Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen!

Diskutiere Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen! im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen. Ich bin Mieter in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Ich bin an dieser Genossenschaft mit Eigenleistung beim Neubau und mit erheblichen ...


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  1. Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen! #1

    Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen!

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen.

    Ich bin Mieter in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Ich bin an dieser Genossenschaft mit Eigenleistung beim Neubau und mit erheblichen Geldbeträgen (Genossenschaftsanteile) beteiligt.
    1995 habe ich mich entschlossen in meine Wohnung eine Gasheizung einzubauen. Ich habe mir dafür die Genehmigung der Genossenschaft geholt und dies wurde mir erlaubt. Gestern erfahre ich auf einer Mitgliederversammlung, dass ab 2008 begonnen wird die komplette Genossenschaft mit Heizungen zu versorgen. Dies geht einher mit einer Mieterhöhung und mir wurde erklärt, dass meine Heizung dafür weichen muss.
    Mich würde interessieren, ob dies erlaubt ist. Meine Heizung ist sehr gut in Schuss und wurde schließlich von mir bezahlt. Darf man diese von Vermieterseite ohne weiteres wegreißen und durch eine neue ersetzen? Wo wäre denn da der Sinn zumal in meinem Haus (Doppelhaushälfte mit 8 Wohnungen) alle 4 Wohnungen bereits eine Heizung haben.
    Muss ich dafür nicht eine Entschädigung bekommen? Oder kann man sich nicht irgendwie gegen den ganzen sinnlosen Einbau wehren? Schließlich wäre der Einbau mit erheblichem Dreck und Umständen verbunden.

    Kann mir evtl. jemand Paragraphen oder sonstiges nennen, auf die ich mich evtl. berufen könnte?

    Ich Danke euch im Voraus und entschuldige mich für ein eventuelles Falschposting. (in der Suche hab ich leider nicht gefunden)

    Mit freundlichen Grüßen

    HoCiCo

    •   



       

  2. Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen! #2

    RE: Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen!

    Original von HoCiCo
    Mich würde interessieren, ob dies erlaubt ist. Meine Heizung ist sehr gut in Schuss und wurde schließlich von mir bezahlt. Darf man diese von Vermieterseite ohne weiteres wegreißen und durch eine neue ersetzen? Wo wäre denn da der Sinn zumal in meinem Haus (Doppelhaushälfte mit 8 Wohnungen) alle 4 Wohnungen bereits eine Heizung haben.
    Rechtsgrundlage ist § 554 Abs. 2 BGB
    "Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist."

    Der Vermieter ist im Grundsatz also durchaus berechtigt, die Mietsache durch Einbau einer Heizung zu modernisieren und dafür auch eine höhere Miete zu verlangen. Dem Duldungsanspruch des Vermieters kann der Mieter allenfalls entgegen halten, dass die Kosten der eigenen Heizung noch nicht abgewohnt werden konnten. Als abgewohnt gelten Mieterinvestitionen in Höhe einer Jahremiete nach 4 Jahren, in Höhe von 2 Jahresmieten demnach nach 8 Jahren und in Höhe von 3 Jahresmieten also nach 12 Jahren.

    Muss ich dafür nicht eine Entschädigung bekommen? Oder kann man sich nicht irgendwie gegen den ganzen sinnlosen Einbau wehren? Schließlich wäre der Einbau mit erheblichem Dreck und Umständen verbunden.
    Für eine Entschädigung gibt es keinen Raum und der Einbau ist auch nur aus der etwas beschränkten Sicht eines Mieters sinnlos. Für den Vermieter macht es durchaus Sinn, sein Eigentum auf einen aktuellen Stand zu bringen und der Dreck dürfte sich auch in sehr engen Grenzen halten.

  3. Eigene Heizung soll neuer Heizung weichen! #3
    Hallo RMHV,

    Als abgewohnt gelten Mieterinvestitionen in Höhe einer Jahremiete nach 4 Jahren, in Höhe von 2 Jahresmieten demnach nach 8 Jahren und in Höhe von 3 Jahresmieten also nach 12 Jahren.
    Kannst Du die Quelle bitte nennen.

    Gruß

    Lothar

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