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Zeitplan...wann Übergabe zu Nutzen und Lasten sinnvoll ?

Diskutiere Zeitplan...wann Übergabe zu Nutzen und Lasten sinnvoll ? im Immobilien - Erwerb/Veräußerung im Inland Forum im Bereich Immobilien Forum; Hallo, ich bin momentan dabei ein MFH zu kaufen. Soweit hab ich alles geklärt und abgearbeitet, sprich ( der Reihenfolge nach ) Abklärung der Lage ...

  1. Zeitplan...wann Übergabe zu Nutzen und Lasten sinnvoll ? #1

    Zeitplan...wann Übergabe zu Nutzen und Lasten sinnvoll ?

    Hallo,

    ich bin momentan dabei ein MFH zu kaufen. Soweit hab ich alles geklärt und abgearbeitet, sprich ( der Reihenfolge nach ) Abklärung der Lage der Immobilie ( guter Standort oder schlechter Standort ), Besichtigung der Immobilie und kennen lernen der Mieter, Vorabanfrage bei meiner Bank zwecks Finanzierung und aushandeln der Kreditkonditionen, Besichtigung mit Bausachverständigen, umfassender Versicherungsschutz ( Risikolebensversicherung, nach Kauf : Mietausfallversicherung und Versicherung bei Vandalismusschäden durch Mieter, Berufsunfähigkeitsversicherung ).
    Durchsicht der sehr umfangreichen Bauakte samt Bauplänen und Genehmigungen.
    Heute gibt es noch ein Gespräch mit meinem Fachanwalt um dann anschließend einen Notarentwurf erstellen zu lassen und zur allgemeinen Information. Nebenbei habe ich noch einen Doktor in Wirtschaftsinformatik, der mich berät.
    Soweit alles scheinbar ganz gut durchdacht und abgesichert, nach meinem letzten Fehlkauf bin ich extrem vorsichtig geworden und Risikominimierung ist mein Lieblingswort geworden :-)

    Dieser Kauf geht ohne Makler über die Bühne, sprich also über privat. Nun hackt es noch ein wenig beim Ablauf. Soll heißen: was mache ich wann und wo bis es zur Übergabe kommt.
    Ich stell mal mein ungefähres Zeitfenster rein:
    -Besprechung mit Anwalt und anschließendes Erstellen des Notarvertrages. Fertig ca. Mitte bis Ende nächster Woche.
    -Zusendung des Entwurfes an den Verkäufer und an die Bank. Ggf. möchte der Verkäufer noch Abänderungen.
    -soweit ich weiß, muß man von der Kenntinssnahme des Entwurfes bis zur Unterschrift beim Notar 2 Wochen Frist abwarten. Fristablauf und Zeitpunkt der Unterschrift ca. Anfang bis Mitte 47 KW ( 21.-25. Nov. )

    - und dann ? Ich versuche da gerade das ungefähre Zeitfenster zu ermitteln und was dann alles kommt und in welcher Reihenfolge. Sonst hatte ich entweder einen Makler dazwischen, der viel geregelt hat oder ich hab nicht so sehr auf den Ablauf geachtet, weil aus Eigenkapital finanziert. Mit anderen Worten: ich weiß es nicht mehr...
    Könnt ihr mir da bitte mal weiterhelfen ?
    Und wann unterzeichne ich den Darlehensvertrag ? Den letzten hab ich erst nach dem Notarvertrag unterzeichnet, sogar ziemlich spät ( was mich letztendlich sogar gerettet hat, aber das ist eine andere Geschichte ).

    Ich würde mal so vermuten, dass ich den Kaufpreis so ungefähr in der 50 KW zahlen muß. Übergabe zu Nutzen und Lasten würde ich gerne am 1.1.2012 bzw. 2.1.2012 machen. Irre ich mich oder ist mein Hintergedanke bei diesem Datum richtig ? Hintergedanke: Somit muß der jetzige Eigentümer noch die komplette Jahresabrechnung machen. Ich hätte nach dem Kauf diesbezüglich gerne erstmal meine "Ruhe", da ich mich dann um viele Dinge wie die Vermietung der letzten freien Wohnung, Klärung mit dem Hausmeister bzgl. der neuen Aufgabenverteilung u.s.w. kümmern muß und möchte. Ich bin mir auch noch nicht sicher, ob ich das Haus selber verwalten will oder ob ich einen Verwalter damit beauftragen soll. Warscheinlich läuft es auf eine Aufgabenverteilung hinaus: der Verwalter macht die Abrechnungen und Überwachung der Mietzahlungen und Nebenkosten, ich kümmer mich um die Vermietung und Pflege/Wartung der Anlage ( praktischerweise wohnt dann auch meine älteste Tochter mit im Ojekt ).

    Stichwort Tochter: eine Frage ergibt sich mir da noch. Meine Tochter zieht mit Mann, Sohnemann und ihren beiden recht großen Hunden in eine der Wohnungen. Bislang ist es so, dass Haustiere (Hund/Katze) nicht erlaubt sind. Das würde ich auch gerne so beibehalten, allerdings würde meine Tochter dann eine Ausnahme bilden. Muß ich dann allen anderen auch Haustiere erlauben ? Allerdings hält meine Tochter die Hunde u.a. deswegen, weil sie ihr bei iher Behinderung helfen, sie sind zwar ausgebildet, allerdings privat und nicht mit allem was ein "staatlich" ausgebildeter Signalhund hätte. Soll heißen: diese Hunde haben keine Steuerbefreiung und auch keine Signalkleidung, dürfen somit nicht mit in Geschäfte oder zum Arzt oder sonst wo hin. Ihren Job machen sie dennoch sehr gut.

    Fragen über Fragen...

    Kann mir die jemand beantworten ?

    Liebe Grüße,
    Icke

  2.   

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