Hallo zusammen,

wir betreiben zur Zeit eine Zwangsversteigerung des Hauses eine säumigen Schuldners.
Wir stehen im Grundbuch mit einer Briefgrundschuld an zweiter Stelle nach der Bausparkasse mit ca. 5000 €.
Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund einer Teilzahlung die Forderung der Bausparkasse und unsere zweitrangige Forderung befriedigt wird. Allerdings haben wir noch weitere Forderungen mit schlechterem Rang.
Die Rückgewährsansprüche der Bausparkassengrundschuld haben wir gepfändet.
Als Laie möchte ich nun wissen:
Was passiert mit den beiden Grundschulden, wenn die Ansprüche befriedigt sind?
Können wir sie für unsere nachrangigen Forderungen verwenden?

Danke für Ihre Mühe