ungeeichter wasserzähler

Diskutiere ungeeichter wasserzähler im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo liebes Forum, ich habe da mal eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Diverse Abrechnungsfehler von Seiten des Vermieters haben dazu ...


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  1. ungeeichter wasserzähler #1
    Unregistriert

    ungeeichter wasserzähler

    Hallo liebes Forum,

    ich habe da mal eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Diverse Abrechnungsfehler von Seiten des Vermieters haben dazu geführt, das wir die Abrechnung anfechten.
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Im Keller war zB. der Kaltwasserzähler 30 Jahre alt und ohne Eichung.
    Anfang 2011 wurde dieser Zähler nun ausgebaut, aber erst Ende August einer Prüfstelle übergeben. Nun sagt die Prüfstelle das dieser KWZ die Sonderprüfung bestanden habe. Aber es steht auch der Hinweis auf dem Prüfschein, das er trocken und ohne Schutzkappen und Plombe angeliefert wurde.
    Da wir demnächst eine Gerichtsverhandlung vor uns haben, nun meine Frage:
    Kann man diesen Prüfschein eigentlich vor Gericht verwenden? Den in den Prüfvorschriften des Eichamtes steht, das eine Frist von 14 Tagen einzu halten wäre, und das der Zähler nicht tocken sein darf.

    Kennt sich vielleicht irgendjemand hier aus? Es würde mir wirklich weiter helfen.
    Vielen Dank Elke

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  2. ungeeichter wasserzähler #2
    Die aktuelle Rechtssprechung sagt, dass der Zählerbetreiber die Richtigkeit des Messgerätes nachweisen kann und so die damit gemachte Abrechnung Gültigkeit hat.

    In wie weit diese Messung anfechtbar ist kann ich nicht sagen.

    Eine normale Befundprüfung wird üblicherweise auch trocken durchgeführt, weil der Verschluss beim Zählerausbau und das Auffangen des Wassers technisch meist zu aufwändig ist.

    Normalerweise darf der Zähler nichtmal demontiert werden, sondern sollte samt Rohr herausgeschnitten werden. Das macht aber keiner.

    Der Hinweis, dass der Zähler trocken angeliefert wurde, steht immer auf dem Protokoll, da es ja sein kann, dass durch eingetrocknete Rückstände die Prüfung nicht bestanden wurde.


    Mal im Ernst: Nur weil die Eichfrist überschritten ist, bedeutet es ja noch lange nicht, dass der Zähler falsch zählt. Auch nach 30 Jahren nicht. Und wenn dann bleiben die meist stehen oder zählen zu wenig, weil Ablagerungen das Flügelrad bremsen oder blockieren und weil die Lager verschlissen sind.

    Das wissen auch die Gerichte und deren Gutachter.

    In wie weit hier die Prüfvorschriften eine Rolle spielen kann ich nicht sagen. Fakt ist jedoch, dass diese bestanden wurde. Aus technischer Sicht ist somit alles schön.

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Klage schon deswegen zum Scheitern verurteilt ist.

  3. ungeeichter wasserzähler #3
    Unregistriert
    Danke für deine schnelle Antwort.

    Das der Zähler die Prüfung bestanden hat ist mir klar. Das man daran nichts ändern kann auch :-)
    Ich wollte nur wissen ob das mit Rechten Dingen abgeht.
    Wie gesagt er wurde Anfang des Jahres ausgebaut, und erst Monate später überhaupt einer Prüfung unterzogen. Das Eichamt sagte mir damals, das bei der Befundprüfung wichtige Schritte beachtet werden müssten. Unter anderem das der Zähler inerhalb einer Frist von 14 Tagen überprüft werden müßte.

    Die NK Abrechnung hat viele Fehler, also falls der Zähler nun nicht berücksichtigt wird, bin ich nicht traurig darüber.
    Ich will mich jetzt darüber auch nicht noch weiter mit der Vermieterin streiten, ich wollte nur wissen, ob das so richitg war.

    Danke noch mal für die Antwort

  4. ungeeichter wasserzähler #4
    Unregistriert
    Hallo,

    generell dürfen ungeeichte Zähler nicht für eine Abrechnung verwendet werden.
    Wer das nicht begreift, dem ist nicht zu helfen.

    Ein Anruf beim zuständigen Eichamt genügt und es ist ein Busgeld für jeden ungeeichten Zähler der in der Abrechnung verwendet wird fällig.

    Außerdem kann je nach Sachlage eine Ordnungsstrafe für jeden Zähler erhoben werden, die sogar 5 stellig sein kann.

    Wer einen Ausgebauten Zähler auch noch Monatelang liegen läst wird sich bei Gericht wundern, denn kein Prüfer wird diese Prüfung bei Gericht Bestätigen.

    Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Prüfer überhaupt nicht wusste unter welchen Umständen er den Zähler geprüft hat.

    Zur Sicherheit ist es sinnvoll darüber das Eichamt zu informieren. Die helfen da gerne weiter und sind ein Kompetenter Ansprechpartner.

    Ich hoffe ich konnte weiter Helfen,
    und Grüße an E. R. & B.

  5. ungeeichter wasserzähler #5
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hallo,

    generell dürfen ungeeichte Zähler nicht für eine Abrechnung verwendet werden.
    Wer das nicht begreift, dem ist nicht zu helfen.
    Tja nur Schade, dass dies der BGH ein bissl anderst sieht.

    BGH, Urteil vom 17. November 2010

    – VIII ZR 112/10 –

    Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 221/2010

  6. ungeeichter wasserzähler #6
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Tja nur Schade, dass dies der BGH ein bissl anderst sieht.

    BGH, Urteil vom 17. November 2010

    – VIII ZR 112/10 –

    Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 221/2010
    Ja leider.

    Auf dieses Urteil zielte auch meine Anmerkung.

    Für mich hebelt es das Eichgesetz sogar fast aus. Das mit den Bußgeldern ist zwar richtig. Aber ich kenne bisher keinen Fall wo eins verhängt wurde.

  7. ungeeichter wasserzähler #7
    Ich würde mich als V; aber nie auf solches Terrain begeben. Da alss ich lieber die Uhren austauschen und gut ist.

    Erspart man sich nen Haufen Ärger und schont seine Nerven.

  8. ungeeichter wasserzähler #8
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Ich würde mich als V; aber nie auf solches Terrain begeben. Da alss ich lieber die Uhren austauschen und gut ist.

    Erspart man sich nen Haufen Ärger und schont seine Nerven.
    Da stimme ich Dir 100%ig zu. Die Kosten für eine Befundprüfung belaufen sich auf ca. 150€ Netto. Dafür kann man ein ganzes Haus mit neuen Zähler ausrüsten.

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