Kündigung ja oder nein?

Diskutiere Kündigung ja oder nein? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo alle, Bin Vermieter einer ETW. Die Wohnung ist seit 10.2009 vermietet. Die Mieterin hat: 1. Die vereinbarte Kaution nie bezahlt 2. Die Nachzahlung für ...


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  1. Kündigung ja oder nein? #1

    Kündigung ja oder nein?

    Hallo alle,

    Bin Vermieter einer ETW. Die Wohnung ist seit 10.2009 vermietet. Die Mieterin hat:

    1. Die vereinbarte Kaution nie bezahlt
    2. Die Nachzahlung für 2009 nicht bezahlt
    3. Die Mieten für Februar und April nicht bezahlt
    4. Die Mieterhöhung seit 10.2010 nicht bezahlt

    Beim Einzug wurde festgestellt daß ein Paar Fenster undicht sind, Kuhlschrank und Spülmaschine lt. Mieterin müssen auch ausgetauscht werden. Beim einzug kam sie mit einem Angebot iHV 12.000€ für das austauschen alle Fenster sowie beide Balkontüren. Meiner Meinung nach ein bissle übertrieben!

    Mündlich vereinbart (10.2009) wurde dass sie die Kaution bezahlt und dass wir die Geräte austauschen sowie ein Fenster. Seitdem haben wir kein Kontakt mehr gehabt, auch nach viele versuche per Telefon und Post (Einschreiben mit Rückschein kamen immer zurück).

    Vor 2 Monate kam ein Brief vom Anwalt mit einer 1/3 Mietminderung. Unser Anwalt hat alles zurückgewiesen und sogar sie aufgefordert den offenen Betrag mit frist zu bezahlen. Nichts getan. Also habe ich jetzt eine Abmahnung zugeschickt und immer noch keine Zahlung. Ich vermute dass sie jede 2 Monaten die Miete bezahlen will.

    Kann ich jetzt fristlos kündigen? Soll ich besser unser Anwalt wieder einschalten?

    Danke,
    C

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  2. Kündigung ja oder nein? #2
    Hallo Cryo75,

    zu deiner frage 1 > Nach § 551 Abs. 2 BGB hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen. Nach der gesetzlichen Regelung wird die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Darunter ist nicht der Vertragsschluss, sondern derjenige Zeitpunkt zu verstehen, zu dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll (LG Mannheim, ZMR 1990, 18). Die beiden folgenden Raten werden zu Beginn des zweiten und dritten Mietmonats fällig. Auch diese Regelung ist zwingend.

    Die Nichtzahlung der Kaution rechtfertigt im Allgemeinen keine Kündigung. Etwas anderes kommt jedoch dann in Betracht, wenn der Mieter sich weigert, die Kaution zu erbringen, oder wenn die Nichtzahlung auf dem Unvermögen zur Zahlung beruht. In diesem Fall ist es dem Vermieter nicht zumutbar, mit dem Mieter ein Mietverhältnis zu beginnen oder fortzusetzen (OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 438).

    2 > Mahnbescheid bei Gericht erwirken, dann Vollstrecken lassen, am besten über eine Kontopfändung!

    3 > Mit zwei Mieten im Verzug, kannst du Abmahnen, mit einer Frist von 14 Tagen, die ausstehenden Mietschulden zu begleichen. Erfolgt in diesen 2 Wochen keine Zahlung kannst du fristlos dem Mieter kündigen. Zieht der Mieter nicht aus oder bezahlt weiterhin nicht, wird es problematisch. Dann mußt du dich auf eine Räumungsklage einlassen, die teuer werden und sich bis zu 2 Jahren hin ziehen könnte.
    Hoffentlich bist du keinem Nomaden aufgesessen.

    4 > Ihr Mieterhöhungsverlangen tritt nur in Kraft, wenn Ihr Mieter der Anhebung zustimmt.!!! hat ER das.
    wenn nicht dann noch einmal erhöhen.
    Mieterhöhung

    gruß
    miyum

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Kündigung ja oder nein?


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