Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung...

Diskutiere Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, habe noch eine Frage gefunden... Unsere Stadtwerke (welche nebenbei bemerkt für eine einzige städtische Uhr an der Grundstücksgrenze über 800€ kassieren - weil danach ...


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  1. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #1

    Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung...

    Hallo,

    habe noch eine Frage gefunden...
    Unsere Stadtwerke (welche nebenbei bemerkt für eine einzige städtische Uhr an der Grundstücksgrenze über 800€ kassieren - weil danach folgen 100mtr. Leitung und 3 Gebäude) schaffen es jedes Jahr an unterschiedlichen Tagen abzulesen (und dieses Jahr haben sie einfach mal den Verbrauch geschätzt :motzki natürlich 15% zuviel und ohne die Schätzung mitzuteilen).

    Deswegen frage ich Euch hiermit ob eine Berechnung folgendermaßen erlaubt ist oder evtl. Mieterseits mal beanstandet werden könnte:
    Stadtwerke rechnen über 360 Tage sagen wir mal der Einfachheit halber 1000m³ Wasser ab mit Verbrauchskosten von 3000€. Über zig Unteruhren (je Haus 1 und dann je Wohnung bis zu 5 Zähler) habe ich aber für 365 Tage den Verbrauch von 1050 abgelesen.
    Darf ich jetzt sagen 3000€ Kosten/1050m³ = Kosten je m³ Frischwasser sind 2,857xxx € oder MUSS ich evtl. sagen pro m³ sind es lt. Stadtwerken 3,00€.

    Danke!
    Gruß
    Quox

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  2. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #2

    RE: Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung...

    Original von Quox
    ... Darf ich jetzt sagen 3000€ Kosten/1050m³ = Kosten je m³ Frischwasser sind 2,857xxx € ...
    Das sollte die richtige Variante sein. Entscheidend für die Wasserwerke ist der ihrer Hauptzähler (1000m³). In der Abrechnung sind natürlich nur die tatsächlich angefallenen Kosten umzulegen (3000€). Somit durch die Summe aller einzelnen Wohnungszähler (1050m³) teilen.

    Es wäre sicherlich auch möglich die Differenz von 50m³ entsprechend der einzelnen Verhältnisse, die einzelnen Stände runterrechnen. Müsste jedoch das gleiche rauskommen und ist eine Wahnsinns Rechnerei. Allerdings stellt sich die Frage ob die Mieter dieses Procedere auch hinnehmen wenn die Einzelzähler in der Summe mal weniger ergeben. Der Mieter hat schließlich die Zählerstände i. d. R. mitgeschrieben und wird diese genau vergleichen.

  3. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #3
    Danke sehr Eddy Edwards!

    Das freut mich, dass dies immer richtig war...

    * * *
    Was ist denn wenn Stadtwerkezähler 1020 zählt und (fiktiv gedacht im exakt gleichen Zeitraum) unsere 3 Hauszähler nur 1000.
    Darf man dann die Ergebnisse des errechneten m³ Preises nochmal mit 2%(oberes Beispiel) zusätzlich belasten oder bleibt der Vermieter immer auf solchen kleinen Zählungenauigkeiten (eine Undichtigkeit der Außenleitung wird ausgeschlossen) sitzen?

  4. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #4
    Das wäre doch der Fall, den ich mit dem letzten Abschnitt meinte. Die Zähler werden sich meistens unterscheiden. Den exaten Verbrauch auf allen Uhren zu erhalten dürfte nahezu ausgeschlossen sein, ohne dass irgendeine Leitung defekt ist.

    Der Vermieter bleibt dann jedoch nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen. Weil er die Kosten der Stadtwerke für 1020 m³ in Ansatz bringt und diese durch 1000 m³-Gesamtanteilen teilt. Die Differenz wird sozusagen aufgeteilt. Eine pauschale Erhöhung ist nicht zulässig.

  5. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #5
    Glaube hier liegt ein Missverständnis vor - sorry!

    Meine erste Frage ging dahin ob der ja eigentlich durch die Stadtwerke + offiziell bekannte Preis von 3,00€ durch den entstandenen anteiligen Preis eigener Ablesung ersetzen, sowohl eben etwas niedriger als auch etwas höher.

    Nachdem ich GEDACHT hatte, dass Du (sorry wenn hier im Forum gesiezt wird bin halt das Du gewöhnt) meine erste Frage von Dir mit einem klaren JA beantwortet hast habe ich erst die zweite gestellt.

    Diese bezieht sich auf eine immer wiederkehrende reine MESSUNGENAUIGKEIT (bei angenommen exakt gleichzeitiger Ablesung) Z.B. durch minimal unterschiedlich laufende Uhren. Die 2% waren dabei keinesfalls als PAUSCHALE gedacht sondern bezogen sich auf das Zahlenbeispiel 1020 zu 1000 eben genau 2% Unterschied.

