Sat-Schüssel Rückerstattung?

Diskutiere Sat-Schüssel Rückerstattung? im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Wir sind vor ein paar Jahren in ein neues 3-Familienhaus gezogen, damals hatten wir mit dem Vermieter ausgemacht, dass ein DVBT Anschluss installiert wird! Ein ...


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  1. Sat-Schüssel Rückerstattung? #1

    Sat-Schüssel Rückerstattung?

    Wir sind vor ein paar Jahren in ein neues 3-Familienhaus gezogen, damals hatten wir mit dem Vermieter ausgemacht, dass ein DVBT Anschluss installiert wird! Ein paar Wochen und um eine SAT-Schüssel :motzki reicher, bekamen wir vom Vermieter eine Rechnung von über 500€! Jetzt wollen wir ausziehen, nun frag ich mich doch, wie wir das Geld wiederbekommen? Wir haben es ja bezahlt, somit ist es doch mein Eigentum?

    Viele Grüße

    Thomas

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  2. Sat-Schüssel Rückerstattung? #2

    RE: Sat-Schüssel Rückerstattung?

    Original von tosa
    dass ein DVBT Anschluss installiert wird! Ein paar Wochen und um eine SAT-Schüssel :motzki reicher
    Zuerst einmal sollte geklärt werden, was denn nun überhaupt installiert und vereinbart wurde, denn hier werden zwei vollkommen verschiedene Empfangsformen vermischt: DVB-T (digitaler terrestrischer Antennenempfang) oder DVB-S (digitaler Satellitenempfang)

    Wenn eine Satellitenschüssel alleinig von Euch genutzt wird und auch die Installation alleinig von Euch bezahlt wurde, dann dürft ihr diese bei Auszug mitnehmen, allerdings nur bei wieder fachgerechtem Abbau und Rückbau der Veränderungen am Haus. Somit bleibt ihr auf den Installations- und Deinstallationskosten sitzen, habt aber dafür die Schüssel. Bauliche Veränderungen hierfür am Haus habt ihr auch wieder schadensfrei und fachmännisch auf Eure Kosten zurückzubauen, da es Euer Wunsch und Euer Spaß an der Freud und Euer ausdrücklicher Wunsch war. Wurden hierfür extra für Euch Kabel in die Wände gelegt, kann auch hier der Vermieter den schadlosen Rückbau verlangen. Da ist die Frage, ob es Euch das wirklich wert ist und ob es sich nicht eher rechnet, die Anlage einfach dort zu lassen und als Eure private Wohnwertsteigerung für die Zeit dort abzuschreiben... Natürlich könnt ihr versuchen, dem Vermieter die Anlage zu "verkaufen", er muß sich aber nicht darauf einlassen sondern kann, wie oben geschrieben, den vollständigen Rückbau fordern, der vermutlich teurer kommt als die gesamte Anlage bis dato. Schließlich war es ein Entgegenkommen von ihm, Euren speziellen Wünschen nachzukommen, er selber hat ja nichts davon, es war alleinig Euer Spaß und Wunsch.

    Waren die 500EUR aber hingegen eine Beteiligung an der Gesamtanlage für mehrere Nutzer, so gehört Euch gar nichts an der Anlage, ihr habt Euch quasi für die 500EUR die Benutzung der Sat-Anlage für die Mietzeit erkauft. Wie lange ihr dann diese nutzt ist dann mehr oder weniger egal. Egal, ob ihr nach 3 Wochen, 3 Jahren oder 30 Jahren wieder auszieht, das ist dann Euer allgemeines Lebensrisiko, das ihr nicht auf andere abwälzen könnt.

    War anfangs von Euch nur DVB-T abgemacht, dann aber ungewollt DVB-S installiert und ihr habt das dann aber trotzdem bezahlt und benutzt, so habt ihr dem dann ja letztendlich doch zugestimmt und es greift wieder der letzte Absatz über diesem.

    Dies ist nur meine persönliche Einschätzung.

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