Grundpreis nach Verbrauch

Diskutiere Grundpreis nach Verbrauch im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich habe eine vermietete Immobilie mit 5 Gewerbebetrieben. Der Grundpreis für das Frischwasser wird dabei im Verhältnis zum Wasserverbrauch in der Nebenkostenabrechnung aufgeteilt. Ein Mieter ...


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  1. Grundpreis nach Verbrauch #1

    Grundpreis nach Verbrauch

    Ich habe eine vermietete Immobilie mit 5 Gewerbebetrieben. Der Grundpreis für das Frischwasser wird dabei im Verhältnis zum Wasserverbrauch in der Nebenkostenabrechnung aufgeteilt. Ein Mieter verbraucht etwa 90% des Wassers und will an dieser Aufteilung nicht festhalten. Er will eine Abrechnung nach Fläche bzw. Wohneinheiten. Was ist möglich?

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  2. Grundpreis nach Verbrauch #2
    Also grundsätzlich wäre hier zu fragen: Was steht denn im Mietvertrag????

    Aber unabhängig davon gehe ich anhand der Fragestellung davon aus das es für jede Einheit Wasseruhren gibt ?!?!?
    Wenn dem so ist, und anders ist die Aussage das dieser Mieter etwas 90% des Gesamtverbrauchs hat nicht zu verstehen, dann gibt es doch daran garnichts zu diskutieren. Verbrauch ist Verbrauch !!!!!

    Anders gesagt, wenn du dem einen Mieter nun nur 1/5 (Wohneinheiten) des Gesamtverbrauchs berechnest, glaubst Du die anderen, die ja deutlich weniger Wasser VERBRAUCHEN, wären dann so großzügig und würden sagen:
    Also mein lieber Vermieter, natürlich verstehen wir das unserem Nachbarn die Wasserkosten zu hoch sind, und deshalb zahlen wir auch gerne das Wasser für den/die nebenan mit (auch wenn wir es nicht verbraucht haben) ?!?!?!?

  3. Grundpreis nach Verbrauch #3
    Danke für die Antwort. Der Verbrauch ist nicht das Problem. Der wird je Wasserzähler berechnet. Es geht um den Grundpreis, damit das Objekt für alle Mieter Wasser bekommt (Hausanschluß). Dieser Grundpreis beträgt pro Jahr 900,- Euro. Bei 90% sind das 810,- Euro und bei einer Aufteilung nach Objekten (/5) sind das 180,- Euro.

  4. Grundpreis nach Verbrauch #4
    Zitat Zitat von kaischmidt Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Der Verbrauch ist nicht das Problem. Der wird je Wasserzähler berechnet. Es geht um den Grundpreis, damit das Objekt für alle Mieter Wasser bekommt (Hausanschluß). Dieser Grundpreis beträgt pro Jahr 900,- Euro. Bei 90% sind das 810,- Euro und bei einer Aufteilung nach Objekten (/5) sind das 180,- Euro.
    Das mag ja sein. Aber...

    1. legt der Vermieter den Schlüssel fest. Er kann maximal Miterwünsche berücksichtigen, muss es aber nicht und
    2. wäre sicher ohne den Mieter mit dem hohen Wasserverbrauch die Grundgebühr deutlich geringer, da diese sich ja meist nach der Zählergröße und die nach dem Anschlusswert richtet.

    Von daher ist es schon gerecht, dass dieser auch den größten Brocken an den Grundkosten trägt.

    Auf der anderen Seite muss eine Betriebskostenabrechnung nicht gerecht sein. In vielen Fällen kann sie das auch nicht.

  5. Grundpreis nach Verbrauch #5
    Zitat Zitat von kaischmidt Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Der Verbrauch ist nicht das Problem. Der wird je Wasserzähler berechnet. Es geht um den Grundpreis, damit das Objekt für alle Mieter Wasser bekommt (Hausanschluß). Dieser Grundpreis beträgt pro Jahr 900,- Euro. Bei 90% sind das 810,- Euro und bei einer Aufteilung nach Objekten (/5) sind das 180,- Euro.
    Also es mag sein das ich mich irre, aber das was Du als Grundpreis bezeichnest sind in meine Augen Nebenkosten der Wasserversorgung. Somit sind diese in die Gesamtkosten der Wasserversorgung einzurechen.
    Grundpreis + evtl. weitere Nebenkosten der Wasserversorgung (Zählermieten usw.) + Frischwasser + Abwasser = Gesamtwasserkosten - die dann verbrauchsgemäß zu verumlagen sind.

