Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel)

Diskutiere Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen,wir wohnen in einer Wohnanlage mit insgesamt 33 Wohnungen in drei Blöcken und sind alle an das Kabel angeschlossen. Obwohl wir bei einer Eigentümerversammlung ...


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  1. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #1
    Unregistriert

    Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel)

    Hallo zusammen,wir wohnen in einer Wohnanlage mit insgesamt 33 Wohnungen in drei Blöcken und sind alle an das Kabel angeschlossen. Obwohl wir bei einer Eigentümerversammlung bereits darüber diskutiert hatten und überwiegend der Meinung waren, daß wir keine "Schüsseln" an der Außenfassade wünschen, haben nun doch zwei Miteigentümer diese Schüsseln an der Außenwand montiert, da ihnen der Kabelanschluß zu teuer geworden ist.
    Als Hausvertrauensfrau frage ich nun, ob die Eigentümergemeinschaft verlangen kann, daß diese Schüsseln wieder entfernt werden oder zumindest im Balkoninneren installiert werden.
    MfG mandoline

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  2. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #2
    Gibt es darüber einen rechtskräftigen Beschluss? Oder ist das Schüsselverbot anderweitig rechtsverbindlich vereinbart?

    Oder gab es nur eine unverbindliche Diskussion darüber?

  3. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #3
    Das Anbringen von "Schüsseln" an der Außenfassade stellt einen Eingriff in das äußere Erscheinungsbild der Anlage dar und bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, meist sogar der einstimmigen Zustimmung.

    Eigenmächtiges Anbringen von Schüsseln ist nicht zulässig und die WEG sollte sich durch den Verwalter um die sofortige Entfernung der Schüsseln bemühen.

    Gegenfrage: Was bitte ist eine Hausvertrauensfrau?

    Christian Martens

  4. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #4
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen

    Gegenfrage: Was bitte ist eine Hausvertrauensfrau?

    Christian Martens
    Das ist jemand dem gesagt wird er habe was zu sagen und dies auch glaubt es aber nicht hat. Oder anders gesagt das verlängerte Ohr des Verwalters. Meist sind dies ehernamtliche Posten.

  5. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #5
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Das ist ... das verlängerte Ohr des Verwalters.
    Aha, danke.
    Diese Bezeichnung ist mir bisher noch nicht untergekommen.
    Eine gute Kommunikation zwischen Eigentümnern / Bewohnern und Verwaltung ist ja wichtig, von daher erscheint mir dieser Posten durchaus sinnvoll.

    Christian Martens

  6. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #6
    Unregistriert

    "Schüssel" und Hausvertrauensfrau

    Hallo zusammen,
    Über die Anbringung von Parapolantennen wurde bei der Eigentümerversammlung nur diskutiert und man kam zum Schluß, daß diese Anbringung an der Außenfassade nicht gewünscht wird; aber kein Beschluß!
    Eine Hausvertrauensfrau oder -mann hat nichts zu sagen und zu bestimmen. Sie oder er ist nur die Verbindung zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümer. Falls irgend etwas in der Wohnsiedlung zu reparieren oder zu erneuern ist (Baujahr 1986), was beim Alter der Blöcke nun immer wieder vorkommt, wird dies bei der Hausvertrauensfrau oder -mann gemeldet und diese setzt sich dann mit dem Verwalter in Verbindung. Da ich ja auch Miteigentümerin bin, ist es einfacher bei mir eventuelle Mängel oder Schäden zu melden und nicht jedesmal den Verwalter zu kontaktieren. Ich wurde von der Eigentümergemeinschaft gewählt. Es ist ein unbezahlter "Job".
    MfG mandoline

  7. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #7
    Mandoline,

    danke für die Erläuterung zur Hausvertrauensfrau. Hier in Preußen habe ich diesen Begriff noch nie gehört...

    Die Außenfassade ist zwingend Gemeinschaftseigentum und jeder eigenmächtige Eingriff eines Sondereigentümers oder Mieters hat zu unterbleiben, bis die Gemeinschaft durch die Verwaltung dies ausdrücklich gestattet.

    Es bedarf eines Beschlusses, sofern das äußere Erscheinungsbild geändert werden soll.
    Man muß also nicht separat beschließen, daß keine rosa Balkonverkleidungen, oder keine lila Fensterläden, oder keine gelben Markiesen angebracht werden dürfen, da die Rechtslage andersherum ist.

    Christian Martens

  8. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #8
    mmh wir hatten leider die nachfolgenden Fälle :
    Ausnahme: Der Mieter weist nach, dass er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter.

