Frage zur Kleinreparaturklausel

Diskutiere Frage zur Kleinreparaturklausel im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage zur Kleinreparaturklausel. Bei mir im Mietvertrag steht drin, das ich Kleinreparaturen/Bagatellschäden bis zu 140€ je Kleinreparatur und bis ...


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  1. Frage zur Kleinreparaturklausel #1
    Thisdale

    Frage zur Kleinreparaturklausel

    Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage zur Kleinreparaturklausel.

    Bei mir im Mietvertrag steht drin, das ich Kleinreparaturen/Bagatellschäden bis zu 140€ je Kleinreparatur und bis zu 8% pro Jahr übernehmen muss. Muss dazu sagen, das ich schon seit 4 Jahren in der Wohnung lebe. Nun hab ich bisher immer brav etwas repariert bzw. reparieren lassen wenn es notwendig war. Mein Vermieter ist mittlerweile aber ziemlich unverschämt geworden. Nun die Frage. Ist die Klausel mit 140€ je Kleinreparatur überhaupt zulässig in der Höhe? Ein Bekannter sagte, das sei viel zu hoch und daher die gesamte Kleinreparaturklausel ungültig. Hat er damit recht? Ist die gesamte Klausel, auch nach 4 Jahren Mietvertrag ungültig, wenn sie zu hoch angesetzt ist?

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  2. Frage zur Kleinreparaturklausel #2

    Kleinreparaturklausel

    Soweit ich weiss dürfen insgesamt bis € 150 im Jahr als Kleinreparaturen angesetzt werden. Da gibt es was vom BGH. Müssen Sie mal googeln.
    Auch mal überprüfen, ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag überhaupt gültig ist.

    Viele Grüße

  3. Frage zur Kleinreparaturklausel #3
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiss dürfen insgesamt bis € 150 im Jahr als Kleinreparaturen angesetzt werden. Da gibt es was vom BGH. Müssen Sie mal googeln.
    Auch mal überprüfen, ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag überhaupt gültig ist.
    Viele Grüße
    Ich habe noch nirgendwo etwas von Beträgen über 100€ gelesen.

  4. Frage zur Kleinreparaturklausel #4
    Vielleicht ist das hier hilfreich: Kleinreparaturen

  5. Frage zur Kleinreparaturklausel #5
    Thisdale
    Ich muss mich bei euch entschuldigen. Ich hatte falsch gelesen.

    Die Kosten je Reparatur liegen bei 52€. Allerdings ist der weitere Verlauf der Klausel komisch formuliert. Es gibt dort darunter im Vertrag eine Zeile, da steht dann je Kalenderjahr 140€ und das ist angekreuzt (Kästchen davor) und dann noch ein Kästchen das angekreuzt ist mit 8 Prozent von der Jahresnettomiete. Was gilt denn dann nun? Die 8 Prozent oder die 140€ oder die 140€ mal die 8 Prozent (60480€ pro Jahr)? Es ist irgendwie sehr verwirrend geschrieben. Meinen Vermieter brauch ich darauf gar nicht ansprechen, da er dann eh wieder nur unverschämt mit seinen Antworten wird.

  6. Frage zur Kleinreparaturklausel #6
    Thisdale:

    "Ich muss mich bei euch entschuldigen. Ich hatte falsch gelesen."
    Nicht nur das...

    "...weitere Verlauf der Klausel komisch formuliert. Es gibt dort darunter im Vertrag eine Zeile, da steht dann je Kalenderjahr 140€ und das ist angekreuzt (Kästchen davor) und dann noch ein Kästchen das angekreuzt ist mit 8 Prozent von der Jahresnettomiete. Was gilt denn dann nun?"
    Je nachdem, welcher Betrag früher erreicht wird.

    "Die 8 Prozent oder die 140€ oder die 140€ mal die 8 Prozent (60480€ pro Jahr)?"
    Wer (kopf-)rechnen kann, ist klar im Vorteil: 140€ x 8% sind ... na..? 11€20...

  7. Frage zur Kleinreparaturklausel #7
    Thisdale
    Nicht wenn aber da drin steht "8 Prozent von der Jahresnettomiete". Es ist aber auch unlogisch, das Mal zu nehmen fällt mir gerade auf. Es ist ja ein Kästchen zum ankreuzen und kein "Mal" Zeichen. 60000€ im Jahr für Kleinreparaturen wäre ja auch etwas zu viel. Damit könne ich ja fast die gesamte Wohnung neu renovieren, etc.

    Aber es ist trotzdem komisch mit der Klausel.

    Und "was früher erreicht ist" kann ja auch nicht stimmen. Die 140€ sind auf jeden Fall früher erreicht als die 8 Prozent von der Nettojahresmiete. Sonst hätte ich ja eine Nettojahresmiete von unter 150€. So günstig ist die Wohnung dann auch noch nicht.

  8. Frage zur Kleinreparaturklausel #8
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Thisdale
    ...weitere Verlauf der Klausel komisch formuliert. Es gibt dort darunter im Vertrag eine Zeile, da steht dann je Kalenderjahr 140€ und das ist angekreuzt (Kästchen davor) und dann noch ein Kästchen das angekreuzt ist mit 8 Prozent von der Jahresnettomiete. Was gilt denn dann nun?
    je nachdem, welcher Betrag früher erreicht wird.
    Das ist eine mutige Auslegung...

    Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist eine Klausel unwirksam, wenn "die Bestimmung nicht klar und verständlich ist". Dies wird vermutlich der Fall sein, wenn 2 unterschiedliche Beträge als Obergrenze vereinbart sind.

  9. Frage zur Kleinreparaturklausel #9
    Zitat Zitat von Thisdale Beitrag anzeigen
    Nicht wenn aber da drin steht "8 Prozent von der Jahresnettomiete". Es ist aber auch unlogisch, das Mal zu nehmen fällt mir gerade auf. Es ist ja ein Kästchen zum ankreuzen und kein "Mal" Zeichen. 60000€ im Jahr für Kleinreparaturen wäre ja auch etwas zu viel. ...
    Mal unabhängig davon, daß die Klausel eindeutig sein sollte, darf man das von dem Thread durchaus ebenfalls erwarten.

    Wenn 8% der Jahresnettokaltmiete = 60.000,- € sind, dann beträgt die NKM/Monat 62.500,- € ... rein rechnerisch. Bei so einer Miete würde ich mir um 140,- € echt keine Gedanken mehr machen.

    Was hast Du gemietet? ... Bonn?

  10. Frage zur Kleinreparaturklausel #10
    Thisdale
    Nein, das bezog sich auf meine Annahme, dass das zweite "x" ein "Mal-Zeichen" ist, damit wären es dann 140€ [x] 8 Prozent von der Nettojahresmiete gewesen. Meine Nettojahresmiete beträgt 5400€. Diese beiden Möglichkeiten stehen halt in einer Spalte, daher hab ich zuerst angenommen, es ist damit das "Mal-Zeichen" gemeint. Da bin ich aber recht schnell selbst drauf gekommen, dass das ja nur ein Kästchen zum ankreuzen ist. Und da sind eben beide Kästchen angekreuzt. Sowohl ein Jahresbetrag als auch ein prozentualer Wert. Entschuldigt, wenn ich Verwirrung gestiftet hab.

  11. Frage zur Kleinreparaturklausel #11
    Also usus ist eine Formulierung wie " ... beträgt 8% der Jahresnettokaltmiete, maximal jedoch 140,- € im Jahr."

    Aber RMHV hat natürlich Recht wenn er schreibt, daß so eine Klausel eindeutig und unmissverständlich formuliert sein muss.

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