Umstellung SatAnlage von analog auf digital

Diskutiere Umstellung SatAnlage von analog auf digital im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ein Mieter hat eine SatAnlage mitgemietet. Im MV gibt's hierüber keine weiteren Vereinbarungen. Demnächst wird die Norm umgestellt, und der Mieter kann dann ...


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  1. Umstellung SatAnlage von analog auf digital #1

    Umstellung SatAnlage von analog auf digital

    Hallo zusammen,
    ein Mieter hat eine SatAnlage mitgemietet. Im MV gibt's hierüber keine weiteren Vereinbarungen.
    Demnächst wird die Norm umgestellt, und der Mieter kann dann nichts mehr empfangen.
    Wer ist für den Umbau der SatAnlage zuständig? Wer trägt die Kosten?

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  2. Umstellung SatAnlage von analog auf digital #2
    Wem gehört die Anlage denn? Der ist auch für eine vertragsgemäße Funktion verantwortlich.

  3. Umstellung SatAnlage von analog auf digital #3
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Wem gehört die Anlage denn? Der ist auch für eine vertragsgemäße Funktion verantwortlich.
    Dem VM. Die Anlage funktioniert ja nach wie vor. Die Satellitenbetreiber ändern demnächst die Übertragungsnorm, oder wie sich das schimpft, von analog auf digital.

  4. Umstellung SatAnlage von analog auf digital #4
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Die Satellitenbetreiber ändern demnächst die Übertragungsnorm, oder wie sich das schimpft, von analog auf digital.
    Also funktioniert sie demnächst nicht mehr, oder?

  5. Umstellung SatAnlage von analog auf digital #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ein Mieter hat eine SatAnlage mitgemietet. Im MV gibt's hierüber keine weiteren Vereinbarungen.
    Demnächst wird die Norm umgestellt, und der Mieter kann dann nichts mehr empfangen.
    Wer ist für den Umbau der SatAnlage zuständig? Wer trägt die Kosten?
    Umzubauen hat selbstverständlich der Vermieter. Wer auch sonst? Da es sich um eine Maßnahme auf Grund von Umständen handelt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann die Jahresmiete - wie bei Modernisierungen - nach § 559 Abs. 1 BGB um 11% der Kosten erhöht werden. Dass der Gesamtbetrag nach Abs. 2 auf die Wohnungen verteilt werden muss, sollte eigentlich keiner weiteren Erwähnung bedürfen.

  6. Umstellung SatAnlage von analog auf digital #6
    Ja der Vermieter muss sich darum kümmern, da ist ganz klar. Bei meinen Wohnungen habe ich das mit dem Hausverwalter veranlasst und alles ist schon auf Digital umgestellt. Meiner Mieter können schön im Sommer die EM Digital sehen :-)

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