Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt?

Diskutiere Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt? im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo? Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist? Wie ist es nach der ...


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  1. Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt? #1

    Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt?

    Hallo?

    Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?

    Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte ich beweisen, dass der Griff unsachgemäß angewendet wurde und dadurch abgebrochen ist?

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  2. Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt? #2
    Zitat Zitat von Marned Beitrag anzeigen
    Hallo?

    Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?

    Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte ich beweisen, dass der Griff unsachgemäß angewendet wurde und dadurch abgebrochen ist?
    - ?Wie um Himmel's Willen kann ein Türgriff abbrechen? -
    War der schon mal angesägt?
    ..Unsachgemäß angewendet!... Wie kann man das?
    Ein Türgriff ist so massiv, daß man ihn als Hammer benutzen könnte!

    Mein Kopfkino hat nur eine Vorstellung:
    Haustür, diese so verzogen, daß man sie: Schlüssel rein, mit Türknauf anheben, gleichzeitig angehoben nach links ziehen muß,mit Knie dann auftritt. Ist das Türblatt zudem morsch, hat man tatsächlich den Knauf in der Hand.
    Mit gutem Schutzengel
    ist man nicht gestürzt, nicht die Eingangsstufen runtergefallen,
    die schwere Einkaufstasche, die man im Ellbogen hängen hat, nicht auf die Zehen geplumpst, sich keinen Bandscheibenvorfall geholt, weil keine Rückenmuskulatur das auf Dauer aushält. - u.s.w.-
    Wer das zahlt, ist ja wohl klar.
    Wenn es eine ernsthafte Frage sein soll, bitte deutlicher!

    Gruß

  3. Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt? #3

    Wenn es eine ernsthafte Frage sein soll, bitte deutlicher!
    Sehe ich genau so.

    Mich kotzt es an, wenn man hier (und anderswo) einfach seine Probleme hinrotzt und dann auch noch erwartet, daß andere sich die Mühe machen, die zu sortieren und auseinanderzupflücken. Man selbst hat ja schon die Probleme am Hals, warum also sollte man sich die Mühe machen, die Probleme so zu schildern, daß einem auch geholfen werden kann?

    Und dann noch nicht mal eine Grußformel, ein "Hallo" mit Fragezeichen dahinter, und die Frage im Titel, ob denn der Türgriff abgebrochen ist ... woher sollen wir das wissen?

    Ohne Gruß,
    Christian

  4. Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt? #4
    Mobiler Hausmeister

    Wer haftet ... ???

    Hallo ....

    Mieter haften für Schäden in der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen. Allerdings kann sich der Mieter mit einer Haftpflicht-, beziehungsweise Hausratversicherung finanziell absichern.

    Wichtig: Mieter müssen ihren Vermieter umgehend über einen Schaden aufklären. Leben sie schon seit Jahren damit, erlischt auch der Anspruch auf Schadensersatz.

    Lg

  5. Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt? #5
    Ja, wenn der einfach so abbricht, muss den selbstverständlich der Vermieter zahlen.
    Gruss,
    P.

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Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt?


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