Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:(
Diskutiere Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:( im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo alle gemeinsam Ich bin neu hier im Farum und eigentlich auch kein Vermieter (allerdings ist mein Vater Vermieter) Meine Frau, unser Sohn ( 1 ...
- 09.07.2011 16:35 Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:( #1
Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:(
Hallo alle gemeinsam
Ich bin neu hier im Farum und eigentlich auch kein Vermieter (allerdings ist mein Vater Vermieter)
Meine Frau, unser Sohn ( 1 Jahr jung) und unser Boxer wohnen in einem 2. Familienhaus (Vermieter ist mein Vater), wir beziehen die Wohnung im Erdgeschoss (leider nur 2 Zimmer auf 65 m²). Die Wohnung im 1. Obergeschoss (auch 65 m² groß) ist seit fast 3 Jahren vermietet (an einen alleinstehenden, etwas "faulen" aber freundlichen Mieter)
Da uns die Wohnung im Erdgeschoss zu klein ist, da wir kein Kinderzimmer haben (unsere Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen), haben wir meinen Vater dazu überredet Eigenbedarf für uns anzumelden.
Ich muss dazu sagen, dass mein Vater ein sehr fairer Mensch ist!!! Nach ein paar Wochen Bedenkzeit sagte er uns zu
)) Eine Bedingung gab es allerdings, er wollte das wir dem Vermieter unsere Situation erklären und ihn auf die schriftliche Kündigung schonmal vorbereitet. Dies taten wir auch... Der Mieter war ein wenig geschockt aber zeigte Verständnis.
Etwa einen Monat nach dem Gespräch erhielt er das Kündigungsschreiben (dies war am 12.04.2011) die Wohnungsübergabe soll am 31.07.2011 stattfinden.
Dem Mieter wurden im Schreiben erneut das berechtigte Interesse des Eigenbedarfs berichtet (in detailierter Form), er wurde auf sein Recht auf Widerspruch hingewiesen und ihm wurde mittgeteilt, dass der Vermieter leider keine Ersatzwohnung hat.
Von dem Recht auf Widerspruch machte er kein Gebrauch!
Wenn ich den Mieter im z.B. im Wäschekeller treffe und frage wie es mit der Wohnungssuche läuft, sagt er immer nur er findet nichts schönes. Er würde suchen... (er möchte eine vollkommen Bezugsfertige Wohnung, mit neuem Bad usw. möchte aber das er selbst überhaubt nichts mehr machen muss)
Das Problem ist das er zum heutigen Tage immernoch nichts hat. Vor ein paar Tagen führte mein Vater ein Gespräch mit ihm, er sagte: "Ich habe mir schon 17 Wohnungen angeschaut, aber das richtige war nicht dabei. evtl. zieht bald eine Bekannte von mir um dann könnte ich ihre Wohnung nehmen!"
Wie gesagt mein Vater ist ein ganz netter und hat auch Mitleid mit dem Mieter. Nun möchte mein Vater ihm eine einmalige Fristverlängerung gewähren (bis zum 15.08.2011).
Was machen wir wenn der Mieter wieder nicht auszieht, müssen wir dann eine Räumingsklage erheben?
Wie lange würde es dauern ein Räumungstitel zu bekommen (bei und ist es wirklich sehr eng und die kleine wird jedes mal wach wenn wir abends ins schlafzimmer müssen usw.)
Wird sich die Sache sehr lange verzögern?? Ich freue mich auf unsere "Vergrößerung" und habe mir schon Urlaub für die Renovierung genommen.(aber wenn er nicht auszieht kann ich nicht renovieren...)
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Kommentare...
Falls ich etwas wichtiges vergessen habe, werde ich es auf Nachfrage gern ergänzen.
Ich hoffe uns kann jemand helfen...
DANKE fürs lesen...
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Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:(
- 17.07.2011 13:06 Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:( #2
Ja, wenn der Mieter wirklich nicht ausziehen will oder kann, dann läuft es auf eine Räumungsklage hinaus.
Wenn er Mieter die Sache wirklich bis zum Ende aussitz und es zu einer Zwangsräumung kommen würde, kommen Kosten von bis zu 5000 Euro hinzu, welche der Vermieter erstmal in Vorleistung bringen müsste. Diese kann man zwar vom Mieter zurück fordern, doch wenn da nichts zu holen ist...
Das ganze Verfahrehn kann auch durchaus bis zu einem Jahr dauern.
In machen Fällen wäre es daher schneller und günstiger ihm z.B. eine Auszugsprämie bei pünktlichem Auszug zu zahlen, die Umzugskosten zu übernehmen oder aktiv bei der Wohnungssuche zu helfen.
- 16.05.2012 21:55 Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:( #3
Wohnung anbieten?
Wäre es in diesem Fall sinnvoll, dem Mieter auf seiner Wohnungssuche zu helfen, damit die Sache schneller geht? Ich habe so einen ählichen Fall und wenn ich Räumungsklage einreiche, und gewinne, dann bleibe ich auf den Kosten sitzen, weil meine Mieter Harz 4 Empfäng ist. Das sind ja schöne Aussichten!
Ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf (Mieter findet "angeblich" keine neue Wohnung:(
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