Hallo,

habe im vergangenen Jahr 2 neue Wärmemengenzähler für die Heizkostenerfassung installieren lassen,
da die alten nach 5 Jahren Gebrauch ausgetauscht werden mußten.

Der Stückpreis der neuen WMZ beträgt incl. Mwst. 204,44 €.

Frage: Kann ich diese Kosten (auf 5 Jahre verteilt) den beiden Mietparteien als Nebenkosten berechnen?
Gibt es da eine rechtliche Grundlage oder muss ich das mit den Mietern frei vereinbaren?

Wer kann mir dazu etwas genaues sagen?