    2. Der Mieter muss alle anfallenden Kosten übernehmen.

    3. Die Satellitenschüssel muss fachmännisch aufgestellt werden.

    4. Die Anlage muss baurechtlich zulässig sein.

    5. Die Schüssel muss an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. Hierdurch darf aber der Mieteranspruch auf Installation nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden, zum Beispiel wenn durch den vorgegebenen Montageort erheblich höhere Kosten entstehen würden (Landgericht Hamburg 334 S 74/96).

    und den hier:

    Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).
    Also sollte man vielleicht klären wer wieso und weshalb :-)

  9. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #9
    Tisha,

    es geht hier nicht um die Rechte von Mietern gegenüber dem Vermieter, es geht um eine WEG und die Eigentümer derselben.

    Christian Martens

  10. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #10
    Yepp Christian, hab ich überlesen *Ascheaufshauptsteu*

    Aber in einem Fall haben wir bereits die Klage des Eigentümers, der in Deutschland nun lebt, aber eine andere Staatsangehörigkeit hat, werde berichten, wenn ein endgültiges Ergebnis vorliegt (hier befürchte ich jedoch ein ähnliches Ergebnis wie bei den Mietern). Was wenn ein Eigentümer vermietet und deren Mieter... aber das will ich hier schon gar nicht ausbauen :-)
    Cüüüüsss

  11. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #11

  12. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #12
    Wär ja noch schöner. Kann man ja heute auch über Inet gucken.

  13. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #13
    @Heizer ;-)

    ja, jeder Fall muss wie immer für sich betrachtet werden. Im geposteten Fall von Gruwo-NDS konnte jemand bereits 2 Programme über Kabel empfangen in der jeweiligen Landessprache, aber es wurde ebenfalls der Anspruch auf "die per Satellit ausgestrahlten polnischen Fernsehprogramme zu empfangen" bestätigt, in diesem Fall an möglichst unauffälliger Stelle.

    Leider sind eben per Kabel nicht alle möglichen landesprachlichen Programme vorhanden. Deshalb kommt es ja immer wieder zu "Klagen". Das ist auch abhängig von den jeweiligen Städten. Der BGH hat hier nur den Rahmen vorgegeben in verschiedener Hinsicht. Deshalb ja auch meine Vermutung zum Ausgang des bei uns vorliegenden Rechtsstreits.

  14. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #14
    Zitat Zitat von Tisha Beitrag anzeigen
    @Heizer ;-)

    ja, jeder Fall muss wie immer für sich betrachtet werden. Im geposteten Fall von Gruwo-NDS konnte jemand bereits 2 Programme über Kabel empfangen in der jeweiligen Landessprache, aber es wurde ebenfalls der Anspruch auf "die per Satellit ausgestrahlten polnischen Fernsehprogramme zu empfangen" bestätigt, in diesem Fall an möglichst unauffälliger Stelle.

    Leider sind eben per Kabel nicht alle möglichen landesprachlichen Programme vorhanden. Deshalb kommt es ja immer wieder zu "Klagen". Das ist auch abhängig von den jeweiligen Städten. Der BGH hat hier nur den Rahmen vorgegeben in verschiedener Hinsicht. Deshalb ja auch meine Vermutung zum Ausgang des bei uns vorliegenden Rechtsstreits.
    Das Urteil ist ja nicht mehr ganz frisch (12/2009). Auf die Möglichkeiten polnische Rundfunk-/Fernsehsender über das Internet empfangen zu können wird in diesem Urteil überhaupt nicht eingegangen. Ich bin der Auffassung, dass jemand schon alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen sollte - natürlich ohne Berücksichtigung der entstehenden Kosten - bevor er eine Gemeinschaft dazu zwingt, wegen seiner individuellen Informationsbedürftnisse Nachteile (hier die Gebäudeoptik) hinnehmen zu müssen. Wenn das Informationsbedürfnis so stark ist, wird das Internet ein ausgezeichneter Ersatz sein.

    Ein Beitrag zur Integration in die Hausgemeinschaft ist so ein Ansinnen ebenfalls nicht - vor allem wenn so etwas vor Gericht landet.

    Beleuchtet man die wahren Hintergründe für einen solchen Wunsch, kommt meist dabei heraus, dass es letztendlich nur darum geht, dass der Betreffende die Kabelfernsehgebühren sparen will.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  15. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #15
    [QUOTE=Kitzblitz;70929
    Beleuchtet man die wahren Hintergründe für einen solchen Wunsch, kommt meist dabei heraus, dass es letztendlich nur darum geht, dass der Betreffende die Kabelfernsehgebühren sparen will.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich[/QUOTE]

    Ja das kann ich mir gut vorstellen.

    Keine Ahnung was die Polen sagen würden, wenn ich dort in einer Luxuswohngegend eine 3m Schüssel an die Fassade schraube.

    Oder in Türkland an eine Moschee

  16. Anbringung einer Parapolantenne (Schüssel) #16
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung was die Polen sagen würden, wenn ich dort in einer Luxuswohngegend eine 3m Schüssel an die Fassade schraube.
    Oder in Türkland an eine Moschee
    Ein toller Vergleich. *kopfschüttel*

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