Duschwand defekt

Diskutiere Duschwand defekt im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen,ich war gestern in meiner Vermieteten ETW und mich traf der schlag. Mein Mieter zeigte mir die Duschwand,die ein Eckeinstieg ist,es fehlte eine Schiebetür ...


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  1. Duschwand defekt #1

    Duschwand defekt

    Hallo zusammen,ich war gestern in meiner Vermieteten ETW und mich traf der schlag. Mein Mieter zeigte mir die Duschwand,die ein Eckeinstieg ist,es fehlte eine Schiebetür und im unteren bereich wo die PVC-Scheiben in die Aluschinen sitzen ist alles schwarz,also Schimmel.Er möchte das ich ihm eine neue Duschwand einbaue.Er bewohnt die Wohnung seit 4Jahren, die Duschwand ist ebenfals 4Jahre alt.Als ich selbst noch Mieter war mußte ich mir selbst eine Duschwand kaufen. Kann mir jemand sagen ob ich dafür zuständig bin oder mein Mieter, und wenn ich dafür zuständig sein sollte ob ich das auf die Miete umlegen kann? Ich habe die Miete seit 15 Jahren nicht erhöht.
    Vielen Dank für eure Mühe

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  2. Duschwand defekt #2
    Ohne mich wirklich auszukennen denke ich mal, dass du die Reparatur selber übernehmen musst weil die DW mitvermietet ist. Der Schimmel ist eine andere Sache, falls der Mieter es verursacht hat

  3. Duschwand defekt #3
    Wenn der Mieter die Wohnung ohne Duschabtrennung gemietet hat, dann wäre er für eine Reparatur derselben auch selber verantwortlich. Wenn die Duschwand mitvermietet wurde, dann wäre es eben Sache des Vermieters.

    Allerdings kann ich dem Thread jetzt nicht entnehmen, ob ein Defekt vorliegt ... wenn es sich "nur" um Schimmel handelt, kann man das - mit entsprechenden Mittelchen - auch beseitigen ohne gleich ´ne neue Dusche einzubauen.

    Was ist mit der Schiebetür passiert?


    Eine Mieterhöhung gem. § 557 ff. BGB hat mit der Dusche m.E. recht wenig zu tun und könnte wohl unabhängig davon durchgeführt werden.

  4. Duschwand defekt #4

    Schäden

    Schäden die der Mieter durch sein Wohnverhalten verursacht hat, die bezahlt der Mieter.
    Die Mietsache ist schonend und pfleglich zu behandeln.
    Es geht nicht an, dass der Mieter, Schäden verursacht und der Vermieter muss diese bezahlen. Schäden die vom Mieter verursacht werden, die hat der Mieter, auf eigene Rechnung beheben zu lassen.
    Was steht diesbezüglich bei Ihnen im Mietvertrag.

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Duschwand defekt


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