Kaufvertrag/Fragen

Diskutiere Kaufvertrag/Fragen im Immobilien - Forum (Facility Management) Forum im Bereich Immobilien Forum; (Falls ich das Thema verfehlt haben sollte, sorry, bitte verschieben) Hallo, wir haben unser Haus doch verkauft und bald steht der Notartermin vor der Tür. ...


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  1. Kaufvertrag/Fragen #1

    Kaufvertrag/Fragen

    (Falls ich das Thema verfehlt haben sollte, sorry, bitte verschieben)

    Hallo,

    wir haben unser Haus doch verkauft und bald steht der Notartermin vor der Tür.
    Nun habe ich den Kaufvertrag hier liegen und einiges nicht so recht versanden. Der Markler hat es mir kurz in die Hand gedrückt und nun ereiche ich ihn heute nicht mehr. Da sind einige Sätze um die es geht, kann mir bitte jemand helfen ob ich es richtig verstanden habe. Ich werde es in Punkten aufschreiben und bitte auch in Punkten antworten, vielen Dank . Da läuft noch ein Kredit, was die Immobilie angeht.

    Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig vierzehn Tage nach Eintritt folgender Bedingungen:
    1. Eintragung der Eigentumsvormerkung für den Käufer im Grundbuch (ver veranlasst das, der Notar?)
    2. Garantie der Lastenfreiheit dadurch, dass alle dazu erforderlichen Unterlagen mit erfüllbaren Treuhandauflagen vorliegen. (Lastenfreiheit muss ich angeben bzw... meine Bank, oder?) Und wie wenn vorher das Geld überwiesen werden muss auf mein Konto? Oder hab ich da was falsch verstanden.)

    3. Dann steht da noch, soweit zur Lastenfreistellung Zahlungsauflagen vorhanden sind, kann der Kaufpreis nur durch deren Erfüllung bezahlt werden, nicht durch Leistungen an den Verkäufer oder Dritte

    a.) diese Zahlungen nach Mitteilung durch den Notar für Rechnung des Verkäufers an die betreffenden Gläubiger zu leisten,
    b.) den danach verbleibenden Restkaufpreis dem Verkäufer auf dessen Konto... zu überweisen. (Wie jetzt, wird nicht der gesamte Kaufpreis auf einmal überwiesen?)

    Danke schön.

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  2. Kaufvertrag/Fragen #2

    RE: Kaufvertrag/Fragen

    Original von Mavi
    Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig vierzehn Tage nach Eintritt folgender Bedingungen:
    Das dürfte nicht schwer zu verstehen sein... Geld gibt es erst 14 Tage nachdem die Bedingungen erfüllt sind.

    Original von Mavi
    1. Eintragung der Eigentumsvormerkung für den Käufer im Grundbuch (ver veranlasst das, der Notar?)
    Richtig, wird vom Notar beantragt.

    Original von Mavi
    2. Garantie der Lastenfreiheit dadurch, dass alle dazu erforderlichen Unterlagen mit erfüllbaren Treuhandauflagen vorliegen. (Lastenfreiheit muss ich angeben bzw... meine Bank, oder?) Und wie wenn vorher das Geld überwiesen werden muss auf mein Konto? Oder hab ich da was falsch verstanden.)
    Im Grundbuch werden zu Gunsten der Bank Grundpfandrechte eingetragen sein. Wenn Lastenfreie Übergabe vereinbart wird, müssen diese Grundpfandrechte also gelöscht werden. Dazu wird die Bank dem Notar eine Löschungsbewilligung übergeben. Dass vorher Geld überwiesen wird, wird nicht vorkommen. Der Käufer müsste dazu auch völlig hirnlos sein. Er kann vor der Fälligkeitsmitteilung des Notars doch gar nicht wissen, ob die Lastenfreistellung überhaupt erfolgen kann.


    Original von Mavi
    3. Dann steht da noch, soweit zur Lastenfreistellung Zahlungsauflagen vorhanden sind, kann der Kaufpreis nur durch deren Erfüllung bezahlt werden, nicht durch Leistungen an den Verkäufer oder Dritte

    a.) diese Zahlungen nach Mitteilung durch den Notar für Rechnung des Verkäufers an die betreffenden Gläubiger zu leisten,
    b.) den danach verbleibenden Restkaufpreis dem Verkäufer auf dessen Konto... zu überweisen. (Wie jetzt, wird nicht der gesamte Kaufpreis auf einmal überwiesen?)
    Die Grundpfandgläubiger werden die Löschungsbewilligung nur mit der Auflage erteilen, dass der Käufer einen Betrag in Höhe der jeweiligen Forderung unmittelbar an den Grundpfandgläubiger zahlt. An den Verkäufer wird dann der restliche Kaufpreis ausbezahlt. Alternativ zahlt der Käufer an den Notar, der dann die Verteilung vornimmt. Das ist das ganz normale Verfahren.

  3. Kaufvertrag/Fragen #3
    Hallo,

    jetzt bin ich schlauer, danke Dir. Hört sich alles ganz normal an wenn man es erklärt bekommt. Für weiteres habe ich jetzt doch den Markler erreicht, der kommt morgen um mich über den Vertrag aufzuklären.

  4. Kaufvertrag/Fragen #4
    Original von Mavi
    Hallo,

    jetzt bin ich schlauer, danke Dir. Hört sich alles ganz normal an wenn man es erklärt bekommt. Für weiteres habe ich jetzt doch den Immobilienmaklererreicht, der kommt morgen um mich über den Vertrag aufzuklären.
    dafür ist eigentlich der notar da, darum muss er auch verlesen, damit die parteien nachhaken können, wenn was unklar ist.

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Kaufvertrag/Fragen


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