Schadensersatz

Diskutiere Schadensersatz im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, unser Mieter hat in seinem Schlafzimmer ohne Absprache den (zugegeben alten) Teppich entfernt und Laminat verlegt. Soweit erst einmal kein Problem. Jetzt ist ...


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  1. Schadensersatz #1

    Schadensersatz

    Hallo zusammen,

    unser Mieter hat in seinem Schlafzimmer ohne Absprache den (zugegeben alten) Teppich entfernt und Laminat verlegt. Soweit erst einmal kein Problem.

    Jetzt ist ihm aber kurz vor Silvester während des Öffnen des Fensters dieses aus der Verankerung gekommen (keine Ahnung, wie er das geschafft hat...), auf den Boden gefallen und hat da eine Macke in das Laminat geschlagen.

    Hat er einen Anspruch auf Schadensersatz beim Laminat?

    Danke und Gruß

    •   



       

  2. Schadensersatz #2
    Zitat Zitat von mumphrey Beitrag anzeigen
    Hat er einen Anspruch auf Schadensersatz beim Laminat?
    Nöö, er kann ja den ollen Teppichboden wieder einbauen..

  3. Schadensersatz #3
    Unregistriert
    Danke erst einmal für die Antwort.

    Aber:
    Wäre dabei z.B. sein Fernseher beschädigt worden, hätte er vermutlich einen Anspruch.
    Warum also nicht beim Laminat?

  4. Schadensersatz #4
    Hallo,

    aus dem Bauch heraus muss m.E. der Vermieter den Schaden am Laminat ersetzen. Das ist mein persönliches Bauchgefühl.
    Wenn das Fenster nciht auf das Laminat, sonden auf den Fuß des Mieters oder dessen Bettvorleger gefallen wäre, wäre der Vermieter ja auch "schuldig".

  5. Schadensersatz #5
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    aus dem Bauch heraus muss m.E. der Vermieter den Schaden am Laminat ersetzen. Das ist mein persönliches Bauchgefühl.
    Wenn das Fenster nciht auf das Laminat, sonden auf den Fuß des Mieters oder dessen Bettvorleger gefallen wäre, wäre der Vermieter ja auch "schuldig".
    Stellt sich nur noch die Frage nach der Anspruchsgrundlage...

    Selbstverständlich ist der Vermieter zur Instandsetzung des Fensters verpflichtet. Das ergibt sich aus § 535 BGB.

    Für den Schaden am Laminat hat der Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB nur dann Ersatz zu leisten, wenn der Mangel am Fenster durch einen Umstand entstanden wäre, den der Vermieter zu vertreten hätte. Dem Vermieter müsste also eine Pflichtverletzung - sei es ein nicht beseitigter und ursächlicher Vorschaden, sei es die Unterlassung einer erforderlichen Wartung - vorzuwerfen sein.

    Ein Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB (unerlaubte Handlung) scheidet mangels Handlung des Vermieters aus.

    In Betracht käme noch ein Schadenersatzanspruch aus § 836 BGB. Voraussetzung dafür ist nach Abs. 1 allerdings, dass der Schaden am Fenster, durch den die Beschädigung am Laminat verursacht wurde, "die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist" und der Vermieter die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat.

    Weitere denkbare Anspruchsgrundlagen kann ich nicht erkennen.

    Wenn der Mieter Schadenersatz verlangt, hat er seinen Anspruch auch zu beweisen.

  6. Schadensersatz #6
    Die Frage dürfte sein, ob zum Einbauzeitpunkt die
    > Fehlbedienungssperre <
    schon üblich war.
    Gruss,
    P.

  7. Schadensersatz #7
    Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Eine Bediensperre ist bei diesem alten Fenster noch nicht vorhanden, aber eine mangelnde Unterhaltung ergibt sich daraus m.M. nach noch nicht.

    •   



       


Schadensersatz


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