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Versicherungen
Versicherungen für Mieter und Vermieter

Versicherungen für Mieter und Vermieter


Der Versicherungsmarkt ist voll mit allerlei nützlichen und weniger nützlichen Versicherungen sowohl für Mieter, als auch für Vermieter. Es muss also jeder selbst wissen, ob die eine oder andere Versicherung sinnvoll ist oder eben nicht. Zumindest kann man so die meisten Risiken abfedern.

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Rechtsschutzversicherung für Mieter und Vermieter

Wenden wir uns also zuerst der Wohngebäudeversicherung zu. Sie ist nicht nur elementar, sondern auch umlegbar und dadurch allein schon sinnvoll. Wenn sie eine Eigentumswohnung vermieten, ist Sie bereits vom Verwalter abgeschlossen. Der Verwalter regelt und verwaltet alle Angelegenheiten zu dieser Versicherung.

Mit der Wohngebäudeversicherung sind im Allgemeine Brand- Leitungswasser- Sturm-& Hagelschäden abgedeckt. Optional sind die Elementar-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und auch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Letzteres ist wichtig, wenn im Haus Gefahrgut in Form von Heizöl oder ähnlichem verwahrt wird.

Die Leitungswasserversicherung deckt jedoch nicht alle Schäden ab, die bei einem Rohrbruch entstehen können. Eine Vereinbarung unter den Versicherungen besagt, dass nur Schäden am Gebäude selbst und an mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen übernommen werden. So sind also Bodenbeläge des Vermieters wie PVC oder Teppich (Der Teppich des Mieters ist hoffentlich nicht verklebt.), aber auch Einbaumöbel versichert.

Alle anderen Gegenstände sind also mit einer Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, jedoch greift hier die Hausratversicherung. Immer wieder ein Aufreger der Woche, wenn die neue Einbauküche vom Mieter nicht versichert ist. Aber dazu kommen wir später noch.

Die Elementarversicherung gewinnt an Bedeutung im Zeitalter der Unwetterkatastrophen. So sind Schäden durch Hochwasser abgedeckt. Oft sind aber Schäden durch erhöhtes Grundwasser nicht immer abgedeckt. Dafür sollte man noch mal genau nachfragen, ob das "drin" ist. Ebenso sind sogenannte Rückstauschäden nur eingeschränkt versichert. Das wäre der Fall, wenn Wasser durch eine überlastete Kanalisation in das Objekt zurückdrückt. In den meisten fällen ist das keine schöne Angelegenheit, man kann jedoch mit Rückstauverschlüssen entgegenwirken. Dann ist die Versicherung auch eher bereit, die trotzdem entstandenen Schäden zu übernehmen. Desweiteren sind Schäden durch Lawinen, Erdrutsche, Vulkanausbruch, Schneedruck, Erdbeben usw.abgedeckt.

In älteren Versicherungsverträgen sind oft Leitungswasser-, Sturm und Hagel- Schäden nicht automatisch mit abgedeckt.
Das sollte man prüfen!

Wir empfehlen die Wohngebäudeversicherung bei GutGuenstigVersichert

Tarifcheck24 – Der Online-Versicherungsvergleich:

Bei freistehenden Objekten wie einem Haus oder Mietshaus empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Schadensfälle (auch Personenschäden), die auf dem Grundstück passieren, sind hiermit abgedeckt

Privathaftpflichtversicherung

Ein Versicherungsvermittler hat mal zu mir gesagt, dass eine gute private Haftpflichtversicherung immer notwendig ist. Nicht wenige Schuldenberge wären so nicht entstanden. Da ist meines Erachtens was dran. In einem Mietverhältnis ist die Privathaftpflicht besonders für den Mieter interessant. Das Risiko "Schlüsselverlust" ist da nur ein kleiner Teil, den der Mieter abgesichert haben sollte. Ein Vermieter darf auch mal fragen, ob ein solches Risiko abgesichert ist. Bei Verlust des Schlüssels muss heutzutage nicht selten eine Schließanlage ausgetauscht werden und das kann schnell 3-4stellig werden. Eine Versicherung haftet in einem solchen Fall. Grobe Fahrlässigkeit ist natürlich auch hier auszuschließen.

