Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch

Diskutiere Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag, kann ich Kosten einer Heizthermenreparatur auf die Mieter umlegen? Die Kosten für die Therme belaufen sich auf ca. 300 Euro. Im Mietvertrag sind ...


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  1. Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch #1

    Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch

    Guten Tag, kann ich Kosten einer Heizthermenreparatur auf die Mieter umlegen? Die Kosten für die Therme belaufen sich auf ca. 300 Euro. Im Mietvertrag sind Reparaturen bis 35 Euro durch den Mieter zu tragen.

    Kann ich die 35 anteilige einfordern?

    Der Meiter meint:
    Urteil

    Az: 528 C 3281/07 des Amtsgerichtes Hannover besagt, daß Reparaturen an Thermen nicht als Kleinreparaturen zu werten sind. Ist das deckend?

    Danke

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  2. Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch #2
    Zitat Zitat von OnkelErna Beitrag anzeigen
    Der Meiter meint:
    Urteil

    Az: 528 C 3281/07 des Amtsgerichtes Hannover besagt, daß Reparaturen an Thermen nicht als Kleinreparaturen zu werten sind. Ist das deckend?
    So generell ist das nicht richtig...

    Als Kleinreparaturen, die bei entsprechender Vereinbarung vom Mieter zu bezahlen sind, kommen nur Reparaturen an Gegenständen in Betracht, die dem unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Bei einer Therme wäre es z.B. vorstellbar, dass ein Bedienelement darunter fällt. Für eine defekte Pumpe käme eine Kostenerstattungpflicht des Mieters aber keinesfalls in Betracht.

  3. Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch #3
    Jusol
    Wenn wir davon ausgehen, dass diese Reparatur darunterfallen würde, könnte der Vemieter dann die 35€ vom Mieter fordern? Also 265€ Vermieter, 35€ Mieter = 300€ Handwerker? Die Kosten übersteigen zwar diesen Kleinreparaturenbetrag, aber kann man sich die dennoch vom Mieter holen?

  4. Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch #4
    Zitat Zitat von Jusol Beitrag anzeigen
    Wenn wir davon ausgehen, dass diese Reparatur darunterfallen würde, könnte der Vemieter dann die 35€ vom Mieter fordern? Also 265€ Vermieter, 35€ Mieter = 300€ Handwerker? Die Kosten übersteigen zwar diesen Kleinreparaturenbetrag, aber kann man sich die dennoch vom Mieter holen?
    Nein!

    Entweder muss der Mieter den kompletten Betrag übernehmen, weil dies rechtssicher im MV vereinbart wurde und der Betrag unter dem Limit (hier 35 €) liegt, oder der Betrag liegt darüber. Dann muss der Vermieter den Gesamtbetrag übernehmen.

  5. Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch #5
    Jusol
    Danke für die klare Aussage. Damit kann ich was anfangen.

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Auch wenn es zum hundersten Male ist, ich steh auf dem Schlauch


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