Wärmezähler

Diskutiere Wärmezähler im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Experten, Folgender Fall: Es handelt sich um ein 4-Familienhaus. Drei baugleiche Häuser sind nebeneinander gebaut, getrennt durch einen kleinen Garten. Die zentrale Gasheizung befindet ...


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  1. Wärmezähler #1
    kogreis

    Wärmezähler

    Hallo Experten,

    Folgender Fall: Es handelt sich um ein 4-Familienhaus. Drei baugleiche Häuser sind nebeneinander gebaut, getrennt durch einen kleinen Garten. Die zentrale Gasheizung befindet sich im Haus 1 und die Häuser 2 und 3 werden durch Leitungen entsprechend mit Wärem versorgt. Familie B. wohnt im Haus 3. Für jedes Haus gibt es an der Heizung einen extra Wäremzähler.

    Das Haus wurde vor 1 Jahr gebaut und neu bezogen.

    Es gibt keine Verdunstungsröhrchen, sondern in jeder Wohnung einen zentralen Wäremezähler (so heißt das glaube ich).

    Letzte Woche wurde abgelesen und bei Familie B stellte sich heraus, dass der Wärmezähler defekt ist. Daher wurde die Berechnung wie folgt durchgeführt. Da in dem Haus 4 Familien wohnen von denen bei 3 der Verbrauch durch den Wärmezähler bekannt ist, kann der Verbrauch der 4 Familie berechnet werden: Gesamtverbrauch (Messung an der zentralen Heizung in Haus 1) - Summe Wohnung 1-3 im Hause 3 = Verbrauch der Wohnung 4.

    Die Frage ist, ob das praktisch so stimmt. Denn die Wärme muss doch vom vorderen Haus in die Wohnung 4 gepumpt werden. Gibt es da nicht irgendwelche Wäremverluste? Oder ist es legal so abzurechnen?

    Erfahrungwerte gibt es keine, da es eine neue Wohnung ist.

    Danke für die Hilfe,

    Konrad.

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  2. Wärmezähler #2

    RE: Wärmezähler

    Original von kogreis

    Die Frage ist, ob das praktisch so stimmt. Denn die Wärme muss doch vom vorderen Haus in die Wohnung 4 gepumpt werden. Gibt es da nicht irgendwelche Wäremverluste? Oder ist es legal so abzurechnen?

    Erfahrungwerte gibt es keine, da es eine neue Wohnung ist.
    Die Differenzberechnung ist unzulässig...

    Wenn eine Ablesung nicht möglich ist, muss nach § 9a Abs. 1 HeizKV nach dem Verbrauch des Vorjahres oder nach dem Verbrauch vergleichbarer Räume geschätzt werden. Da es keinen Vorjahreswert geben soll, bleiben also nur die vergleichbaren Räume als Grundlage für eine Schätzung.

    Falls mehr als 25% der Wohnfläche von der Schätzung betroffen sind, ist nach § 9a Abs. 2 HeizKV der Verbrauchskostenanteil nach Wohnfläche zu verteilen.

  3. Wärmezähler #3
    kogreis
    Hallo RMHAV,

    endlich einmal kompetenter Rat. Danke.

    Da die Wohnung mehr als 25% der Gesamtfläche des gesamten Hauses ausmacht greift also der zweite Teil.

    Bedeutet ich muss zum Hausverwalter ihm diesen Sachverhalt mitteilen und der Gesamtverbrauch muss auf die Gesamtquadratmehter aufgeteilt werden. Jeder zahlt also pro qm gleich viel. Richtig?

    Konrad.

    •   



       


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