Quali für Gründung einer Hausverwaltung

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  1. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #1
    simalexa

    Quali für Gründung einer Hausverwaltung

    Hallo zusammen.

    Hat von euch evtl. jmd. Infos, welche Qualifikation man haben sollte um eine Hausverwaltung zu gründen? Was ich so gelesen habe, kann ein "normaler" Hausmeister eine Hausverwaltung betreiben. Muss man hierzu kein Immobilienfachmann, -fachwirt oder sowas sein?

    Danke

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  2. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #2

    RE: Quali für Gründung einer Hausverwaltung

    Der Begriff Hausverwaltung bzw. der Beruf des Hausverwalters gehört nicht zu den geschützten Berufen, was damit zusammenhängt, daß es - bislang - hierfür keine staatlich anerkannte Ausbildung mit vorgegebenen Inhalten gibt.

    Jeder Depp kann sich sozusagen Hausverwalter nennen. Und es gibt leider auch viele Deppen, die damit auch noch Vermieter aufs Glatteis führen können... Letztendlich ist der Hausverwalter ein recht umfangreicher Job, der es erfordert, in vielerlei Hinsicht wirkliches Wissen aufzubauen, insbesondere bezüglich einschlägiger Gesetze und Verordnungen. Und dann macht einen guten Hausverwalter schließlich die jahrelange Praxis aus und das permanente Hinzulernen aus.

    Wenn Du also damit liebäugelst, HV zu werden: nur zu. Aber unterschätze den Job nicht, und gehe vielleicht am besten bei einem, der es schon lange macht, eine Zeitlang "in die Lehre".


  3. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #3

  4. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #4

    Wer ist gemeint?

    Hallo Capo, wen meinst Du denn mit Deiner Aufforderung? Ich will kein Hausverwalter werden, ich habe welche, die meine Immobilien verwalten und das ist auch gut so. Die können das besser als ich...

  5. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #5
    simalexa
    Was sind denn die richtigen Antworten bei dieser Checkliste?
    Bei Existenzgründung kann man zum Unternehmen, Technik usw. ja noch gar nichts sagen auch noch nicht wissen. Und um eine geeignete Hausverwaltung zu finden, würd ich nicht mal annähernd ein Drittel von dem abfragen.

  6. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #6
    Original von simalexa
    Bei Existenzgründung kann man zum Unternehmen, Technik usw. ja noch gar nichts sagen auch noch nicht wissen.
    zur existenzgründung macht man einen business-plan. und für diesen business-plan sollte man dann doch eben das eine oder andere wissen bzw. zumindest planen.
    ohne business-plan gibt's auch 0,00 € unterstützung zur existenzgründung.

    mit anderen worten:
    liebe simalexa, ich schliesse daraus, dass deine überlegungen zur existenzgründung noch nicht allzuweit fortgeschritten sind... wie wär's denn, wenn du mal zur IHK gehst und dort einen der zahlreichen vorträge zum thema besuchst bzw. dich konkret individuell beraten lässt? das hilft nämlich ungemein, zumal man da wirklich gute und ausführliche unterlagen bekommen kann...

  7. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #7
    simalexa
    Original von lostcontrol
    mit anderen worten:
    liebe simalexa, ich schliesse daraus, dass deine überlegungen zur existenzgründung noch nicht allzuweit fortgeschritten sind... wie wär's denn, wenn du mal zur IHK gehst und dort einen der zahlreichen vorträge zum thema besuchst bzw. dich konkret individuell beraten lässt? das hilft nämlich ungemein, zumal man da wirklich gute und ausführliche unterlagen bekommen kann...
    Na ich will doch gar keine Hausverwaltung gründen.
    Bei meinen neuen Nachbarn is es so, dass der Hausmeister auch die Aufgaben der Hausverwaltung übernimmt. Und da diese bzgl. rechtlichen Fragen und Abrechnungen bisher keine vernünftige Auskunft bzw. nur Probleme hatten war meine Frage, ob zur Gründung einer Hausverwaltung nicht eine Weiterbildung als Fachwirt, Fachmann oder sowas von Nöten ist.

