Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten

Diskutiere Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Abrechnung der SAT Anlage innerhalb der Nebenkostenabrechnung. Ich habe die SAT Anlage im letzten Jahr installiert und ...


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  1. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #1
    LeoNRW

    Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Abrechnung der SAT Anlage innerhalb der Nebenkostenabrechnung.

    Ich habe die SAT Anlage im letzten Jahr installiert und möchte nun für 2010 die Nebenkostenabrechnung fertig machen. Alle Mieter waren mit der Anbringung der SAT Anlage einverstanden.

    Meine Frage ist nun:
    Wieviel kann man für die Bereitstellung und ggf. Wartungsarbeiten der SAT Anlage monatlich ansetzen??
    Ich möchte nun eine Ergänzung zum Mietvertrag schreiben und die monatlichen kosten darin aufführen.
    Ich habe schon viel im Netz darüber recherchiert, aber leider habe ich noch keinen allgemein angenommenen Pauschalwert oder eine Rechtssprechung dazu gefunden.

    Wäre super, wenn ich Tipps von euch dazu erhalten könnte.

    Vielen Dank & Grüße
    Leo

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  2. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #2
    Hallo LeoNRW,

    du kannst innerhalb der Nebenkostenabrechnung alle die Kosten anrechnen, die tatsächlich und regelmäßig während des betriebs der Anlage entstehen.

    Diese Kosten wirst du im Zweifelsfall belegen müssen.

    Sind überhaupt Wartungskosten entstanden? In welcher Höhe? Kannst du diese Kosten nachweisen?
    Du sprichst von monatlichen Kosten, die du aufführen mächtest - welche Kosten sind das und wie hoch sind diese Kosten?

    M.E. kannst du den Mietvertrag nur dann ändern, ergänzen oder anpassen, wenn der jeweilige Vertragspartner damit einverstanden ist (also die Änderung auch unterschreibt). Das muss er aber nicht zwingend.

    Gruß,
    Christian

  3. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #3
    Abrechnen kannst Du nur den Betriebsstrom und ggf. Wartungs-, Bedien- oder Pflegekosten. Abschreibung oder gar Miete kannst Du nicht in den Nebenkosten umlegen. Dieser Kostenpunkt gehört in die Kaltmiete. Das kannst Du gerne als Vertragsänderung Deinen Mietern vorlegen. Aber wie gesagt müssen die dem nicht zustimmen. Auch wenn sie der Errichtung der Anlage zugestimmt haben.

  4. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #4
    LeoNRW
    Hallo, danke für euer Feedback!

    Ich hatte immer gedacht, dass sogenannte Bereitstellungskosten berechnet werden könnten. D.h. eine Art Miete, dafür, dass man die SAT Anlage aufs Dach gebracht hat. Ich hatte im Netz von 5-8 € monatlich gelesen.. nur -wie gesagt- keine Pauschale oder Rechtssprechung dazu gefunden.

    Klar.. normalerweise können nur turnusmäßig anfallende Kosten umgelegt werden. Eine eventuelle Wartung der Anlage (Multischalter oder Lnb) wäre natürlich nicht regelmäßig.
    Aber muss ich tatsächlich als Vermieter für all das aufkommen obwohl ich die Anlage gar nicht nutze?

    Danke & Grüße
    Leo

  5. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #5
    Hallo Leo,

    Eine eventuelle Wartung der Anlage (Multischalter oder Lnb) wäre natürlich nicht regelmäßig.
    ... unter Umständen schon. Dann, wenn die Wartung regelmäßig ein mal im Jahr nötig ist.

    Aber muss ich tatsächlich als Vermieter für all das aufkommen obwohl ich die Anlage gar nicht nutze?
    Jein. Natürlich musst du auf den ersten Blick dafür aufkommen. Die neue Haustüre letztes Jahr hast du ja auch bezahlt. Dafür bekommst du auch keine direkten "Bereitstellungskosten" - aber indirekte: die Miete.

    Mein Tipp: Da die Wohnung mit SAT-Anlage "besser" ist, würde ich, sofern möglich, eine entsprechend höhere Miete verlangen.

    Gruß,
    Christian

  6. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #6
    Bei solchen Posten arbeite ich an sich immer mit Pauschalen. Jeder zahlt 5-10 Euro (je nach Objekt) im Monat und darin ist halt alles drin. So habe ich diesen ganzen Mist mit Abrechnung und Aufschlüsselung nicht.
    Bisher bin ich nur in einem Jahr mit einer Anlage auf die Nase gefallen, die Kosten waren aber binnen 18 Monaten wieder drin.

  7. Abrechnung SAT Anlage in den Betriebskosten #7
    Zitat Zitat von kummer Beitrag anzeigen
    Bei solchen Posten arbeite ich an sich immer mit Pauschalen. Jeder zahlt 5-10 Euro (je nach Objekt) im Monat und darin ist halt alles drin. So habe ich diesen ganzen Mist mit Abrechnung und Aufschlüsselung nicht.
    Bisher bin ich nur in einem Jahr mit einer Anlage auf die Nase gefallen, die Kosten waren aber binnen 18 Monaten wieder drin.
    Dann bete zu wem auch immer, dass keine Verbraucherzentrale oder Mieterbund oder jemand der Ahnung hat mal eine Deiner "Abrechnungen" in die Finger bekommt. Dann könnte es teuer werden. Rückforderung der unrechtmäßigen Pauschalen. Dadurch ist die ganze Betriebskostenabrechnung gefährdet. Und zwar Rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Dazu noch Anwalts- und ggf. Gerichtskosten.

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