Kampf den Legionellen

Diskutiere Kampf den Legionellen im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, habe eben mein neues Heftchen von Haus und Grund erhalten. Dort war ein Artikel eines RA über das Thema Legionellen. UNd zwar wurde hier ...


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  1. Kampf den Legionellen #1

    Kampf den Legionellen

    Hallo,

    habe eben mein neues Heftchen von Haus und Grund erhalten.
    Dort war ein Artikel eines RA über das Thema Legionellen. UNd zwar wurde hier eine neue Verordnung zur Wasserqualität vorgestellt, welche zum 01.11.2011 in Kraft tritt.

    Nach dieser Verordnung sind Vermieter von MFH, welche mit einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage ausgestattet sind, verpflichtet, die Anlagen dem zuständigen Gesundsheitsamt anzuzeigen.

    Desweiteren ist der VM verpflichtet järhlich an vorgeschriebenen Stellen, Wasserproben zu entnehmen, diese untersuchen zu lassen und das Ergebnis dem Gesundsheitsamt mitzuteilen.
    Die Kosten hierfür sollen wohl umlagefähig sein.

    Das Ergbnis der UNtersuchungen muss der Vermieter den Mietern mitteilen.

    Hat das einer von Euch auch schon gehört?

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  2. Kampf den Legionellen #2
    nein. und wenn es so wäre: es lebe der bürokratismus.

  3. Kampf den Legionellen #3
    Soontir:

    "Das Ergbnis der UNtersuchungen muss der Vermieter den Mietern mitteilen."
    Auf Verlangen.

    "Hat das einer von Euch auch schon gehört?"
    Nein, aber bei HuG bereits gelesen.

  4. Kampf den Legionellen #4
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    ... wurde hier eine neue Verordnung zur Wasserqualität vorgestellt, ...
    Hat diese Verordnung zufällig auch einen Namen?

  5. Kampf den Legionellen #5
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Hat diese Verordnung zufällig auch einen Namen?
    Um mit den Worten eines unserer User zu antworten:
    Ein Blick in eine Suchmaschine kann den Erkenntnishorizont entscheidend erweitern: Änderung der Trinkwasserverordnung - Bundesgesundheitsministerium

  6. Kampf den Legionellen #6
    So ich habe mal mein zuständiges Gesundheitsamt angemailt und auch eine Antwort erhalten.

    Die Anzeige der Warmwasserbereitungsanlagen kann formlos an das Gesundheitsamt erfolgen. Ab einer Größe der Anlage von 400 Liter Inhalt oder ein Rohrinhalt bis zur ersten Dusche von mehr als 6 Litern, ist jährlich die Überprüfung der Wasserqualität vorzunehmen.

    Nach Aussage der Sachebarbeiterin dort sind durch diese Kriterien alle Mehrfamilienhäuser betroffen zum Teil sogar manche 1 und 2 familienhäuser.

    Ich lasse mir jetzt noch von denen eine Liste mit Laboren für den Rhein-Neckar-Raum schicken, welche berechtigit sind, die Test durchzuführen.

  7. Kampf den Legionellen #7
    Da habe ich aber Glück. Bei mir laufen immer nur 3L Wasser weg ehe es warm wird. Einen Warmwasserspeicher habe ich nicht.

  8. Kampf den Legionellen #8
    Gastvermieter

    Einziger Trost: Umlegen auf Mieter

    Das Ganze bringt wenig und ist ein riesen Aufwand!!! Immerhin kann man die Kosten auf die Mieter umlegen: Gefahr durch Legionellen - Verbraucher-Papst
    Dort steht auch, dass jeder Vermieter, der über eine Warmwasseranlage mit einem Tankvolumen von über 400 Litern im Keller hat oder Warmwasserleitungen mehr als drei Liter fassen. Wenn das stimmt trifft das ja fast jeden

  9. Kampf den Legionellen #9
    Zitat Zitat von Gastvermieter Beitrag anzeigen
    Dort steht auch, dass jeder Vermieter, der über eine Warmwasseranlage mit einem Tankvolumen von über 400 Litern im Keller hat oder Warmwasserleitungen mehr als drei Liter fassen. Wenn das stimmt trifft das ja fast jeden
    Nöö, längst nicht "fast jeden".

  10. Kampf den Legionellen #10
    Unregistriert

    stimmt, die TrinkwasserV 2011 tirfft praktisch jeden Vermieter: h2o-check.de

    fragen kostet nichts...

  11. Kampf den Legionellen #11

    Legionellen Zentrum

    Ja, von der Trinkwasserverordnung habe ich auch schon gehört. Man kann sogar selbst Probenehmer werden und sich auf dieser Internetseite über viele wichtige Themen informieren Legionellen-Untersuchungspflicht

  12. Kampf den Legionellen #12
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    stimmt, die TrinkwasserV 2011 tirfft praktisch jeden Vermieter: h2o-check.de
    fragen kostet nichts...
    Dummes Zeugs!!

