Mein Mieter hat mir Schäden in seinem gemieteten EFH mit der Bitte um Beseitigung mitgeteilt. Haustüre klemmt, Fenster sowie Balkontüre lassen sich nicht kippen bzw. öffnen. Noch am gleichen Tage habe ich eine Firma mit der Behebung des Schaden beauftragt. Aber seit nahezu drei Wochen ist es der Firma nicht möglich einen Termin abzustimmen. Der Mieter hat wohl zwischenzeitlich im Mietvertrag gelesen, dass Kleinreparaturen an Gegenständen, die der häufigen Benutzung unterliegen bis zu einem bestimmten Betrag von ihm selbst zu tragen sind. Unabhängig davon ob ein einzelner Schaden über oder unter diesem Betrag liegt möchte ich reparieren lassen.
Wie kann ich meine Ansprüche - auch gegen geschickte Verzögerungen des Mieters durchsetzen?