Übernahme Mieter nach ETW Kauf

Diskutiere Übernahme Mieter nach ETW Kauf im Immobilien - Erwerb/Veräußerung im Inland Forum im Bereich Immobilien Forum; Hallo, bin neu hier und hoffe ich platziere das Thema am richtigen Ort. Habe vor ein 2-3 Wochen eine kleine Eigentumswohnung gekauft in der bereits ...


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  1. Übernahme Mieter nach ETW Kauf #1

    Übernahme Mieter nach ETW Kauf

    Hallo,

    bin neu hier und hoffe ich platziere das Thema am richtigen Ort.
    Habe vor ein 2-3 Wochen eine kleine Eigentumswohnung gekauft in der bereits Mieter wohnen. Mir ist klar, dass ich diese Mieter übernehmen muss was ich auch gerne mache. Ich frage mich wo man alles wichtige zu diesem Thema nachlesen kann? Hab noch keine passenden Bücher oder ähnliches gefunden. Auch die Foren beantworten meine bisherigen Fragen nach ewiger Suche nicht.

    Klar ist mir, dass ich den aktuellen Mietern einen Brief schreibe mit der Information dass ich der neue Vermieter bin, gebe die neue Kontodaten an sowie ein Nachweis über den Eigentümerwechsel.

    Wie ist das aber zum Beispiel am Jahresende? Die aktuellen Mieter wohnen seit März in der Wohnung. Muss ich z.B. für die vorherigen Mietern noch eine Nebenkostenrechnung erstellen?

    Sollte der aktuelle Mieter Geld aus der Nebenkostenrechnung zurück bekommen oder muss er drauf zahlen, bekomme ich die komplette Zuzahlung? Bzw. muss ich den kompletten Betrag zurück zahlen falls der Mieter zu viel bezahlt hat? Oder wird das zwischen Veräußerer und Erwerber aufgeteilt?

    Der Grundbuch Eintrag und die Zahlung der Wohnung erfolgte gerade. Steht mir dadurch die Miete bereits für November zu oder erst die für Dezember?

    Danke bereits im Voraus!
    Viele Grüße
    Thomas

    •   



       

  2. Übernahme Mieter nach ETW Kauf #2
    Hallo

    Zitat Zitat von tho333 Beitrag anzeigen
    ...
    Habe vor ein 2-3 Wochen eine kleine Eigentumswohnung gekauft in der bereits Mieter wohnen.
    ...
    Also dann viel Erfolg als Vermieter


    Zitat Zitat von tho333 Beitrag anzeigen
    ...
    Mir ist klar, dass ich diese Mieter übernehmen muss was ich auch gerne mache. Ich frage mich wo man alles wichtige zu diesem Thema nachlesen kann? Hab noch keine passenden Bücher oder ähnliches gefunden. Auch die Foren beantworten meine bisherigen Fragen nach ewiger Suche nicht.
    ...
    Nun die wichtigste Lektüre ist ja das Mietrecht allgemein.
    Ist im BGB ab Seite 115 zu finden.


    Zitat Zitat von tho333 Beitrag anzeigen
    ...
    Klar ist mir, dass ich den aktuellen Mietern einen Brief schreibe mit der Information dass ich der neue Vermieter bin, gebe die neue Kontodaten an sowie ein Nachweis über den Eigentümerwechsel.
    ...
    Zitat Zitat von tho333 Beitrag anzeigen
    ...
    Wie ist das aber zum Beispiel am Jahresende? Die aktuellen Mieter wohnen seit März in der Wohnung. Muss ich z.B. für die vorherigen Mietern noch eine Nebenkostenrechnung erstellen?
    ...
    Dazu wäre erstmal wichtig im MV nach zusehen was bezüglich der Betriebskosten vereinbart wurde.
    Ich gehe mal davon aus dass die Abrechnung die du vom Verwalter bekommst nur für den Zeitraum in dem du Eigentümer bist erstellt wird, daher wirst du mit früheren Mietern nicht abrechnen können.


    Zitat Zitat von tho333 Beitrag anzeigen
    ...
    Sollte der aktuelle Mieter Geld aus der Nebenkostenrechnung zurück bekommen oder muss er drauf zahlen, bekomme ich die komplette Zuzahlung? Bzw. muss ich den kompletten Betrag zurück zahlen falls der Mieter zu viel bezahlt hat? Oder wird das zwischen Veräußerer und Erwerber aufgeteilt?
    ...
    Sollte der aktuelle Mieter eine Nachzahlung zuleisten haben wirst du das Geld bekommen und je nach dem was im Kaufvertrag vereinbahrt wurde mit den früheren Eigentümer verrechnen müssen.
    Umgekehrt genauso.


    Zitat Zitat von tho333 Beitrag anzeigen
    ...
    Der Grundbuch Eintrag und die Zahlung der Wohnung erfolgte gerade. Steht mir dadurch die Miete bereits für November zu oder erst die für Dezember?
    ...
    Auch das wird im Kaufvertrag vereinbahrt,
    Nutzen und Lasten Übergang.

    Schönen Abend wünscht
    Syker

  3. Übernahme Mieter nach ETW Kauf #3
    vielen Dank! Genau das war mir nicht so recht klar.

  4. Übernahme Mieter nach ETW Kauf #4

    Mieter in gekaufter Wohnung

    Hallo, ich habe gestern zufällig einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Der erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, beantwortet aber vielleicht die eine oder andere Frage. http://www.bonusmieter.de/Vermietete...Article_ID=807 Viel Spaß bei der Lektüre, CS

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Übernahme Mieter nach ETW Kauf


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