Hallo liebe Mitstreiter,
ich bin neu in diesem Forum und benötige dringen eure Hilfe.
vielleicht könnt ihr mir mit Ratschlägen weiterhelfen. Um nicht einen ganzen Roman zu schreiben möchte ich Stichpunkthaltig meine Fakten darlegen.
Wir haben vor 3 Jahren ein 2 Familienhaus erworben.
wir als Vermieter wohnen unten 140 m²
Im Juni 2010 haben wir die obere Wohnung 70qm an eine Person neu vermietet.
Der Mietvertrag ist eine Sigel Ausführung MV464
Mein Problem ist die Nebenkostenabrechnung.
In dem Mietvertrag wie folgt vereinbart:
Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten:
angekreuzt: gemäß Betriebskostenverordnung
angekreuzt: zusätzliche weitere folgende Kosten , dann aufgeführtachrinnenreinigung, Deichverband
weiter steht
monatliche Vorauszahlung 100,- € pro Monat
Die Betriebskosten werden sofern nicht die Umlegung nach unterschiedlichem Verbrauch erfolgt, nach qm oder Nutzer verteilt ( Nutzer und qm angekreuzt ).
Fakt ist:
Wir haben eine neue Pellensheizung die sehr günstig im Verbrauch ist.
Wir nutzen die Heizung für warm Wasser nur für uns ,und heizen beide Wohnungen.
Wir haben keinen warm Wasserzähler, haben letzten Sommer errechnet das wir für die Warmwasserversorgung 3kg Pellens pro Tag verbrauchen.
meine Frage:
1.Wie darf ich hier nach dem neusten Stand abrechnen ?
2.Muss ich Wärmemengenzähler haben ?
3. Wenn ich einen geeichten Zähler für die Stromversorgung der heizung einbauen lasse, kann ich das auf den Mieter anteilig umlegen bei der NK Abrechnung ?
4. In unserer Nebenkostenabrechnung für 2010 haben wir die Heizkosten nach qm abgerechnet ,+ anteilig für uns 3kg pro Tag warm Wasser. Kann das angefochten werden ?
5.
Wir bekommen jetzt einen effektiven Kaminofen, kann ich da die Abrechnungsart ändern evl. durch Wärmemengenzähler ?
6. In wie weit muss sich der Mieter an geeichten Zählern egal welcher Art beteiligen ?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt.
Oh je soviel Fragen auf einmal , ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichem Gruß
EmmaMarie


achrinnenreinigung, Deichverband