Kündigung eines Mieters

Diskutiere Kündigung eines Mieters im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ahoi Leute, mit Kündigungen der Mieter ist das ja so eine Sache ! Ich weiß das dieses in Mehrfamilienhäusern äußerst schwierig ist. Mein Steuerberater sagte ...


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  1. Kündigung eines Mieters #1

    Kündigung eines Mieters

    Ahoi Leute,

    mit Kündigungen der Mieter ist das ja so eine Sache ! Ich weiß das dieses in Mehrfamilienhäusern äußerst schwierig ist. Mein Steuerberater sagte mal zu mir, dass Mieter und Kinder den höchsten Schutz genießen in unserer Gesellschaft. Ich besitze ein Mehrfamilienhaus und habe dort wirklich Glück mit meinen Mietern. Sie halten die Immobilie sehr sauber und setzen selber mal etwas instand wenn etwas kaputt geht. Ich übernehme natürlich die Materialkosten. Wir haben wirklich ein gutes Verhältnis. Nun habe ich aber noch ein Zweifamilienhaus wo ich das Dachgeschoss bewohne. Die Erdgeschosswohnung ist Vermietet. Da ich Schwer gehbehindert bin und mein Gesundheitszustand sich stark verschlechtert hat brauche ich die Erdgeschosswohnung. Dazu kommt noch, dass ich jetzt zu Hause Dialysieren möchte und den Platz für das Material brauche. Jetzt möchte ich meinen Mietern kündigen wegen Eigenbedarf. Ich habe mal gehört, dass in Zweifamilienhäusern andere Kündigungsregeln gelten. Ich habe mal irgendwas gelesen von sechs Monate Kündigungszeit. Wäre ein Gutachten über meinen Gesundheitszustand vom Vorteil bei einer solchen Kündigung.

    Grüße Tulpenlakritz

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  2. Kündigung eines Mieters #2
    Kündigung eines Mieters

    Ahoi Leute,

    mit Kündigungen der Mieter ist das ja so eine Sache ! Ich weiß das dieses in Mehrfamilienhäusern äußerst schwierig ist.
    Hallo,

    ich sehe da nichts, was daran schwierig ist, auch nicht in Bezug zu Mehrfamilienhäusern.
    Als Mieter kann idR man ohne Angabe von Gründen formlos kündigen.

    Möchtest du als Vermieter gerne Kündigungen der Mieter bekommen, und bekommst keine? Oder worum gehts dir genau?

    Anders sieht es evtl. aus, wenn man als Vermieter einen Mietvertrag kündigen möchte.


    Wäre ein Gutachten über meinen Gesundheitszustand vom Vorteil bei einer solchen Kündigung.
    Wer sagt das?
    Oder soll das eine Frage sein?

    Gruß,
    Christian

  3. Kündigung eines Mieters #3
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    ich sehe da nichts, was daran schwierig ist, auch nicht in Bezug zu Mehrfamilienhäusern.
    Als Mieter kann idR man ohne Angabe von Gründen formlos kündigen.
    Möchtest du als Vermieter gerne Kündigungen der Mieter bekommen, und bekommst keine? Oder worum gehts dir genau?
    Anders sieht es evtl. aus, wenn man als Vermieter einen Mietvertrag kündigen möchte.
    Wer sagt das?
    Oder soll das eine Frage sein?
    Gruß,
    Christian
    Hallo Christian,
    kann es sein, dass Du überhaupt nichts von dem, was er meinte, verstanden hast...?

  4. Kündigung eines Mieters #4
    Hallo Tulpenlakritz,
    Dein Begehren müsste eigentlich i.O. gehen.
    Vielleicht könnt Ihr auch die Wohnungen tauschen?

  5. Kündigung eines Mieters #5
    Hallo Berny,

    ich glaube, daß ich sehr wohl verstanden habe, was der Threadersteller gemeint haben könnte.
    Kann es sein, daß du meine Antwort nciht verstanden hast?

