Herd ist defekt

Diskutiere Herd ist defekt im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Und zwar habe ich in der Wohnung die ich vermiete die Küche drinne gelassen da sie eigendlich fast reingebaut ist und es blöd gewesen währe ...


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  1. Herd ist defekt #1

    Herd ist defekt

    Und zwar habe ich in der Wohnung die ich vermiete die Küche drinne gelassen da sie eigendlich fast reingebaut ist und es blöd gewesen währe sie raus zu nehmen! Sie nutzen sie natürlich aber es ist mein Eigentum und bleibt auch drinne.
    Nun ist der Mieterin der Herd defekt gegangen also es gehen nur noch zwei herdplatten und der Backofen, die andren zwei Herdplatten sind somit nicht Funktionstüschtig!
    Bin ich als vermieter nun verpflichtet denen einen neuen Herd rein zu machen bzw ihn zu reparieren oder müssen sie sich selber drum kümmern, weil immerhin habe ich diese Küche ja unendgeldlich zur verfügung gestellt!!

    Liebe Grüße

    Matze

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  2. Herd ist defekt #2
    Ist denn die Küche mitvermietet oder nicht?

  3. Herd ist defekt #3
    Ne also die steht nich mit drinne soweit ich in erinnerung habe weils eben meine ist und diese auch bleiben soll aber wenn die mal ausziehn kann ich sie eh weghaun so wie die die versüffen

  4. Herd ist defekt #4
    soweit ich in erinnerung habe
    Mal kurz im Mietvertrag nachschaun?

  5. Herd ist defekt #5

    RE: Herd ist defekt

    Original von Sonja20
    Und zwar habe ich in der Wohnung die ich vermiete die Küche drinne gelassen da sie eigendlich fast reingebaut ist und es blöd gewesen währe sie raus zu nehmen! Sie nutzen sie natürlich aber es ist mein Eigentum und bleibt auch drinne.
    klar ist das deine küche. es ist auch deine wohnung.
    und du hast den mietern beides zur benutzung vermietet.
    ist die küche im mietvertrag erwähnt? wurde sie im inserat erwähnt?

    sofern es keine abweichende ausdrückliche regelung gibt, dass du den mietern die küche verkaufst oder schenkst wirst du wohl den herd ersetzen bzw. reparieren lassen müssen.

  6. Herd ist defekt #6
    Sollte die Küche als vermietet drinnne sein, dann muss der Vermieter für die Instandhaltung aufkommen. Steht sie nicht drin, wird der Mieter die Küche bei auszug mitnehmen....

    Du sagst selbst, dass sie deine Küche ist, also musst du auch die Instandhaltung übernehmen. Der Vermieter kann nur die Instandhaltung zurückweisen, wenn das "Teil" nicht ihm, sondern dem Mieter gehört.

  7. Herd ist defekt #7
    Zwei Herdplatten gleichzeitig? Ungewöhnlich! Aber die Kochmuldeneinheit zum Backofen gibt es auch einzeln. Entweder vom Hersteller oder mit Universaladapter für wenig Geld, auch gebraucht im Auktionshaus o.ä. Oder gegen einen geprüften gebrauchten Herd tauschen. Wegen 50 oder 100 Euro die ganze Küche verschenken?

  8. Herd ist defekt #8
    Original von malloy
    Zwei Herdplatten gleichzeitig? Ungewöhnlich!
    Ich wage ja garnicht zu fragen, ob noch alle drei Sicherungen intakt sind...

  9. Herd ist defekt #9
    Also Sicherungen usw sollen noch gehen alles es wurde Nachgemessen und die Hinteren Platten bekommen zu wenig strom und wie man das nun raus findet warum und so weiß ich leider noch nicht Strom ist drauf eben nur zu wenig

  10. Herd ist defekt #10
    Dann sollte doch evtl. einmal ein Elektriker nach dem Herd schauen. Dieser wird ihn evtl. sogar wieder instand setzen können.

    Wenn Du Glück und eine Kleinreparaturklausel mit im Mietvertrag hast, wird die Mieterin das sogar bezahlen müssen (kommt natürlich auf die Höhe der Rechnung an, aber vielleicht ist es ja nur eine Kleinigkeit?!)

  11. Herd ist defekt #11
    Also habe grade den Mietvertrag hier liegen die üche als Möbel ist dort nicht mit erwähnt lediglich als Raum aber nicht als Möbel/Gegenstand Also steht nicht drinne das es unsre ist das wir sie zur verfügung stellen und so!

  12. Herd ist defekt #12
    Original von Sonja20
    Also habe grade den Mietvertrag hier liegen die üche als Möbel ist dort nicht mit erwähnt lediglich als Raum aber nicht als Möbel/Gegenstand Also steht nicht drinne das es unsre ist das wir sie zur verfügung stellen und so!
    Da die Kücheneinrichtung im Mietvertrag nicht mit drinne steht, ist sie auch nicht Teil der Mietsache, also sozusagen herren- bzw. damenlos.
    Sollen sich die Mieter selbst drum kümmern.

