Parkplatz

Diskutiere Parkplatz im Immobilien - Forum (Facility Management) Forum im Bereich Immobilien Forum; Wenn ich in die falsche Abteilung geschrieben hab dann verschiebt mich bitte. Es ist sehr dringend... Hallo , ich hab folgende Problem vielleicht kann mir ...


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  1. Parkplatz #1

    Parkplatz

    Wenn ich in die falsche Abteilung geschrieben hab dann verschiebt mich bitte.
    Es ist sehr dringend...
    Hallo , ich hab folgende Problem vielleicht kann mir jemand helfen.
    Also: Ich habe von 2 Jahren eine Wohnung gekauft.Jetzt habe ich ein Brief von Amtsgericht erhalten wo steht das der Parkplatz von diese Wohnung nicht mir gehört.Im Notarealen Vertrag wurde auch kein Parkplatz benannt.Jetzt schreibt der Amtsgericht dass "Vermutlich wurde es bei einem der vorangegangenen Verkäufe versäumt, der Anteil mitzuverkaufen. Falls Sie den Stellplatz hinzuerwerben wollen setzen Sie sich bitte mit ex Eigentümer in Verbindung. Für die Übertragung ist ein notarieller Vertrag erforderlich."
    Jetzt ist die Frage
    a) ob der ex Eigentümer Geld fürs Parkplatz erlangen kann?
    b) hatte er recht mir die Wohnung ohne versprochenen Parkplatz verkaufen?( während der Verkauf hatte er gemeint das die Wohnung ein Parkplatz hat)

    Danke
    P.S.

    •   



       

  2. Parkplatz #2

    RE: Parkplatz

    Original von pa4kok
    Also: Ich habe von 2 Jahren eine Wohnung gekauft.Jetzt habe ich ein Brief von Amtsgericht erhalten wo steht das der Parkplatz von diese Wohnung nicht mir gehört.Im Notarealen Vertrag wurde auch kein Parkplatz benannt.
    dann hast du ihn auch nicht mitgekauft.
    hast du den kaufvertrag denn nicht ausgiebig studiert? wurde dir der nicht nochmal vorgelesen vom notar?

    Original von pa4kok
    Jetzt ist die Frage
    a) ob der ex Eigentümer Geld fürs Parkplatz erlangen kann?
    b) hatte er recht mir die Wohnung ohne versprochenen Parkplatz verkaufen?( während der Verkauf hatte er gemeint das die Wohnung ein Parkplatz hat)
    a) klar kann der eigentümer geld dafür verlangen. er kann ihn auch behalten und vermieten...
    b) naja, das hättest du eben kontrollieren müssen, ob das auch wirklich so im kaufvertrag geregelt ist, dass der parkplatz mitverkauft wird.

  3. Parkplatz #3

    RE: Parkplatz

    Original von pa4kok
    Also: Ich habe von 2 Jahren eine Wohnung gekauft.Jetzt habe ich ein Brief von Amtsgericht erhalten wo steht das der Parkplatz von diese Wohnung nicht mir gehört.Im Notarealen Vertrag wurde auch kein Parkplatz benannt.Jetzt schreibt der Amtsgericht dass "Vermutlich wurde es bei einem der vorangegangenen Verkäufe versäumt, der Anteil mitzuverkaufen. Falls Sie den Stellplatz hinzuerwerben wollen setzen Sie sich bitte mit ex Eigentümer in Verbindung. Für die Übertragung ist ein notarieller Vertrag erforderlich."
    Mir erscheint der Sachverhalt sehr fragwürdig...

    Zunächst habe ich keine Vorstellung, wie es überhaupt zu einem Schreiben des Amtsgerichts mit dem hier wiedergegebenen Inhalt kommen kann.

    Im übrigen kann ein Parkplatz, darunter würde ich einen Stellplatz auf dem Grundstück verstehen, niemals Sondereigentum sein. Sondereigentum kann nach § 3 Abs. 2 WEG nur an Räumen begründet werden, die in sich abgeschlossen sein sollen. Sollte es sich bei dem Parkplatz um einen Garagenstellplatz handeln, würde eine dauerhafte Markierung für die Abgeschlossenheit ausreichen. Ein Garagenstellplatz wird sich immer innerhalb eines Gebäudes befinden müssen. Eine Farbmarkierung wird keine dauerhafte Markierung sein.
    Damit gibt es zwei Möglichkeiten:
    - Mit der Wohnung ist ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz verbunden. Dieses Sondernutzungsrecht ist im Grundbuch der Wohnung eingetragen und geht bei einem Verkauf der zugehörigen Wohnung automatisch auf den Erwerber über.
    - Es gibt Sondereigentum an einem Garagenplatz. Dann gibt es für diesen Garagenplatz auch ein eigenes Grundbuchblatt. Wer den Platz haben will, wird ihn kaufen und selbstverständlich auch bezahlen müssen. Der Eigentümer des Stellplatzes ist frei darin, den Platz zu verkaufen oder es zu lassen.

    Was immer der Eigentümer irgendwann versprochen hat, ist nach Abschluss eines davon abweichenden notariellen Vertrags nicht mehr relevant.

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Parkplatz


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