Kleinreparaturen
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Wer zahlt Kleinreparaturen in Mietwohnungen?
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Grundsätzlich ist es Aufgabe
des Vermieters, für die Instandhaltung und
Instandsetzung seines Mietobjekts zu sorgen. Der Mieter muß nur zahlen,
wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist.
Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne
Kleinreparaturen genannt ist, die 75
EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine
Kleinreparatur. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb
eines Jahres darf höchstens 300 EUR
bzw. 10 Prozent der Jahreskaltmiete betragen und nur Reparaturen
an Gegenständen umfassen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters
unterliegen. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung
der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung
der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des
Vermieters.
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| Die Wirksamkeit der
Kleinreparaturklausel ist ferner an weitere
Voraussetzungen gebunden: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein,
für welche Schäden die Klausel gilt. Zahlen muss der Mieter nur für
Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen
beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz-
und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden
und Rollos. |
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| Erfüllt die
Kleinreparaturklausel nicht all diese Voraussetzungen oder
weicht sie zu Ungunsten des Mieters ab, ist sie unwirksam. Dann muss
der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen. |
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| Kann ein Schaden nicht mehr
repariert werden und ist deshalb eine
Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR,
muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran
beteiligen. |
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| Anders sieht es aus, wenn der
Mieter den Schaden schuldhaft verursacht
hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine
Gasetagenheizung (mit Genehmigung des Vermieters) eingebaut, muss er
auch für deren Wartung und Reparaturen aufkommen. |
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Weitere Informationen finden Sie
in der Broschüre "Wohnungsmängel und
Mietminderung" (ISBN: 3-933091-11-X), die Sie gleich online beim Deutschen Mieterbund http://www.mieterbund.de bestellen können. |
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