Spülmaschine defekt

Diskutiere Spülmaschine defekt im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe von meiner Mieterin einen Brief bekommen, dass die Spülmaschine ( Einbauküche ist Bestandteil des Mietvertrags) nicht mehr abpumpt und sie auch schon die ...


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  1. Spülmaschine defekt #1

    Spülmaschine defekt

    Ich habe von meiner Mieterin einen Brief bekommen, dass die Spülmaschine ( Einbauküche ist Bestandteil des Mietvertrags) nicht mehr abpumpt und sie auch schon die Siebe kontrolliert hat.
    Ich soll also jetzt den Handwerker schicken.
    Wer muss wieviel und welche Kosten jetzt übernehmen?
    Anfang des Jahres haben die Mieter auf eigene Rechnung und ohne unseren Auftrag eine Reperatur der Terrassentüre ausführen lassen ( 250€). Die Info davon bekamen wir erst hinterher.
    Muß ich das bei mit dazu rechnen bei der Beteiligung an Kleinreperaturen ?
    Was ist wenn sich herausstellt das es an mangelder Pflege/ falsche Handhabung des Mieters liegt?
    Muß ich, wenn sich der Schaden nicht reparieren lässt, eine neue Spülmaschine besorgen und wird der Mieter daran beteiligt?

    Vielen Dank für eure Hilfe

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  2. Spülmaschine defekt #2
    Wenn die Einbauküche 'Bestandteil des Mietvertrages' ist, so gehen Reparaturen jedweder Art zu Lasten des Vermieters. Wenn sich allerdings nachweisen läßt, dass der Defekt vom Mieter verursacht wurde, haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter.

    Ihre Ausführungen zur Terassentür vermag ich nicht so ganz nachzuvollziehen. Denn auch hier sind Reparaturen Vermietersache. Einzig die Teile, die einem ständigen Zugriff durch den Mieter unterliegen (Griffe) sind, wenn vertraglich vereinbart, Bestandteile einer Kleinreparaturenregelung.

  3. Spülmaschine defekt #3
    Zitat Zitat von April-12 Beitrag anzeigen
    Ich habe von meiner Mieterin einen Brief bekommen, dass die Spülmaschine ( Einbauküche ist Bestandteil des Mietvertrags) nicht mehr abpumpt und sie auch schon die Siebe kontrolliert hat.
    Ich soll also jetzt den Handwerker schicken.
    Wer muss wieviel und welche Kosten jetzt übernehmen?
    das hängt massgeblich davon ab, wer den schaden verursacht hat und was im mietvertrag vereinbart wurde. üblicherweise ist der mieter für pflege und wartung verantwortlich. wenn eine spülmaschine nicht mehr vernünftig abpumpt, ist sie meist verstopft. aber schick doch einfach 'nen handwerker hin mit dem klaren auftrag, dass er dir hinterher 'n bericht abliefert, wer den schaden verursacht hat.
    wenn die maschine von sich aus kaputt ist (wie lang war noch die halbwertszeit von spülmaschinen? ich glaub nicht mal 10 jahre, oder?) geht's auf deine kappe. wenn der mieter 'ne menge rotz mit reingesteckt hat und nie rausgepult hat (sorry dass ich mich so ausdrücke, aber manchmal muss man das so sagen, z.b. bei erste-eigene-wohnung-mietern, die bis dato noch nicht mal wussten dass man auch spülmaschinen pflegen muss) dann geht's auf seine.
    und dann gibt's da ja auch noch die kleinreparaturenregelung. hast du die im vertrag? und in welcher höhe?

    Zitat Zitat von April-12 Beitrag anzeigen
    Anfang des Jahres haben die Mieter auf eigene Rechnung und ohne unseren Auftrag eine Reperatur der Terrassentüre ausführen lassen ( 250€). Die Info davon bekamen wir erst hinterher.
    na da würd ich mir aber den handwerker schnappen und zur sau machen.
    das darf der garnicht!!!
    das hast du hoffentlich nicht bezahlt?
    die mieter hätten dich informieren müssen dass da was nicht in ordnung ist, das ist mit hoher wahrscheinlichkeit auch mietvertraglich vereinbart worden.
    das ist übrigens grund für 'ne fristlose kündigung - das mal nur so am rande...

    Zitat Zitat von April-12 Beitrag anzeigen
    Muß ich das bei mit dazu rechnen bei der Beteiligung an Kleinreperaturen ?
    beteiligung? was hast du denn da für 'ne klausel?
    DU als vermieter musst dich an kleinreparaturen garnicht beteiligen. sofern du die entsprechende klausel im vertrag hast.

    Zitat Zitat von April-12 Beitrag anzeigen
    Was ist wenn sich herausstellt das es an mangelder Pflege/ falsche Handhabung des Mieters liegt?
    dann muss der mieter bezahlen (bzw. evtl. seine haftpflicht).

    Zitat Zitat von April-12 Beitrag anzeigen
    Muß ich, wenn sich der Schaden nicht reparieren lässt, eine neue Spülmaschine besorgen und wird der Mieter daran beteiligt?
    also wenn der schaden nicht vom mieter verursacht wurde musst du eine spülmaschine besorgen, richtig, denn du hast ja eine mitvermietet. das muss nicht zwangsläufig eine neue sein, ein austauschgerät auf gleichem niveau tut's auch, sprich: auch 'ne gebrauchte.
    der mieter muss daran garnichts zahlen, denn du als vermieter bist dafür zuständig, dass das, was du vermietest, auch funktioniert.

    spülmaschinen sind übrigens der wartungs- und reparaturanfälligste part überhaupt bei EBKs. drum halten wir dafür zwar 'n platz und entsprechende anschlüsse frei, würden aber keine mitvermieten.

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