Fügt der Mieter unbeabsichtigt dem Vermieter Schäden zu, zB sanitäre Einrichtungen, kommt die Versicherung im Allgemeinen dafür auf. Eine Ausnahme stellen Fensterscheiben da, weil hier die Hausratversicherung aufkommen könnte, sofern Glasschäden gegen Aufpreis versichert sind.

Ein Vermieter sollte auch seine Privathaftpflichtversicherung auf eine Schadenausfallversicherung prüfen. Für den Fall, dass der Mieter keine Privathaftpflichtversicherung hat, kommt sie dafür auf. Jedoch nur in dem Fall, dass der Vermieter nicht wusste, ob der Mieter eine solche Versicherung hat. Hatte der Vermieter jedoch Kenntnis davon, dass der Mieter KEINE Versicherung hat, so kommt auch die Vermieterseitige Privathaftpflichtversicherung dafür nicht auf.

Wir empfehlen an dieser Stelle die Neu: täglich kündbare Haftpflichtversicherung , die nach unseren Bewertungen sehr gut abschneiden.

Hausratversicherung

Ein Mieter sollte auf jeden Fall eine Hausrat: Jetzt vor Feuer und Sturm schützen! mit ausreichender Versicherungssumme abschließen. Im Falle eines Brandes oder bei einem Rohrbruch kommt diese Versicherung für Gegenstände auf, die sich innerhalb der Wohnung befinden. Ausnahmen gibt es aber auch hier. Das sollte der Mieter mit seiner Versicherungsgesellschaft klären. In der Praxis geschieht es immer wieder, dass Mieter davon ausgehen, dass sie ja die über die Betriebskosten die Versicherung bezahlen. Bei einem Rohrbruch können jedoch alle Möbel zerstört sein und der Mieter bleibt auf dem Schaden sitzen, da auch der Vermieter hierfür nicht aufkommt.

Hat der Vermieter eine Elementarversicherung für sein Gebäude abgeschlossen, sollte die Hausratversicherung ebenfalls um das Risiko Elementarschäden erweitert werden. Sonst tritt der Fall ein, dass wie bei einem Leitungswasserschaden, der Mieter seinen Schaden nicht ersetzt bekommt, auch wenn das Hochwasser 50cm tief in der Wohnung stand.


Auskünfte über die Versicherungen bei Eigentumsanlagen erteilen die jeweiligen Hausverwalter.
Glasschäden sind auch nicht Bestandteil eines Standard-Hausratvertrages und sollten evtl. separat versichert werden.

Rechtsschutzversicherung für Mieter und Vermieter

In einem Gesamtpaket sind normalerweise bei dem Mieter auch Rechtsstreitigkeiten gegen den Vermieter enthalten. Dagegen ist es jedoch beim Vermieter nicht automatisch bei demselben Paket auch bei Rechtstreitigkeiten mit dem Mieter enthalten. Für den Vermieter sind damit vielmehr Rechtsstreits im Nachbarnverhältnis gemeint. Ein Mieter wird sich zwar an den Vermieter wenden, wenn er massive Streitigkeiten mit dem Nachbarn bekommt und der Vermieter ist für die Beseitigung der Missstände zuständig. Dass eine solche Konstellation zu einem Vorteil beim Mieter führt, ist klar. Eine weitere Eigenart der Versicherungen für Vermieter, den Rechtsschutz betreffend, ist der Umstand, dass jede Immobilie separat versichert werden muss, was nicht billig ist. Also muss der Vermieter hier sowohl einiges berappen oder das Risiko eingehen, dass sein Mieter automatisch rechtsschutz-versichert ist und er eben nicht.

Dies kann der Vermieter nur entgegenwirken, indem er die kostengünstige Alternative wählt und einem Haus-und Grundbesitzerverein beitritt. Im Falle eines Rechtsstreites wird zwar nicht die ganze Versicherungsleistung ersetzt, jedoch hilft der Verein mit Rechtsberatung weiter.


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