Wartungsvertrag bei vermieteten EFH

Diskutiere Wartungsvertrag bei vermieteten EFH im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ich habe vor kurzem ein vermietetes Einfamilienhaus gekauft. Die Eigentümer waren meine Mutter und meine Geschwister. Der Kauf erfoglte im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. ...


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  1. Wartungsvertrag bei vermieteten EFH #1

    Wartungsvertrag bei vermieteten EFH

    Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem ein vermietetes Einfamilienhaus gekauft. Die Eigentümer waren meine Mutter und meine Geschwister. Der Kauf erfoglte im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Da ja wie bekannt der Kauf die Miete nicht bricht bin ich nun Vermieter. In den seit 1996 bestehenden Mietvertrag (RNK Verlag Nr. 545) ist vereinbart worden, dass der Mieter einen Wartungsvertrag für die Heizung abschließen muss und die entsprechenden Gebühren zu zahlen hat. Nun habe ich jedoch erfahren, dass meine Mutter diesen Vertrag abgeschlossen hat und seitdem die Gebühren trägt.
    Die Kosten für die Wartung wurden mir nun in Rechnung gestellt.

    Gibt es für mich die Möglichkeit, dass ich die Kosten der letzten Rechnungfür die Wartung vom Mieter zurückverlangen kann oder war das Verhalten meiner Mutter falsch.

    Vielen Dank für Eure Antworten

    mfg

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  2. Wartungsvertrag bei vermieteten EFH #2
    Das Verhalten deiner Mutter war IMO falsch, somit hast du für mich keine Möglichkeit die bereits geleisteten Zahlungen zurück zu verlangen. Den Vertrag deiner Mutter kündigen und Mieter auffordern (mit Frist!) selbst einen Vertrag abzuschließen. Kopie sollte dir dann für die Akten gestellt werden.

  3. Wartungsvertrag bei vermieteten EFH #3
    Original von kummer
    Das Verhalten deiner Mutter war IMO falsch, somit hast du für mich keine Möglichkeit die bereits geleisteten Zahlungen zurück zu verlangen. Den Vertrag deiner Mutter kündigen und Mieter auffordern (mit Frist!) selbst einen Vertrag abzuschließen. Kopie sollte dir dann für die Akten gestellt werden.
    Nicht so schnell mit der Kündigung...

    Zunächst wird man sich darüber Gedanken machen müssen, ob der Mieter überhaupt zur Durchführung der Heizungswartung verpflichtet ist.
    Die Wartung ist eine Maßnahme zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache und obliegt nach § 535 BGB dem Vermieter. Die Abwälzung der Wartungsverpflichtung auf den Mieter entspricht damit nicht dem gesetzlichen Leitbild und wird als Formularvereinbarung nach AGB-Recht zumindest dann unwirksam sein, wenn es keine Begrenzungen für die Höhe der vom Mieter zu tragenden Wartungskosten gibt.
    Die nach AGB-Recht für eine Wirksamkeit erforderliche Betragsbegrenzung bedeutet nun aber keineswegs, dass der Mieter Wartungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nur bis diesem Höchstbetrag zu tragen hätte.
    Das ist, auch wenn es ziemlich unsinnig ist, die Rechtslage.

  4. Wartungsvertrag bei vermieteten EFH #4
    Hallo,

    Kosten für Heizungswartung(-sverträge) sind meines Wissens als nebenkosten umlegbar, du kannst den Vertrag also weiterlaufen lassen (evtl. auf dich als neuen Vermieter umschreiben lassen) und die Kosten in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen.

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