    Ich weiß gar nicht warum ich mir hier derart einen beim Formulieren Abbreche
    Im Prinzip ist meine Frage wohl besser umzuformulieren:
    Stadtwerke wollen 3000 Euro und 3€ ist der offizielle Wasserpreis je m³.
    Mieter X verbraucht nach UnterUhren 100m³, Alle 3 Hausuhren (=Gesamtverbrauch) nach eigener Ablesung haben einen Verbrauch von nur 975m³...
    Wie wird Mieter X dann offiziell richtig abgerechnet?
    Geht man nämlich vom prozentualen Anteil aus so sieht der Mieter bei der Abrechnung einen höheren m³-Preis als er diesen von den Stadtwerken erfährt... und könnte meckern. Gäbe man dem Mieter den offiziellen Stadtwerkekurs bleibt der Vermieter auf 25m³ sitzen...

    Ich HOFFE das ist jetzt deutlicher...

    Gruß
    Quox

  6. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #6
    Ich bin der Meinung, dass die Frage genauso deutlich war, wie zuvor. Es kann natürlich sein, dass ich mal wieder auf der Leitung stehe und eine gedankliche Blockade habe. Es wird aber sicher jemand geben der mich verbessert.

    So probiere ich es noch einmal zu erklären:
    Rechtlich gesehen gibt es mindestens zwei Vertragsverhältnisse:

    1. Vertrag über die Lieferung von Wasser zwischen Stadtwerke und Vermieter. Die Abrechnung beläuft sich über 1000 m³ was Kosten von 3000 € verursacht.
    2. Einzelverträge zwischen Vermieter und Mieter. Die Abrechnung erfolgt über die Einzeluhren, welche die Grundlage dieses Vertrages bilden. Die Kosten bleiben jedoch bei 3000 € gleich.

    So sieht das Gerüst ungefähr aus. Der Mieter hat sozusagen keine Verbindung zu den Stadtwerken:

    Vermieter < ----- 1000 m³ ------ > Stadtwerke
    |
    |
    ---- 100 m³ ---- > Mieter 1
    |
    ---- 400 m³ ---- > Mieter 2
    |
    ---- 475 m³ ---- > Mieter 3


    Für die Abrechnung erfolgt das gleiche Schema:

    Vermieter < ----- 3000 € ------ > Stadtwerke (1000 x 3)
    |
    |
    ---- 307,69 € ---- > Mieter 1 (3000 / 975 x 100)
    |
    ---- 1230,77 € ---- > Mieter 2 (3000 / 975 x 400)
    |
    ---- 1461,54 € ---- > Mieter 3 (3000 / 975 x 475)

    In der Summe der Einzelabrechnung der Verträge zwischen Vermieter und Mieter ergeben sich exakt wieder die 3000 € entsprechend des Vertrages zwischen Stadtwerke und Vermieter.

    Wie in anderen Themen dieses Forums bereits mehrmals beschrieben sind Unterschiede bis zu 10% zwischen dem Hauptwasserzähler und der Summe der Einzelzähler möglich und zulässig! Der Mieter kann da nichts ändern, da die Wasseruhren nur als Verteilungsmaßstab dienen. Ist vielleicht vergleichbar mit den Heizkörperverteilermeßstellen oder wie die Dinger heißen. Man kan auch nicht sagen, was eine Einheit kostet. Da auch hier die Gesamtkosten für die Heizenergie entsprechend der Anteile am Gesamtanteil aufgeteilt werden.

    Ähnliches Beispiel ist die Stromabrechnung. Bei uns ist es so, dass es einen monatlichen Grundbetrag gibt und die kW-Stunde einen entsprechenden Arbeitspreis hat. Somit kostet die kWh bei jedem unterschiedlich. Verbraucht einer viel, ist der Grundbetrag "besser" verteilt und die kW-Stunde wird "günstiger". Verbraucht man wenig wird die einzelne Stunde entsprechend "teurer". Ob es solche Grundgebühren auch beim Wasser gibt, ist sicherlich unterschiedlich.

    Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Vielleicht noch ein Beispiel:

    Pro Monat fallen z.B. Fixe Kosten (Grundgebühr) 7,50 € an. Die kWh kostet 0,10 €.
    Einer verbraucht 500 kWh im Monat. Kosten: 500 x 0,10 + 7,50 = 57,50 € entspricht 0,115 € je kWh
    Ein zweiter verbraucht nur 100 kWh im Monat. Kosten: 100 x 0,10 + 7,50 = 17,50 € entspricht 0,175 € je m³.

    Alle Klarheiten beseitigt?

  7. Verbrauch der Stadtwerke oder Verbrauch eigene Ablesung... #7


    Danke Dir sehr Eddy Edwards!

    Der entscheidende Punkt für mich sind hier Deine Anmerkung dass es zwischen Stadtwerken und Mieter gar keinen Vertrag gibt. Der Mieter sich also nicht auf den offiziellen Wasserpreis berufen kann. Ebenso Deine Angabe der 10%... das sollte nun wirklich reichen.

    Damit ist sowohl der andere Zeitraum als auch die Messdifferenzen hinreichend geklärt.

    Thx+Gruß
    Quox

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