  13. Herd ist defekt #13
    Allerdings könnten die Mieter die Küche dann auch ungestraft wegschmeissen

    So einfach ist das denke ich nicht. Wenn die Küche mitvermietet wurde, muss sich der Vermieter um Reparaturen kümmern (es sei denn evtl. Kleinreparaturen), ansonsten wurde die Küche wohl dem Mieter geschenkt...

  14. Herd ist defekt #14
    was steht denn im übergabeprotokoll?
    wenn die küche da erwähnt wird, kann die situation auch schon wieder anders aussehen...

  15. Herd ist defekt #15
    Original von BarneyGumble2
    Wenn die Küche mitvermietet wurde, muss sich der Vermieter um Reparaturen kümmern (es sei denn evtl. Kleinreparaturen), ansonsten wurde die Küche wohl dem Mieter geschenkt...
    Nöö, Barney, weder - noch.
    Die Küche ist explizit nicht Gegenstand des Mietvertrags, sondern "stillschweigend" dem Mieter zum Gebrauch überlassen worden.

  16. Herd ist defekt #16
    Das ist ein Fenster auch, und dennoch musst Du als Vermieter es reparieren lassen, falls es nicht mehr richtig schließt (abgesehen von Kleinreparaturen, falls vereinbart)!

    Es gab hier vor einigen Monaten schon diverse Diskussionen zu diesem Thema.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass, falls eine Küche mitvermietet wurde, die größeren Reparaturen durch den Vermieter zu tragen sind.
    Ob die Küche im Vertrag steht, ist unerheblich.
    Dem kann man m. E. nur dadurch entgehen, dass man dem Mieter die Küche verkauft oder schenkt...

  17. Herd ist defekt #17
    Hallo Barney,

    "Das ist ein Fenster auch,"
    Richtig, ebenso die Wand zwischen Flur und Bad, von der Badtür mal ganz zu schweigen.

    "und dennoch musst Du als Vermieter es reparieren lassen, falls es nicht mehr richtig schließt (abgesehen von Kleinreparaturen, falls vereinbart)!"
    Die Instandhaltungspflicht des VM der Mietsache ist hier doch allgemein bekannt...

    "Ich bin mir ziemlich sicher, dass, falls eine Küche mitvermietet wurde,"
    Eben, das wissen wir definitiv noch nicht.

    "die größeren Reparaturen durch den Vermieter zu tragen sind."
    Wo ist die Grenze zw. kleineren und grösseren Reparaturen?

    "Ob die Küche im Vertrag steht, ist unerheblich."
    Nöö, garnicht. Noch wissen wir nicht, ob sie evtl. im Übergabeprtokoll aufgeführt ist.

  18. Herd ist defekt #18
    Original von Berny
    "Das ist ein Fenster auch,"
    Richtig, ebenso die Wand zwischen Flur und Bad, von der Badtür mal ganz zu schweigen.

    "Ob die Küche im Vertrag steht, ist unerheblich."
    Nöö, garnicht. Noch wissen wir nicht, ob sie evtl. im Übergabeprtokoll aufgeführt ist.
    Wenn die Küche in der Wohnung steht, wenn sie vermietet wird, ist sie mitvermietet (es sei denn, sie gehört dem Mieter).
    Einen rechtssicheren Ausschluß gibt es hier nicht.
    Polemik hilft hier dem TE nicht weiter.
    Falls es aber zu einem Rechtsstreit kommt, kann er sich sich ja hoffentlich auf Dich berufen?!

    Original von Berny

    "die größeren Reparaturen durch den Vermieter zu tragen sind."
    Wo ist die Grenze zw. kleineren und grösseren Reparaturen?
    Stichwort: Kleinreparaturklausel (natürlich nur, wenn vereinbart)

    Wenn Dir das nichts sagt, dann nutze doch bitte die Suchfunktion!

  19. Herd ist defekt #19
    Hallo Berny,

    ich würde mich freuen, wenn wir das hier gemeinsam sachlich diskutieren können.

    Lies dir doch bitte mal den schon erwähnten Thread hier im Forum durch. Ich meine, der war vor deiner Zeit hier im Forum.


    Wenn ich deinen Gedanken richtig verstanden habe, und diesen mal weiterspinne, kann ich ja als Vermieter behaupten, ich hätte nur das Schlüsselloch vermietet und alles andere drumherum dem Mieter stillschweigend zum Gebrauch überlassen. Und schon hat man als Vermieter mit der Instandhaltung nichts mehr zu tun. Das kanns ja auch nicht sein ...

    Daher glaube ich, daß man irgendetwas nicht einfach so als "stillschweigend zum Gebrauch überlassen" deklarieren kann - egal, ob Küche, Fenster oder Wand - und daraus folgend keine Instandhaltungspflicht dies mehr hat.

    In dem dir nahegelegten Thread war das auch das "Ergebnis" - ich meine, da gabs sogar offiziellere Begründungen dazu (im Vergleich zu meiner hier).

  20. Herd ist defekt #20
    Hallo Barney,

    "Wenn die Küche in der Wohnung steht, wenn sie vermietet wird, ist sie mitvermietet"
    Richtig, wenn sie vermietet ist, ist sie mitvermietet.

    "Stichwort: Kleinreparaturklausel (natürlich nur, wenn vereinbart)
    Wenn Dir das nichts sagt,..."
    Mir schon.

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