Umlage für TV-Schüssel

Diskutiere Umlage für TV-Schüssel im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Guten Abend, ich habe ein 6- Familienhaus und seinerzeit eine TV-Schüssel installieren lassen, womit alle Mieter ihr Programm empfangen können. Im Mietvertrag habe ich hierfür ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 4 von 4




  1. Umlage für TV-Schüssel #1
    Unregistriert

    Umlage für TV-Schüssel

    Guten Abend,

    ich habe ein 6- Familienhaus und seinerzeit eine TV-Schüssel installieren lassen, womit alle Mieter ihr Programm empfangen können. Im Mietvertrag habe ich hierfür ein Festbetrag / Amortisation von 5 € monatlich aufgeführt. Ich hatte die Anlage bezahlt und in jeder Wohnung einen Receiver zur Benutzung gegeben. Ferner waren in der Vergangenheit mehrere Reparaturen angefallen. Dies war im Hinblick auf den Festbetrag immer kostenneutral. Ferner wird am 01.04.2012 auf digital umgestellt und ich werde dies auch selber bezahlen.
    Die Mieter haben durch ihre Unterschrift auf den Mietvertrag dies auch akzeptiert (bewußt oder unbewußt). Eine Mieterin ist nun leider zum Mieterverein "gelaufen". Dieser fragt jetzt ganz neckisch an, was das mit den Kosten auf sich hat und es ist natürlich einmal wieder nicht nachvollziehber.
    Wer kann mir in dieser Angelegenheit mit griffigen Argumenten helfen?

    Herzlich Dank
    Rudolf Krämer

    •   



       

  2. Umlage für TV-Schüssel #2
    Ich würde sagen, wenn im Mietvertrag eine feste Summe als Mietzins für die Benutzung der Anlage und des Receivers vereinbart ist, dann ist müsste das OK sein.
    Bei den Nebenkosten dürftest du solch eine Pauschale nicht aufschlagen, weil dort nur Kosten umgelegt werden dürfen, die a) auch vereinbart und b) auch tatsächlich angefallen sind.

    Aber wenn du einen festen Betrag für die Miete dieser Einrichtungen (ähnlich wie ein extra-Betrag für z.B. Mobilierung oder Stellplatznutzung etc) so ist dies doch ein Bestandtei des Vertrages, dem der Mieter zugestimmt hat.

  3. Umlage für TV-Schüssel #3
    Ja so sehe ich das auch. Vergleichbar mit Garagen- oder Stellplatzmiete. Allerdings sollte das auch so im MV stehen. Steht da was von Pauschale, Festbetrag oder so, dann könnte es rechtlich kritisch werden.

  4. Umlage für TV-Schüssel #4
    Hallo Rudolf,

    "Die Mieter haben durch ihre Unterschrift auf den Mietvertrag dies auch akzeptiert"
    Dann dürfte doch alles klar sein, oder?

    "Eine Mieterin ist nun leider zum Mieterverein "gelaufen". Dieser fragt jetzt ganz "neckisch"
    Solche Ausdrücke bringen uns hier nicht weiter.

    "was das mit den Kosten "auf sich" hat"
    Solche Formulierung...?

    "es ist natürlich "einmal wieder" nicht nachvollziehber.
    Schon mal vorher? Inwiefern nicht nachvollziehbar?

    "Wer kann mir in dieser Angelegenheit mit griffigen Argumenten helfen?"
    Vielleicht hilft das Studium des MV und der Zusatzvereinbarung(en)?

    •   



       


Umlage für TV-Schüssel


Ähnliche Themen zu Umlage für TV-Schüssel


  1. Sat-Schüssel: Wir haben eine Sat-Schüssel, an die auch unsere Mieterin angeschlossen ist 1. wie berechnet man das?Berechnet man das überhaupt 2. sie will jetzt, warum auch immer ihre...



  2. Sat-Schüssel Rückerstattung?: Wir sind vor ein paar Jahren in ein neues 3-Familienhaus gezogen, damals hatten wir mit dem Vermieter ausgemacht, dass ein DVBT Anschluss installiert wird! Ein paar Wochen...



  3. Umstellen von Kabel auf SAT-Schüssel: Hallo zusammen. Zur Zeit schauen meine Mieter über Kabel (Unitymedia) TV. Aber da Unitymedia inzwischen regelmäßig alle paar Jahre die Preise erhöht, beginnen meine Mieter...



  4. Wer Bezahlt Klo-Schüssel: Hallo!! Habe mich hier schon mal umgesehen, habe aber trotz der interessanten Informationen immer noch Schwierigkeiten bei der Frage, wer im folgenden Fall die Kosten zu...



  5. Sat-Schüssel mus vom DAch: Hallo !!! Ich habe ein Probelm wie sicher alle hier !!? Mein Mieter hat eine Sat-Schüssel auf unserem DAch aber am NAchbarhaus angebracht. Dies ist jetzt schon 10 Jahre...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

digitales fernsehen ab 1.4.2012

umlage satellitenanlage

umlage satellitenschüssel

fernsehen ab 1.4.2012

kabelfernsehen ab 01.04.2012
umlage Satellitenanlage auf Mieter
dvb-t ab 1.4.2012
umlage sat anlage
nebenkosten satellitenanlage
digitales fernsehen 2012 vermieter
vermieter digitales fernsehen 2012
satellitenempfang ab 01.04.2012
umstellung auf digitales fernsehen und umlage auf den mieter
digital tv 01.04
als mieter sat- empfang muß ich ab 1.4.2012 umstellen
kabelanschluss im Mietvertrag ab 01.04.2012 Änderungen
digitales fernsehen 2012 mietvertrag umlage
dvbt ab 01.04.2012
01.04.2012 digital
01.04.2012 fernsehen
fernsehen ab 1.4.2012 dvb t
digitales fernsehen ab 1.4.12
digitales fernsehen vermieter 01.04.2012
kosten für satellitenanlage umlage
tv umstellung bei kabel ab 01.04.2012