Haus kaufen in Deutschland
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- 25.10.2011 21:48 Haus kaufen in Deutschland #1
Haus kaufen in Deutschland
Hallo Ich wollte mal fragen kann man als nicht EU Bürger auch ein Haus in Deutschland kaufen?
Wenn ja, was muss man beachten.
vielen Dank
Carlos
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Haus kaufen in Deutschland
- 12.03.2013 14:45 Haus kaufen in Deutschland #2
Hey Carlos,
ich wusste nicht warum es nicht gehen sollte. Gesetzlich jedenfalls steht dem nichts entegegen. Jeder kann in Deutschland Grund und Boden erwerben, außer kleinere Ausnahmen(Bsp.Gesuchte Kriminelle), die jedoch dich nicht betreffen sollten. Ich hab unter anderem Gute Angebote bei ccfranzen gefunden.
Jedoch solltest du selbst am besten mal schauen was dir am besten passt!
Viel Glück auf deiner Suche!
Lg
- 27.03.2013 12:46 Haus kaufen in Deutschland #3
Mir ist auch kein Verbot für Ausländer bekannt. Wir können doch auch Häuser überall kaufen. Wenn du das machen willst dann begrüssen wir dich als neuer Mitbewohner
- 01.04.2013 19:39 Haus kaufen in Deutschland #4
Ich weiß, dass ein Deutscher in Polen kein Land kaufen darf. Wir sind da ja auch EU Bürger.
Aber Deine Frage Bezug sich ja auf Deutschland. Hier darfst Du kaufen.
- 01.04.2013 20:03 Haus kaufen in Deutschland #5
- 01.04.2013 20:31 Haus kaufen in Deutschland #6
Weil die Polen nicht aufgekauft werden wollen. Das funktioniert nur mit einheimischen Strohmännern. Wir hatten ja auch mal überlegt. Aber das war uns zu heiß. Der Strohmann steht dann drin und wir zahlen und haben am Ende doch kein Grundstück.
EU ist nicht gleich EU
- 01.04.2013 20:52 Haus kaufen in Deutschland #7
- 01.04.2013 21:17 Haus kaufen in Deutschland #8
- 07.04.2013 19:49 Haus kaufen in Deutschland #9
Kauf in Polen
Sorry, es ist mir klar, ist ein wenig "off topic", aber daher nur zur Richtigstellung von Gerüchten:
Die Eigentumsübertragung unbeweglicher Sachen erfolgt in Polen anders als nach deutschen Recht bereits durch Abschluss eines Kauf-, Schenkungs- oder Tauschvertrages. Es bedarf keiner erneuten Einigung für den Übergang des Eigentums und auch keiner Besitzübergabe. Die Parteien können jedoch bestimmen, dass es einer gesonderten dinglichen Einigung für den Eigentumsübergang bedarf.
Der Vertrag über den Eigentumsübergang an einer Immobilie bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Auch die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch ist Pflicht, auch wenn dieser lediglich deklaratorische Wirkung besitzt.
Der Erwerb einer Immobilie in Polen durch Ausländer bedarf bislang staatlicher Genehmigung. Diese stellt zwar kein unüberwindbares Hindernis dar, verzögert aber die Übereignung meist beträchtlich.
Infolge des EU-Beitrittes von Polen fällt diese Genehmigungspflicht aber je nach dem verfolgten Zweck des Immobilienerwerbes für EU-Bürger und -Unternehmen weg.
Erfolgt der Erwerb zu privaten Zwecken und soll auf dem erworbenen Grundstück ein Erstwohnsitz begründet werden, ist grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich. Soll jedoch ein Zweitwohnsitz errichtet werden, wird an der Genehmigungspflicht für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren nach dem Beitritt festgehalten. Die Genehmigungspflicht findet jedoch auf solche Personenkreise auch bei Gründung eines Zweitwohnsitzes keine Anwendung, die bereits seit vier Jahren in Polen einen Wohnsitz haben.
Der Erwerb zu gewerblichen Zwecken bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Teilweise wird jedoch die Ansicht vertreten, dass bei Repräsentanzen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen eine Genehmigung erforderlich sei da diese keine in Polen gegründete selbständige Gesellschaften sind und auf diese die oben erwähnte Unterscheidung von Erst- und Zweitwohnsitz anzuwenden sei.
Die Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen haben jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit und haben ihren Sitz in Polen. Für diese bedarf es daher in keinem Fall einer Genehmigung bei dem Erwerb von Immobilien.
Wie auch in Deutschland ist es mit Bezahlung des Kaufpreises für die Immobilie längst nicht getan. Auch der polnische Staat verdient mehrfach an dem Wechsel des Eigentums mit.
Eine sog. Stempelgebühr fällt bei Abschluss des Kaufvertrages in Höhe von 5 % des Kaufpreises an.
Eine weitere Gebühr fällt an, sofern eine Genehmigung für den Erwerb der Immobilie nötig ist.
Auch die notwendige Eintragung im Grundbuch sowie die Beurkundung beim Notar verursacht Kosten.
Zudem ist eine jährlich zu zahlende Immobiliensteuer von dem Eigentümer der Immobilie zu bezahlen. Die Steuerhöhe wird von den Gemeinden festgesetzt.
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