Hallo,
die Überprüfung wird ja Pflicht, bis spätestens 31.12.2015 sind sie bspw. in NRW zu Überprüfen. In den MVs ist ja üblicherweise lediglich von Abwasserkosten die Rede.
Danke vorab für Eure Meinungen.
Kosten der Abwasserrohre-Überprüfung auf Mieter umlegbar?Diskutiere Kosten der Abwasserrohre-Überprüfung auf Mieter umlegbar? im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, die Überprüfung wird ja Pflicht, bis spätestens 31.12.2015 sind sie bspw. in NRW zu Überprüfen. In den MVs ist ja üblicherweise lediglich von Abwasserkosten ... |
Hallo,
die Überprüfung wird ja Pflicht, bis spätestens 31.12.2015 sind sie bspw. in NRW zu Überprüfen. In den MVs ist ja üblicherweise lediglich von Abwasserkosten die Rede.
Danke vorab für Eure Meinungen.
Hey Berny,
in meiner Stadt ist das ganze seit letzter Woche auf Eis gelegt ... die Sanitärfritzen und die, die schon geprüft wurden, sind sauer. Alle anderen warten jetzt erst mal ab.
Aus dem Bauch raus gehört sowas m.E. nicht auf die Mieter umgelegt, zumal da ja auch nix regelmäßig wiederkehrendes dabei ist, oder?
Gruß,
Christian
:edit: Stand 20.12.2011: http://www.dzonline.de/aktuelles/nrw..._Verdacht.html
Hallo Christian,
"in meiner Stadt ist das ganze seit letzter Woche auf Eis gelegt ... die Sanitärfritzen und die, die schon geprüft wurden, sind sauer. Alle anderen warten jetzt erst mal ab."
Yoo, wir warten latürnich auch ab, ist jetzt nur mal ein Vorabinfoversuch, ohne die Pferde scheu machen zu wollen.
"Aus dem Bauch raus gehört sowas m.E. nicht auf die Mieter umgelegt, zumal da ja auch nix regelmäßig wiederkehrendes dabei ist, oder?"
Jau, dazu tendiere ich auch. Der Passus in unseren MVs: "Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt, entstehen während der Vertragszeit neue Betriebskosten gemäß §§ 1, 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder erhöhen sich solche, nach der neuesten Rechtsprechung umlagefähigen Betriebskosten, können diese neuen Belastungen vom Vermieter im Rahmen der Bestimmungen des BGB auf die Mieter umgelegt und angemessene Vorauszahlungen neu festgelegt werden." deckt das wohl auch nicht zuverlässig ab, oder?
Gruß,
Christian[/QUOTE]
Nach §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Was ist an einer einmaligen Prüfung "laufend"?
Das Ding ist tot!
...tot ist in Baden-Württemberg noch gar nix. Und "dicht" ist ein dehnbarer Begriff. Es geht mehr oder weniger um die "Leckrate" (wieviel darf verloren gehen).
Und genau hier ist der Hund begraben: Die Anforderungen wurden erhöht => das Objekt entspricht höheren Umweltschutz - Anforderungen. Was leiten wir davon ab ?
Wir sind "moderner" wenn wir "dichter" sind. Also haben wir auch modernisiert, oder
...es grüßt
P.
(nee, war nur Spass)
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