Notarkosten, wer kommt auf

Diskutiere Notarkosten, wer kommt auf im Immobilien - Erwerb/Veräußerung im Inland Forum im Bereich Immobilien Forum; hallo allerseits, ich möchte meine wohnung verkaufen und habe auch schon einen interessenten dafür. er hat sich einen notar ausgesucht bzw. vorgeschlagen und ich als ...


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  1. Notarkosten, wer kommt auf #1

    Notarkosten, wer kommt auf

    hallo allerseits,

    ich möchte meine wohnung verkaufen und habe auch schon einen interessenten dafür.
    er hat sich einen notar ausgesucht bzw. vorgeschlagen und ich als verkäufer habe mich mit diesem in verbindung gesetzt. vertragsentwürfe wurden aufgesetzt und beiden parteien zugesandt.
    ich habe nun, nach weiteren detailsbesprechungen mit dem potentiellen käufer, das gefühl, dass dieser vom kauf abspringt. nun meine fragen:

    falls der potentielle käufer vom wohnungskauf abspringt, wer trägt dann die notarkosten, die bis jetzt angefallen sind (sprich, vertragsentwürfe aufsetzen)? im vertragsentwurf steht ja, dass der käufer die notarkosten trägt, aber dann ja nur wenn er auch unterschreibt, oder? enstehen notarkosten erst beim beurkundungstermin?

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  2. Notarkosten, wer kommt auf #2
    Es ist immer so, dass der bezahlt, der bestellt.

    Im Notarbereich fallen auch Gebühren an, wenn nicht beurkundet wird. Diese sind aber niedriger.

  3. Notarkosten, wer kommt auf #3
    danke für die antwort.
    weisst du denn wie hoch das in der regel sein wird? oder hängt das vom honorar des notars ab?

  4. Notarkosten, wer kommt auf #4

    Kosten bei Verkauf

    Eine kurze Auflistung der Kosten beim Verkauf einer Wohnung o. Immobilie die entstehen könnten:

    * Kaufpreis der Immobilie
    * Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises
    * Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
    * Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
    * Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
    * evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
    * evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)
    * evtl. Erschließungsgebühren

  5. Notarkosten, wer kommt auf #5

    RE: Kosten bei Verkauf

    Original von Immorecht
    Eine kurze Auflistung der Kosten beim Verkauf einer Wohnung o. Immobilie die entstehen könnten:

    * Kaufpreis der Immobilie
    * Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises
    * Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
    * Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
    * Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
    * evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
    * evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)
    * evtl. Erschließungsgebühren
    Die Grunderwerbsteuer ist auch je nach Region unterschiedlich. Berlin (seit 01.01.07) und Hamburg (seit 01.01.09) verlangen 4,5% des Kaufpreises.

  6. Notarkosten, wer kommt auf #6

    RE: Notarkosten, wer kommt auf

    Käufer

  7. Notarkosten, wer kommt auf #7
    immer derjenige, der den notar beauftragt.
    Deswegen sagen Verkäufer immer zu ihrem Käufer: Bitte rufen Sie den Notar an!
    Dann sitzt der Kaufrinteressent schon in der Falle

  8. Notarkosten, wer kommt auf #8
    Enka
    Original von frenchberlin
    immer derjenige, der den notar beauftragt.
    Deswegen sagen Verkäufer immer zu ihrem Käufer: Bitte rufen Sie den Notar an!
    Dann sitzt der Kaufrinteressent schon in der Falle
    Son Schwachsinn... Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten, wie es wohl auch in jedem anderen Bereich des normalen Lebens ist, wenn man etwas haben möchte.

    Dass er sich dann auch den Notar aussuchen kann, ist ja wohl fair!

    Kann ja auch sein, dass der Käufer einen "Hausnotar" hat.

  9. Notarkosten, wer kommt auf #9
    Es ist kein Quatsch, war nur schlecht formuliert:
    im Falle einer Annulierung des Termins - und nur darum ging es hier in der Frage - kommt derjenige für den Notar auf, der den Termin einberufen hat. Also derjenige, der beim Notar den Termin vereinbart hat. sprich: Anruf.

    Und das macht eben immer der Käufer, weil der Verkäufer ihn dazu auffordert.
    Nach dem Motto: Sie haben freie Notarwahl, machen Sie mal einen Termin!

    Ansonsten, wenn der Termin stattfindet, trägt natürlich der Käufer fast alle Kosten, aber das wußte der Fragende hier bereits!

  10. Notarkosten, wer kommt auf #10
    Enka
    Ja klar, Verkäufer ist immer der Böse... genau wie Vermieter.

    Was glaubst Du, wer häufiger von einer Verkaufs- oder Kaufabsicht vor der Beurkundung zurücktritt???

    Verkäufer ÄUßERST selten; Käufer sehr viel öfter.

    Armer Verkäufer, wenn er ständig für seine abgesprungenen Käufer zahlen darf, nur weil die sich nicht vorher informieren, keine Finanzierung hinkriegen und und und...

  11. Notarkosten, wer kommt auf #11
    Unabhängig davon, wer den Notar beauftragt, sollten beide Vertragsparteien eine Vereinbarung unterschreiben die besagt, dass derjenige evtl. anfallende Notariatskosten zu tragen hat, der am Vertragstag die Beurkundung unterlässt.
    Somit sollten beide dann unbekümmert den Beurkundungstag abwarten können.

  12. Notarkosten, wer kommt auf #12

    Kosten tragen

    Ich finde es Klasse, dass hieraus ersichtilch ist, wer Wohneigentum gekauft hat.
    Jeder der Wohneigentum gekauft hat, der weiß, dass der Käufer die Notarkosten zu tragen hat.
    Ebenso hat der Käufer Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

    Ingerose

  13. Notarkosten, wer kommt auf #13
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Jeder der Wohneigentum gekauft hat, der weiß, dass der Käufer die Notarkosten zu tragen hat.
    Wie schon geschrieben wurde, hat derjenige die Kosten zu tragen, der den Auftrag erteilt hat und nicht zwangsläufig der Käufer.

    Christian Martens

  14. Notarkosten, wer kommt auf #14
    Unregistriert

    Notarkosten

    einfach mal googeln, dann weiß man ob Käufer oder Verkäufer die Notarkosten bezahlt.
    Zudem kann man auch googeln, wie hoch diese Notarkosten sind,

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