4 Mal Fenstergriff kaputt

Diskutiere 4 Mal Fenstergriff kaputt im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Der Mieter hat in 1,5 Jahre 4 Fenstergriff kaputt gemacht. Es war schön 3 Mal repariert und Alle Griffe die Probleme hatten waren bei ...


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  1. 4 Mal Fenstergriff kaputt #1

    4 Mal Fenstergriff kaputt

    Hallo!

    Der Mieter hat in 1,5 Jahre 4 Fenstergriff kaputt gemacht. Es war schön 3 Mal repariert und Alle Griffe die Probleme hatten waren bei letzter Reparatur geprüft. Die Fenstergriffe von den Anderen Wohnungen in das Haus sind gleich und werden noch nie kaputt.
    FRAGE:
    Soll der Vermieter wieder die Kosten übernehmen oder soll der Mieter selbst zahlen, "wegen nicht gut Nutzung" ?
    Müsst der Vermieter immer zahlen auch wenn der Mieter etwas falsch macht?

    In dem Mietvertrag steht so geschrieben:
    -----------------------------------------------------
    § X Mängel und Schäden an der Wohnung

    1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.

    2. Hat die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel oder fehlt bzw. entfällt eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Mieter in angemessenem Umfang die Miete kürzen, bis der Vermieter den Mangel abstellt. Weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Erfüllungs- und Schadensersatz-ansprüche, bleiben bestehen.

    3. Lässt der Vermieter ihm mitgeteilte Mängel trotz Mahnung durch den Mieter nicht innerhalb eines Monats oder in dringenden Fällen unverzüglich beheben, so ist der Mieter außerdem berechtigt, die Mängel auf Kosten des Vermieters zu beseitigen. Der Mieter kann sich dabei einer Fachfirma bedienen und als Vorschuss einen angemessenen Betrag bei der nächsten Mietzahlung einbehalten.

    4. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.
    -----------------------------------------------------

    Danke sehr für Ihre Hilfe

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  2. 4 Mal Fenstergriff kaputt #2
    Hast du eine Kleinreparaturklausel in dem Mietvertrag?

    Gruß
    Suzi

  3. 4 Mal Fenstergriff kaputt #3
    Hallo vermieter2011,

    wie hat der Mieter denn den Sachverhalt erklärt bzw. begründet?

  4. 4 Mal Fenstergriff kaputt #4
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hallo vermieter2011,

    wie hat der Mieter denn den Sachverhalt erklärt bzw. begründet?
    Das ist eine sinnlose Frage. Der Mieter muss nicht erklären. Der Mieter zeigt einfach nur den Mangel an und der Vermieter ist zur Instandsetzung verpflichtet und hat die Kosten zu tragen.

    Wenn es eine Kleinreparaturenklausel gibt, kann der Vermieter diese Kosten im Rahmen der Vereinbarung in Rechnung stellen. Verschuldensfragen spielen dabei keine Rolle.

    Ein schuldhaftes Verhalten des Mieters müsste der Vermieter nachweisen. Gelingt dies, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.

  5. 4 Mal Fenstergriff kaputt #5
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Das ist eine sinnlose Frage.
    Das ist keineswegs eine sinnlose Frage. Dich macht das reihenweise Kaputtgehen von Fenstergriffen etwa nicht stutzig...?

  6. 4 Mal Fenstergriff kaputt #6
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Das ist keineswegs eine sinnlose Frage. Dich macht das reihenweise Kaputtgehen von Fenstergriffen etwa nicht stutzig...?
    Auch das ist nicht das Thema. Worum es geht, hatte ich genannt: der Vermieter ist beweispflichtig.

