lebenslanges Wohnrecht

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  1. lebenslanges Wohnrecht #1
    Luci

    lebenslanges Wohnrecht

    Hallo! Kann mir jemand bei dem Thema lebenslanges Wohnrecht behilflich sein? Die Oma, die ein stillschweigendes lebenslanges Wohnrecht hatte, ist jetzt gestorben. Gibt es eine Frist, wann die Wohnung geräumt sein muß und wird ab Tod eigentlich für die Erben eine Miete fällig?

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  2. lebenslanges Wohnrecht #2
    sobald die löschung im Grundbuch draussen ist, würde ich sagen.
    Miete wird keine fällig, da die Erben in den Vertrag eintreten.
    Üblicherweise wird hier die MV-Kü Frist angenommen. 3 Monate sollten also reichen.

  3. lebenslanges Wohnrecht #3
    Luci

    lebenslanges Wohnrecht

    Danke. Aber das Wohnrecht war nicht im Grundbuch eingetragen. Wie gesagt: stillschweigendes Wohnrecht. Der Oma hat das Haus mal gehört und die Gemeinde hat dieses von ihr geschenkt bekommen. Die Gemeinde hat das Haus dann verkauft und der Kaufpreis wurde dann um das Wohnrecht gemindert. Aber ich finde halt nirgends im Gesetz dafür Fristen oder Regelungen. Und so ein Wonrecht ist meines Erachtens nicht vererbbar.

  4. lebenslanges Wohnrecht #4
    Vererbbar ist es nicht. Das hat auch keiner behauptet. Die Erben treten nur ein. einer muss die Dinge ja entsorgen. Für mich sieht das nach einem Mietvertrag mit Kü durch Tod aus. Dann wäre die Frist 3 Monate.

    So wie du das machen willst (Mietzahlung) würde das ja bedeuten, dass die Erben die Miete zu bezahlen haben, während sie die Gegenstände entsorgen. Wenn sie das nicht wollen, bleiben die Sachen bei dir.
    Da das Wohnrecht durch den Tod beendet ist, darfst du das dann alles auf eigene Kosten entsorgen oder wie.

    Wenn sie die Dinge rausräumen, solltest du froh sein. Warum also auf Miete pochen?

  5. lebenslanges Wohnrecht #5

    wohnrecht vermieten

    Hallo
    darf jemand der lebenslanges Wohnrecht (ohne Zusatzbedingungen) hat die Wohnung einfach vermieten?

  6. lebenslanges Wohnrecht #6

    RE: wohnrecht vermieten

    Meines Wissens ist das lebenslange Wohnrecht ein höchstpersönliches Recht, dass an die Person gebunden ist. Weitere Rechte z.B. Vermietung kann man m.E. daraus nicht ableiten.

  7. lebenslanges Wohnrecht #7

    RE: wohnrecht vermieten

    Wenn nur vom Wohnrecht gesprochen wird dann ist es Personen bezogen und man es kann nicht vermietet werden, anders wäre es bei einem Nutzrecht.
    Falls bei einem Mietrecht der Berechtigte stirbt wie in deinem Fall müssten die Erben 3 Monate Zeit haben die Wohnung/Haus zu räumen.
    Wenn keine Erben da sind dürfte es wesentlich schneller gehen, für die 3 Monate kann keine Miete verlangt werden.

    Gruss Christian

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