du benötigst 2 WMZ (sowieso vorgeschrieben ab 1.1.2014). Mit denen misst Du, wv. Energie in die Raumheizungen geht und wv. in die WW-Bereitung. Dann legst Du das auf die Gesamtheizkosten um. Resultat könnte bspw. sein: Von den 2000€ GesamtHK 1540€ für Heizung und 460€ für WW-Bereitung.
    Ich würde funkende HKVs montieren lassen (mit 10-Jahres-Mietvertrag, Angebote einholen!) und dann kannste centgenau die Kosten gerecht berechnen, vor allem, wenn die Wohnungen noch WW- und KW-Zähler haben.

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