  6. Grundpreis nach Verbrauch #6
    Zitat Zitat von kaischmidt Beitrag anzeigen
    Es geht um den Grundpreis, damit das Objekt für alle Mieter Wasser bekommt (Hausanschluß). Dieser Grundpreis beträgt pro Jahr 900,- Euro.
    Neunhundert Euro.... *kopfschüttel*
    In meinem 5er-MFH sind das 76,78€ jährlich.

  7. Grundpreis nach Verbrauch #7
    Hey Berny,

    der Threadersteller hat eine ...
    Immobilie mit 5 Gewerbebetrieben
    Ich weiß nicht, ob man das 1:1 mit Wohn-Immobilien vergleichen kann?!?!

    Gruß,
    Christian

  8. Grundpreis nach Verbrauch #8
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hey Berny,
    der Threadersteller hat eine ...
    Ich weiß nicht, ob man das 1:1 mit Wohn-Immobilien vergleichen kann?!?!
    Gruß,
    Christian
    Yoo, Nee, Christian,
    aber für das Geld werden es wohl die Firmen BAS* und Hoechs* sein... ;-)
    Ich meine übrigens, irgendwo gelesen zu haben, dass die Grundkosten auch verbrauchsanteilig aufzuteilen sind.

  9. Grundpreis nach Verbrauch #9
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Neunhundert Euro.... *kopfschüttel*
    In meinem 5er-MFH sind das 76,78€ jährlich.
    Ich vermute hier wird ein Verbundzähler verbaut sein. Dieser kostet im EK weit über 1000€ in der kleinsten Ausführung und muss auch aller 6 Jahre raus. Die gehen so ab DN80 los. Vergleichbar mit einem 50-100 Familienhaus.

    Insbesondere bei im Gewerbebereich üblichen unterschiedlichen Wasserverbrauch ist man gut beraten so einen Zähler zu verwenden. Insbesondere wenn noch Nassfeuerlöschleitung oder Sprinkleranlage darüber befeuert werden.

    Und um Euch das Googlen zu ersparen: Ein Verbundzähler ist ein Zähler mit 2 Zählwerken. Eins für hohe Wassermengen, zum Beispiel Qn40 und eins für geringe Durchflussmengen zum Beispiel Qn6. Eine hydraulische Weiche schaltet je nach Wassermenge zwischen den beiden Messwerken um. So ist eine genaue Messung sowohl bei einer einzelnen Klospülung als auch beim Feuerwehreinsatz gewährleistet.

  10. Grundpreis nach Verbrauch #10
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Und um Euch das Googlen zu ersparen: Ein Verbundzähler ist ein Zähler mit 2 Zählwerken. Eins für hohe Wassermengen, zum Beispiel Qn40 und eins für geringe Durchflussmengen zum Beispiel Qn6. Eine hydraulische Weiche schaltet je nach Wassermenge zwischen den beiden Messwerken um. So ist eine genaue Messung sowohl bei einer einzelnen Klospülung als auch beim Feuerwehreinsatz gewährleistet.
    Danke Dir für die Info! ;-)

  11. Grundpreis nach Verbrauch #11
    Man teilt die Gesamtkosten der Wasserversorgung nicht in Grund- und Verbrauchskosten, um diese dann nach separaten Schlüsseln zu verteilen - sofern es nicht ausdrücklich so vereinbart ist.

    Wurde vereinbart, Wasser- und Abwasserkosten nach Verbrauch abzurechnen, werden alle für die Wasserver- und -entsorgung anfallenden Kosten der Abrechnungsperiode auf die Mieter nach deren jeweiligen Verbrauch verteilt.

    Gerecht ist ein Maßstab, der in diesen Zusammenhängen ohne Belang ist. Es geht bei Betriebskostenabrechnungen darum, diese korrekt im Sinne des Gesetzes und der getroffenen Vereinbarungen zu erstellen.

    Christian Martens

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