Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe

Diskutiere Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Erst mal Hallo an alle Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Ein Mieter, welcher vom Amt die Wohnung bezahlt bekommt, ist nun im dritten ...


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  1. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #1

    Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe

    Erst mal Hallo an alle

    Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Ein Mieter, welcher vom Amt die Wohnung bezahlt bekommt, ist nun im dritten Jahr in Folge nicht da gewesen, oder hat nicht geöffnet, als die Firma zur Wartung der Gastherme und zur Kontrolle der Wasseranschlüsse gekommen war.
    Nun habe ich den Mieter gestern noch angerufen und er hat mir , wie die Jahre davor, versichert, dass er öffnet und vorort ist. Nun weiß ich, dass die Toilette nich super läuft und diese den Wasserverbrauch im Haus noch leicht aber bald vll. auch mehr ansteigen lässt. Ich muss euch nicht sagen wie teuer eine Gaseatgenheitzung wird, falls sie zufällig durch die nicht stattgefundene Reinungen einen wegkriegt.
    Die Anfahrt der Firma kann ich in die Nebenkosten aufnehemn so weit ich weiß, aber wie komme ich nun bzw. die Firma an die Toilette und die Gastherme? Geld ist nicht vorhanden also wird ein Rechtsweg sicher wenig nützen. Nett hab ich auch versucht und wie es sich verhält unter Polizei öffnen zulassen habe ich keine Ahnung
    Fals jmd. so etwas bereits hatte oder zumindest weiß wie man verfahren könnte wäre ich für jeden Tipp dankbar

    Liebe Grüße und vielen Dank

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  2. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #2
    Keine Ahnung ob es hilft dem Schornsteinfeger eine unsichere Feuerstätte zu melden. Dann muss diese nämlich von Amts wegen gesperrt werden. Und wenn Gefahr im Verzug fackelt die Polizei nicht lange. Eine Gasexplosion ist nicht ohne.

    Keine Ahnung ob man mit dem Weg Erfolg hat. Würde ich aber versuchen.

  3. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #3
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    ... Eine Gasexplosion ist nicht ohne.
    ... von der Therme mal ganz zu schweigen.





    Mir ist dabei gerade wieder mal die Geschichte von der Erfindung der Verbrennungstoilette eingefallen ... Drück mich!

  4. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #4
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Mir ist dabei gerade wieder mal die Geschichte von der Erfindung der Verbrennungstoilette eingefallen ... Drück mich!
    Danke, diese Informationen waren schon längst überflüssig.
    Für das kleinere Geschäft habe ich auch noch einige Tipps: kleine Psychoanalyse des Pinkelns

  5. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #5
    Da gibt es für mich nur einen Weg ! Wenn der Mieter so uneinsichtig ist, kann sollte man ihm mal sagen, dass sich das Amt bestimmt für den Tipp bedankt, dass sie Miete für eine nicht genutzte Wohnung bezahlt. Denn das ist doch klar, dass der Typ nur kassiert und wohl bei seiner Freundin wohnt. Und wenn er darauf nicht reagiert, dann sollte man wirklich das wahr machen und dem Amt einen Tipp geben.

  6. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #6
    Zitat Zitat von gitta1345 Beitrag anzeigen
    ... und dem Amt einen Tipp geben.
    Ja, Klasse! Dann wird wenigstens die Zahlung der KdU sofort eingestellt, denn das JC hat ja auf sparsamen Umgang mit unseren Steuergeldern zu achten.

  7. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #7
    Zitat Zitat von s0ppen
    .... ist nun im dritten Jahr in Folge nicht da gewesen, oder hat nicht geöffnet, als die Firma zur Wartung der Gastherme ....
    Hi,

    was steht im Mietvertrag bzw wahrscheinlich handelt es sich hierbei ja um eine Etagenheizung, oder ?

    Normal ist die Wartung der Etagenheizung Mietersache und nicht Vermietersache (im Gegensatz zur Reparatur)! Du hast hier keinerlei Ansprüche, das der Mieter hier dir oder der Firma die Tür öffnet. Sollte allerdings aufgrund fehlender Wartung die Heizung schaden nehmen, dann haftet der Mieter dafür.

    .... und zur Kontrolle der Wasseranschlüsse gekommen war.
    Was heißt das im einzelnen ? Der stinknormale Wasserhahn ? Also auch da hat du meiners Erachtens kein handhabe.
    Nun weiß ich, dass die Toilette nich super läuft und diese den Wasserverbrauch im Haus noch leicht aber bald vll. auch mehr ansteigen lässt.
    Auf Verdacht geht hier nix, wenn der Mieter nicht mitspielt. Wenn dann musst du klar nachweisen können, das hier ein Handlungsbedarf besteht.

    Theoretisch kann der Mieter auch stundenlang das Wasser laufen lassen ..... . Hier kommt es halt darauf an, wie Abgerechnet wird. Wenn er einen eigenen Zähler hat, dann kann dir das ziehmlich wurscht sein. Ich schätze aber mal, das es nur einen Hauptzähler gibt. Ggf. zahlen hier die anderen Mieter mit.


    Geld ist nicht vorhanden also wird ein Rechtsweg sicher wenig nützen.
    Ja, das ist die Gefahr bei Mietern wo es nix zu holen gibt. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, oder wie war das ? Allerdings hast du ja erstmal noch die Kaution.

    Ob sich ein Rechtssteit lohnt oder nicht, weil vorab schon ersichtlich ist das es auch in Zukunft nix zu holen gibt bei dem Mieter, dazu will & kann ich dir nix anraten, das musst du selber entscheiden.
    Nett hab ich auch versucht und wie es sich verhält unter Polizei öffnen zulassen habe ich keine Ahnung
    My Home is my castle ! Keine Chance hier eine richterliche Verfügung deswegen zu bekommen.

    Ausnahme wäre nur, wenn eine echte Gefahr in Vollzug ist, wie zB Gasgeruch aus der Wohnung oder Wasserschaden a`la es kommt schon aus der Türe rausgelaufen. Hier darf und kann die Feuerwehr dann Zwangsöffnen.

    @ Papabär

    Also das hättest du nun wirklich auch wissen müssen !

    __________________________________________________ _______
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten.

  8. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #8
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Hi,

    was steht im Mietvertrag bzw wahrscheinlich handelt es sich hierbei ja um eine Etagenheizung, oder ?

    Normal ist die Wartung der Etagenheizung Mietersache...
    Das hält sich hartnäckig, wird dadurch aber nicht richtig. Vereinbarungen im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung der Wartung verpflichten, sind i.d.R. unwirksam. Anders formuliert: für die Wirksamkeit einer Vornahmeklausel müssen Höchstbeträge vereinbart sein und dies wird nur selten vorliegen. Grundsätzlich ist auch die Wartung einer Etagenheizung erst mal Sache des Vermieters.

  9. Zutritt in die Wohnung zu Wartungszwecken/dringende Hilfe #9
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Das hält sich hartnäckig, wird dadurch aber nicht richtig. Vereinbarungen im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung der Wartung verpflichten, sind i.d.R. unwirksam. Anders formuliert: für die Wirksamkeit einer Vornahmeklausel müssen Höchstbeträge vereinbart sein und dies wird nur selten vorliegen. Grundsätzlich ist auch die Wartung einer Etagenheizung erst mal Sache des Vermieters.
    Das mag ja alle zutreffen, geht aber am Thema vorbei.

    Im vorliegenden Fall hatte sich der Eigentümer ja gekümmert. Nur der Mieter hat nicht mitgespielt.

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