Eingeschränkte Verwaltung von Mietobjekten vertraglich regeln?

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  1. Eingeschränkte Verwaltung von Mietobjekten vertraglich regeln? #1

    Eingeschränkte Verwaltung von Mietobjekten vertraglich regeln?

    Hallo,

    ich bin Eigentümer einiger Mietobjekte. Diese werden von Familienangehörigen von mir verwaltet. Sie kümmern sich um Vermietung, Nebenkosten und alles, was sonst so anfällt; ich muss allerdings sämtliche Verträge unterzeichnen.

    Nun möchte ich im nächsten Jahr in die USA ziehen. Sämtliche Verträge per Post zum Unterschreiben hin- und her zu schicken, wäre viel zu aufwendig. Gibt es eine Möglichkeit, meinen Familienangehörigen eine Art "eingeschränktes Verwaltungsrecht" o.Ä. einzuräumen? Sie sollen eigenständig Mietverträge unterschreiben/verlängern/kündigen dürfen und auch sonst alles, was mit der generellen Verwaltung zu tun hat erledigen dürfen.
    Allerdings soll auch festgelegt werden, dass sie die Immobilien nicht einfach ohne meine Zustimmung verkaufen oder Verpachten können.

    Können wir einfach privat einen Vertrag aufsetzen, der diese Punkte zusammenfasst? Oder muss das per Anwalt / Notar geregelt werden?

    Vielen Dank im Voraus
    Ben

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  2. Eingeschränkte Verwaltung von Mietobjekten vertraglich regeln? #2
    Hallo bensi,

    wie wär´s denn mit einer Verwaltervollmacht? Meines Erachtens muss die nicht notariell beurkundet oder beglaubigt werden ... vorsichtshalber solltest Du die unter anwaltlicher Mitwirkung aufsetzen (lassen).

    Für evtl. fristlose Kündigungen solltest Du auch gleich mehrere Originale pro Objekt unterschreiben.

  3. Eingeschränkte Verwaltung von Mietobjekten vertraglich regeln? #3
    moin Ben,

    wenn ich bevollmächtigt bin, einen Mietvertrag zu unterschreiben, dann bin ich auch bevollmächtigt, zu vermieten - oder?
    Wo ist der Unterschied zum ungewünschten Verpachten?

    Dein Eigentum verkaufen kann ich nur, wenn Du mir eine notarielle Vollmacht zum Verkauf erteilst.

    Warum so ängstlich?

    Christian Martens

  4. Eingeschränkte Verwaltung von Mietobjekten vertraglich regeln? #4
    Vielen Dank für Euer Feedback Das mit der Verwaltervollmacht klingt sehr gut. Werde mich da mal schlau machen.

    @Christian: naja, ich bin einfach gerne für alle eventuellen Situationen gewappnet. Ich vertraue meinen Verwandten, bin mir auch sicher, dass sie so etwas niemals tun würden, aber auf der anderen Seite schadet es ja auch nicht, so etwas trotzdem geregelt zu haben.

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