Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar?

Diskutiere Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar? im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich bin Eigentümer eines 2-Parteien-Hauses. Eine Wohnung ist vermietet, eine bewohne ich selbst. Es gibt 2 Stromzähler in diesem Haus; einen für die vermietete ...


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  1. Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar? #1

    Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar?

    Hallo,

    ich bin Eigentümer eines 2-Parteien-Hauses. Eine Wohnung ist vermietet, eine bewohne ich selbst.
    Es gibt 2 Stromzähler in diesem Haus; einen für die vermietete Wohnung und einen für die selbst genutzte Wohnung. Über den Zähler der selbst genutzten Wohnung läuft auch der Strom für die Heizanlage, die Treppenhaus-, Keller- und Außenbeleuchtung und der Strom für die Klingel und den Türöffner.

    Gibt es eine Möglichkeit, die Stromkosten trotz fehlender Erfassung auf den Mieter rechtlich korrekt umzulegen, z.B. als Pauschale?

    Ich meine, hier im Forum bzgl. Heizungsstrom etwas von einem Prozentsatz der Brennstoffkosten gelesen zu haben, finde aber leider nichts konkretes dazu.

    Bisher habe ich diese Kosten immer unter den Tisch fallen lassen, in der Annahme, daß das eh nur ein paar Euro sind, die den Aufwand nicht wert sind. Ich würde trotzdem gerne wissen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege bzw. wie viel Euro ich dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung anrechnen könnte.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe, Ideen, Gedanken, Anregungen ... :-)

    Gruß,
    Christian

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  2. Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar? #2

    Stromkosten

    Ich lege 6% der Gesamtkosten um ca. 220 €

  3. Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar? #3
    Hallo Christian,
    in meinem 5erMFH hatten wir im vergangenen Abrechnungszeitraum knapp 170€ für Hausstrom.
    Diese teilte ich auf in 50% Allgemein-, 47% Heizungsstrom und 3% für eine selbst genutzte Garage.

  4. Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar? #4
    Hallo,

    herzlichen Dank euch beiden für eure Hilfe.

    Ich hätte nicht mit Kosten im Berech von über 30 Euro pro Einheit und Jahr gerechnet. Eher weit darunter.

    Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten (die ja nicht genau beziffert werden können - es sei denn als Pauschale o.ä.) z.B. im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umzulegen?

    Gruß,
    Christian

  5. Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar? #5
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten (die ja nicht genau beziffert werden können - es sei denn als Pauschale o.ä.) z.B. im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umzulegen?
    M.E. nicht rechtssicher. Ich würde mich einigen auf einen für den Mieter günstigen Pauschalbetrag.

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Allgemeinstrom für Heizungsbetrieb und Beleuchtung - ohne separaten Zähler umlegbar?


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