NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler?

Diskutiere NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler? im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich befürchte im Nachhinein, ich habe meine Frage in einem falschen Forum gestellt, deshalb noch einmal hier (ich hoffe, das nimmt mir niemand übel). Die ...


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  1. NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler? #1

    NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler?

    Ich befürchte im Nachhinein, ich habe meine Frage in einem falschen Forum gestellt, deshalb noch einmal hier (ich hoffe, das nimmt mir niemand übel).

    Die Frage ist, muss ein (Gewerbe-) Mieter anteilig alle gemieteten KW-Zähler oder nur die, die in seinem Objekt tatsächlich installiert sind, als NK zahlen?

    Hintergrund:

    Nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus sind vor ein paar Jahren div. Kaltwasserzähler installiert worden. Da es sich um einen Altbau handelt, mussten bis zu vier Zähler in einer WoE installiert werden. Es sind also deutlich mehr Zähler als vermietete Einheiten im Haus installiert. Bei der Abrechnung werden die Kosten aller gemieteten KW-Zähler durch die Anzahl der vermieteten Einheiten geteilt. Die Wasserkosten werden nach Verbrauch und die übrigen NK nach m² umgelegt. Im MV ist der Umlagemassstab nicht festgelegt.

    Wenn nun ein (Gewerbe-) Mieter bemängelt, dass bei ihm nur ein Zähler installiert ist, er aber anteilig 1,5 KWZ-Zähler zahlen soll, hat er dann recht?

    Welche rechtliche Grundlage ist zu beachten? In der BetrKV oder § 556a BGB kann ich dazu nichts erkennen.

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  2. NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler? #2
    Zitat Zitat von Wired Beitrag anzeigen
    Nehmen wir an, ...
    Hypothetische Fragen finde ich nicht so gut.
    "Schön", wenn der VM meinte, geschickt zu handeln, wenn er die Zähler mietete, um die Mietkosten auf die Mieter umzulegen - und nun herrscht Rechtsunsicherheit, wie goil... *lachenderteufel*

  3. NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler? #3
    Zitat Zitat von Wired Beitrag anzeigen
    Wenn nun ein (Gewerbe-) Mieter bemängelt, dass bei ihm nur ein Zähler installiert ist, er aber anteilig 1,5 KWZ-Zähler zahlen soll, hat er dann recht?
    NEIN.

    Es geht um die gesamte Ausstattung zur Messung nicht um jeden einzelnen. Bei den Heizkosten gibt es extra dafür die Grundkostenanteile nach Fläche. Beim KW werden sie meist anteilig nach m² oder Verbrauch mit umgelegt.

  4. NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler? #4
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    NEIN.

    Es geht um die gesamte Ausstattung zur Messung nicht um jeden einzelnen. Bei den Heizkosten gibt es extra dafür die Grundkostenanteile nach Fläche. Beim KW werden sie meist anteilig nach m² oder Verbrauch mit umgelegt.
    Vielen Dank für Deine Hilfe!

    Die Umlage der KW-Zähler nach WoE ist nicht zulässig?

    Kannst Du mir auch eine überzeugende Quelle/Begründung nennen, die nicht nur für Wohnraum sondern auch für Gewerbe gilt?

  5. NK - Umlage aller oder nur im Objekt installierter KW-Zähler? #5
    Alles ist zulässig. Einzelumlage. Umlage nach dem vereinarten Schlüssel für das jeweilige Medium oder nach Verbrauch.

    Es gibt in der Betriebskostenverordnung jedenfalls nix was eine bestimmte Umlageart vorschreibt.

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