Hallo Foris ... icke wieder.
Die zentrale Heizanlage in einem MFH ist Anfang 2011 immer wieder ausgefallen - nach mehreren gescheiterlen Reparaturversuchen durch einen von mir beauftragten Heizungsbauer wurde ein defekter Druckminderer an der Gaszuleitung (im Zuständigkeitsbereich des Gasversorgers) festgestellt.
Der Druckminderer wurde vom Gasversorger ausgetauscht, die Heizanlage läuft seitdem wieder störungsfrei ... soweit so gut.
Jetzt schickt der Heizungsbauer seine Rechnung (für den Prüfeinsatz, bei dem der Druckminderer als Ursache festgestellt wurde) zu mir, obgleich ich ihm bereits im Vorfeld mitgeteilt hatte, das er diese Rechnung direkt an den Gasversorger senden soll. Diese Vorgehensweise hatte ich vorab mit dem Gasversorger telefonisch so abgestimmt ... leider NUR telefonisch.
Ich habe die Rechnung daraufhin einfach an den Gasversorger weitergeleitet.
Jetzt teilte mir der Heizungsbauer mit, daß er die jährliche Wartung nicht durchführen wolle, weil genau diese Rechnung noch nicht bezahlt sei. Von einer Absprache weiß der Gasversorger mittlerweile nichts mehr und verweigert die Zahlung, weil er die Sanitärfirma ja nicht beauftragt hatte.
Mal unabhängig davon, daß es noch andere geeignete Sanitärfirmen gibt, die sich freuen wenn ich denen Aufträge erteile (die ja teilweise andere Größenordnungen haben als diese 90,- € für´ne Fehlersuche) ... wie sieht die Rechtslage aus?
Irre ich mich möglicherweise, und der Gasversorger muss die Kosten für die Fehlersuche überhaupt nicht bezahlen?



... selbstverständlich habe ich den Namen des Mitarbeiters sowie das Verbindungsjournal noch ...