    Ich finde es sehr schade, daß der TE sich scheinbar nicht so ausdrücken kann, daß das, was er möchte, unmissverständlich verständlich ist (scheinbar! Ich weiß ja nicht, was er wirklich will - ich kann jedenfalls aus dem Text sowohl das eine als auch das andere herauslesen). Jetzt abzuwägen, was er denn wohl gemeint haben könnte, widerstrebt mir jedoch. Erstens ist die Gefahr, daß ich daneben liege, gegeben, und außerdem bin ich nicht bereit, die Mühe, die sich der Verfasser beim Schreiben seines Beitrags nicht gegeben hat, aufzubringen.

    Oder kannst du mir nach der Lektüre dieses Satzes ...
    mit Kündigungen der Mieter ist das ja so eine Sache
    sagen, ob der Mieter gekündigt hat oder ob dem Mieter gekündigt wurde?

    Nachdenkliche Grüße,
    Christian

  6. Kündigung eines Mieters #6
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Ich finde es sehr schade, daß der TE sich scheinbar nicht so ausdrücken kann, daß das, was er möchte, unmissverständlich verständlich ist (scheinbar! Ich weiß ja nicht, was er wirklich will - ...
    Hallo Christian,
    habe jetzt keine Lust, den Eröffnungsroman nochmals zu lesen.
    Er bringt zuerst eine Abhandlung über MFH, die hier jedoch garnicht interessiert.
    Dann das Topic: ER wohnt im ZweiFH oben, ist behindert. Unten wohnt sein Mieter. ER möchte nun gerne nach unten umziehen. Welche rechtlichen Möglichkeiten ER nun hat.

  7. Kündigung eines Mieters #7
    Hallo Berny,

    ja, sowas wie das, was du geschrieben hast, habe ich auch aus dem Eingangspost herausinterpretieren können.
    Aber muss es denn sein, daß jeder von uns, der helfen will, zunächst deuten muss, was der Threadersteller denn wohl gemeint haben könnte?

    Ich finde es sehr schade, daß der TE sich scheinbar nicht so ausdrücken kann, daß das, was er möchte, unmissverständlich verständlich ist (scheinbar! Ich weiß ja nicht, was er wirklich will - ich kann jedenfalls aus dem Text sowohl das eine als auch das andere herauslesen). Jetzt abzuwägen, was er denn wohl gemeint haben könnte, widerstrebt mir jedoch. Erstens ist die Gefahr, daß ich daneben liege, gegeben, und außerdem bin ich nicht bereit, die Mühe, die sich der Verfasser beim Schreiben seines Beitrags nicht gegeben hat, aufzubringen.

    Allerdings kann ich aus dem Beitrag herauslesen, daß der Threadersteller seine rechtlichen Möglichkeiten ausloten möchte. Mit viel Wohlwollen kann man den letzten Satz so deuten, daß er wissen will, ob ein Gutachten von Vorteil ist. Man könnte den Satz aber auch so deuten, daß irgendjemand dem Threadersteller gesagt hat, daß ein Gutachten von Vorteil wäre.

    Gruß,
    Christian

  8. Kündigung eines Mieters #8
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Allerdings kann ich aus dem Beitrag herauslesen, daß der Threadersteller seine rechtlichen Möglichkeiten ausloten möchte. Mit viel Wohlwollen kann man den letzten Satz so deuten, daß er wissen will, ob ein Gutachten von Vorteil ist. Man könnte den Satz aber auch so deuten, daß irgendjemand dem Threadersteller gesagt hat, daß ein Gutachten von Vorteil wäre.
    Ja, richtig, Christian. Falls sein Begehren streitig werden sollte, wär m.E. ein Gutachten sicherlich für ihn hilfreich.
    Aber er sollte zuerst das Gespräch mit seinem EG-Mieter suchen.

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