  8. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #8

    RE: Quali für Gründung einer Hausverwaltung

    Original von Rübe
    Der Begriff Hausverwaltung bzw. der Beruf des Hausverwalters gehört nicht zu den geschützten Berufen, was damit zusammenhängt, daß es - bislang - hierfür keine staatlich anerkannte Ausbildung mit vorgegebenen Inhalten gibt.

    Jeder Depp kann sich sozusagen Hausverwalter nennen.

  9. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #9
    Das übliche Problem, dass es keine berufsspezifischen Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung dieses Berufes gibt. Und das, obwohl es hier in der Regel um Millionenwerte geht, die dem Verwalter anvertraut werden. Ich möchte das Hausmeisterehepaar mal sehen, wenn es in die Pflicht genommen wird bei Fristversäumnissen jeglicher Art. Könnte teuer werden.

    Ob im Nachbarhaus die Hausmeistertätigkeit von der Verwaltertätigkeit für die Nebenkostenabrechnung getrennt wird?

    Also, leider muss man keinerlei Ahnung haben, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen, aber sich ein klein wenig Wissen anzueignen wäre mit Sicherheit nicht ganz verkehrt. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum Immobilienkaufmann (früher Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) findet eben in genau diesem Bereich statt, Mietrecht, WEG etc.! Ob man dann noch den Fachwirt macht oder sich weiter spezialisiert (was ich im Bereich der Verwaltung für sinnvoller halte), entscheidet man dann selbst, aber die kfm. Ausbildung ist mit Sicherheit ein Hinweis. Seminare gibt es zu tausenden, da die Guten von den Schlechten zu trennen ist wohl kaum möglich, selbst die "ehrenvolle" IHK bietet Seminare an, die ihr Geld nicht wert sind, wie ich selbst erfahren musste.

    Die oben verlinkte Checkliste (Fragenkatalog) ist die Lachnummer schlechthin, so etwas hat mir bislang noch kein Auftraggeber vorgelegt, und wenn, so hätte ich eine Zusammenarbeit mit Sicherheit abgelehnt. Man kann erahnen, welche Schwierigkeiten und Bevormundungen man zu erwarten hat, wenn jemand mit solchen Ambitionen an einen herantritt.

  10. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #10
    ich würde mal sagen das hängt immer ganz davon ab, was die hausverwaltung denn tatsächlich macht. da gibt's ja alle möglichen ausprägungen - für manche sollte man tatsächlich eine kaufmännische ausbildung haben, für andere reicht ein bisserl gesunder menschenverstand und die bereitschaft dinge nachzuschlagen aus...

  11. Quali für Gründung einer Hausverwaltung #11
    Hallo,

    Eure Beiträge habe ich interessiert gelesen. Tatsächlich ist es so, dass man für die Verwaltung von Objekten keine spezifische Ausbildung braucht.

    Der Verwalter muß aber unabdingbar die rechtlichen Grundlagen von vielen Gesetzen wissen, egal ob er WEG (Wohnungseigentum) oder SEV (Sondereigentumsverwaltung) oder "einfach nur" Mietverwaltung macht.

    Als nächstes wäre es wichtig, eine Vermögensschadenversicherung für eventuell auftretende Vermögensschäden abzuschliessen.

    Diese deckt die Schäden z.B. für finanzielle Schäden aus versäumten Fristen u.ä.

    Als kleiner Tipp: :tuschel

    Hierzu gebe ich demnächst ein Onlineskript heraus, welches einen kleinen Einblick verschafft, welche Gesetze in der Wohnungswirtschaft zu beachten sind. Das Skript ist derzeit noch in Bearbeitung.

    Es ist geplant, das Skript zu einem Preis von unter €uro 10,00 anzubieten, damit es für jeden, auch mit schmalem Geldbeutel erschwinglich ist.

    Wer daran interessiert ist, meldet sich bitte per PM.

    Herzliche Grüße

    hv-gp

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