  13. Kampf den Legionellen #13
    dann muß ich wohl noch ganz schnell im Heizungskeller eine Dusche einbauen!

  14. Kampf den Legionellen #14
    So wie ich das verstehe gilt diese Regel ja nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser.
    Was aber, wenn wir hier im Haus - aufgrund von unlogisch verlaufenden Rohrleitungen - einen größeren Rohrinhalt haben?
    Bis das Wasser auf Temperatur ist, laufen ca. 2 volle Eimer, also 20 Liter, raus. Und Höchsttemperatur ist so eingestellt, dass man sich nicht verbrennen kann. Das müsse wohl aus versicherungstechnischen Gründen so sein, damit ich den Vermieter nicht verklage, wenn ich mich beim Duschen, oder Händewaschen verbrenne. Ich schätze wir haben hier so 40-45°C

    Wäre da nicht doch eine Untersuchung auf Legionellen empfehlenswert? Und falls ja, kann ich auch als Mieter eine Probe meines Wassers einschicken?

  15. Kampf den Legionellen #15
    Zitat Zitat von Mieter1962 Beitrag anzeigen
    kann ich auch als Mieter eine Probe meines Wassers einschicken?
    Natürlich kannst Du das - auf Deine Kosten. Ist ja Dein (bezahltes) Wasser.

  16. Kampf den Legionellen #16
    Genau. Und wenn Legionellen drin sind, merkst du bestimmt, das du plötzlich krank bist.
    Am besten du verklagsr deinen Vermieter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. In den USA könnte man so sicher reich werden. Super Geschäftsidee oder ?

  17. Kampf den Legionellen #17
    Hab ich mit irgendeiner Formulierung den Anschein erweckt, dass es mir darauf ankommt? Sicher nicht.
    Ich mache mir nur Sorgen, weil hier eben so viel Wasser in den Leitungen steht und die Temperatur scheinbar nicht hoch genug ist um Legionellen abzutöten. Und da ich hier auch Kinder habe, möchte ich gerne auf Nummer Sicher gehen. Natürlich würde ich die Kosten der Untersuchung selbst tragen. Ich gehe auch davon aus, dass alles iO ist - aber falls nicht, wüsste man wenigstens, dass man was ändern muss - und zwar noch BEVOR jemand erkrankt.

    Z.B. könnte ich den Vermieter dann bitten, dass Risiko von Verbrühungen gegen das Risiko einer Legionellenerkrankung abzuwägen und evtl. die Temperatur höher zu stellen.

    Und übrigens den Satz "Und wenn Legionellen drin sind, merkst du bestimmt, das du plötzlich krank bist.", finde ich reichlich unangebracht. Nach der Logik müsste man ja garnichts mehr testen. Z.B. Fleischkontrollen - warum. Wenn jemand an einer Lebensmittelvergiftung erkrankt oder kleine Kinder/Senioren sogar sterben, weiß man auch das es nicht iO war. Hätte man sich die Kontrolle auch sparen können. Super Einstellung von dir!

  18. Kampf den Legionellen #18
    Hallo Mieter,
    Ich weiss jetzt nicht, ob du mich falsch verstanden hast. Ich meinte, daß nach einer positiven Beprobung seitens des Mieters sehr schnell der Eindruck entstehen könnte, das Wasser sei schuld (an was auch immer). Wer hat dann die Beweislast, na ?
    Worauf ich hinaus will, ist daß dem Vermieter hier überhaupt nicht händelbare Haftungsrisiken aufgedrückt werden sollen, die man bisher nicht hatte. Es gibt in den Krankenhäusern zunehmend Todesfälle, bei denen die Todesursache ungeklärt ist.
    Legionellen ? Aber doch nicht aus diesem Krankenhaus, Nein ! Das muss aus der Hausinstallation des Vermieters kommen...
    Das Gute ist, das Vermieter ihre Kosten schon irgendwann auf den Mieter umgelegt bekommen. Die Mieten steigen proportional zur Summe der unsinnigen Verordnungen.
    Anderes Beispiel: Dachreparatur nur noch bis 10% der Fläche zulässig, darüber ist Neubaustandart einzubauen (EnEV 2009).
    Wer zahlts ? Die Mieterschaft letzten Endes.
    Gruss noch,
    P.

  19. Kampf den Legionellen #19
    ... Neubaustandart dann nicht für die 10 %, sondern kompletto.
    Aber, lieber Mieter, du hast in Einem völlig Recht:
    Es ist nicht einzusehen, warum die Benutzer von Kleinanlagen aus dem "Schutz" der Verordnung ausgegrenzt werden !
    Aber denken wir doch mal weiter: Wer ist denn jetzt der Verursacher, wenn eine unzulässige Kontamination vorliegt ? Hm ? Hat da der böse Vermieter wieder reingepinkelt ? Nein. Der Klempner wars, der die Anlage falsch gebaut hat , sonst wären die ja nicht drin (die entsprechende Technik baut er ja seit 30 Jahren im Krankenhaus ein). Der hat da also bestimmt eine Versicherung, die zahlt ja dann. Ok, der Klempner ist pleite, weil schon einer deswegen da war, und er keine Versicherung hatte, dumm gelaufen. Ok, dann doch lieber zum Vermieter, der hat ja noch was...
    Gruss,
    P.

  20. Kampf den Legionellen #20
    Jungs beruhigt Euch mal.

    Das diese Verordnung totaler Schwachsinn ist, ist wohl jedem von uns klar.
    Aber scheinbar merkt man wohl auch beim Gesetzgeber, dass man hier etwas übers Ziel hinausgeschossen ist.
    So wie es aussieht, wird die Verordnung nochmal überarbeitet.

    @ Mieter

    Selbst darfst du übrigens keine Proben entnehmen. Das muss durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen.

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