  7. 4 Mal Fenstergriff kaputt #7
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Auch das ist nicht das Thema. Worum es geht, hatte ich genannt: der Vermieter ist beweispflichtig.
    Soll nun der VM hingehen und Millionen Male die Fenstergrife betätigen um zu beweisen, dass sie i.O. sind?
    Hallo RM, entferne Dich doch bitte nicht zu sehr aus der Realität! ;-)

  8. 4 Mal Fenstergriff kaputt #8
    Danke für die Antworten.
    Nein, ich habe kein Kleinreparaturklausel in dem Mietvertrag, sonst es wäre einfacher.

    wie hat der Mieter denn den Sachverhalt erklärt bzw. begründet?
    Er hat einfach mir gesagt dass der Griff kaputt ist.

    Gibt es kein Regel über wann er "extra" (es ist klar sein Schuld) kaputt macht oder wegen falsch Benutzung, musst er selbst zahlen? Beispiel, er spielt mit ein Ball und macht Fensterglas kaputt. Er musst zahlen, ne?

  9. 4 Mal Fenstergriff kaputt #9
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Soll nun der VM hingehen und Millionen Male die Fenstergrife betätigen um zu beweisen, dass sie i.O. sind?
    Hallo RM, entferne Dich doch bitte nicht zu sehr aus der Realität! ;-)
    Ich bin ganz nah an der Realität... was man von der nicht behaupten kann. Der Vermieter muss nicht beweisen, dass irgendein anderer Fenstergriff i.O. ist. Der Vermieter muss auch nicht beweisen, dass der defekte Fenstergrif zu irgendeinem früheren Zeitpunkt i.O. war. Beides ließe sich durch "Millionen Male die Fenstergrife betätigen" vielleicht beweisen. Dieser Beweis wäre allerdings völlig sinnlos.

    Der Vermieter muss vielmehr beweisen, dass der Fenstergriff durch ein Fehlverhalten des Mieters beschädigt wurde und nicht beim vertragsgemäßen Gebrauch "einfach so" kaputt gegangen ist. Das ist etwas völlig anderes als der Beweis, dass etwas früher i.O. war oder etwas anderes i.O. ist.

    Gelingt der Beweis, hat er einen Schadenersatzanspruch, gelingt der Beweis nicht, gibt es eben nichts. So einfach ist das und daran kommt man auch nicht vorbei.

    Dass der Beweis nahezu nicht zu führen ist, entbindet den Vermieter nicht von der Beweislast. Dass ein Ergebnis für den Vermieter unerfreulich ist, entbindet den Vermieter ebenfalls nicht von der Beweislast.

  10. 4 Mal Fenstergriff kaputt #10
    Hmm eigentlich sollte sich durch einen Fachmann schon herausfinden lassen, ob hier ein Verschleiss oder aber eine mutwillige Beschädigung durch eine unsachgemäße Handhabung vorliegt.

  11. 4 Mal Fenstergriff kaputt #11
    Und hier stellt sich wieder die Frage, ist eine unsachgemäße Handhabung gleich mutwillig?

  12. 4 Mal Fenstergriff kaputt #12
    Was sind denn das für Fenstergriffe? Mattpolierte Edelstahlgriffe oder DDR-Plattenbau-Standartgriffe aus Schkopau?

    Ich meine Letztere werden schon seit gefühlten 20 Jahren nicht mehr hergestellt ... Ersatzteile gibt´s nur aus Abrisshäusern ... die lösen sich quasi schon auf, wenn man sie nur scharf anguckt (bzw. - reinigt).

  13. 4 Mal Fenstergriff kaputt #13

    Fenstergriff

    Der Mieter hat die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln,er haftet für Schäden und übermäßige Abnutzung

  14. 4 Mal Fenstergriff kaputt #14

    Fenstergriff

    Da nur der Vermieter-seine Familie-seine Besucher an die Fenstergriffe kimmt so haftet der Mieter. Es ist nicht so, dass der Mieter ständig Gegenstände kaputt machen darf und der Vermieter soll dann rennen und die Schäden beseitigen. Nein so weit sind wir noch nicht. Wenn einer Schädem verursacht so hat er dies auch in Ordnung zu bringen- Dies macht auch jeer normale und anständiger Mensch. Wenn ich jemand andarerem einen Schaden mache, dann lasse ich den auf meine Kosten richten

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