Hallo!
Der Mieter hat in 1,5 Jahre 4 Fenstergriff kaputt gemacht. Es war schön 3 Mal repariert und Alle Griffe die Probleme hatten waren bei letzter Reparatur geprüft. Die Fenstergriffe von den Anderen Wohnungen in das Haus sind gleich und werden noch nie kaputt.
FRAGE:
Soll der Vermieter wieder die Kosten übernehmen oder soll der Mieter selbst zahlen, "wegen nicht gut Nutzung" ?
Müsst der Vermieter immer zahlen auch wenn der Mieter etwas falsch macht?
In dem Mietvertrag steht so geschrieben:
-----------------------------------------------------
§ X Mängel und Schäden an der Wohnung
1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
2. Hat die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel oder fehlt bzw. entfällt eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Mieter in angemessenem Umfang die Miete kürzen, bis der Vermieter den Mangel abstellt. Weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Erfüllungs- und Schadensersatz-ansprüche, bleiben bestehen.
3. Lässt der Vermieter ihm mitgeteilte Mängel trotz Mahnung durch den Mieter nicht innerhalb eines Monats oder in dringenden Fällen unverzüglich beheben, so ist der Mieter außerdem berechtigt, die Mängel auf Kosten des Vermieters zu beseitigen. Der Mieter kann sich dabei einer Fachfirma bedienen und als Vorschuss einen angemessenen Betrag bei der nächsten Mietzahlung einbehalten.
4. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.
-----------------------------------------------------
Danke sehr für Ihre Hilfe


