Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ?

Diskutiere Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, Zu mir und meinem Problem: Bin seit nem 3/4 Jahr Besitzer einer noch vermieteten Eigentumswohnung. Habe als die ganzen Formailtäten um den Kauf ...


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  1. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #1

    Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ?

    Hallo zusammen,

    Zu mir und meinem Problem:

    Bin seit nem 3/4 Jahr Besitzer einer noch vermieteten Eigentumswohnung. Habe als die ganzen Formailtäten um den Kauf erledigt waren gleich mit den Mietern gesprochen und ihnen erklärt das ich die Wohnung selbst nutzen will und ihnen vorraussichtlich zum Jahresende kündigen werde.

    Habe dann mitte September den Mietern die Kündigung auf 31.12.2011 zukommen lassen.

    Seither habe ich von den Mietern nichts gehört (kein Wiederspruche etc.)

    Als ich mich letzte Woche bei den Mietern gemeldet habe um nach einem Termin für die Wohnungsübergabe zu fragen, haben diese mir mitgeteilt, dass Sie zur Zeit noch nichts dazu sagen wollen da sich ihr Anwalt darum kümmert.

    Somit ist davon auszugehen das Sie nicht auf 31.12. ausziehen wollen und gegen die Kündigung vorgehen wollen...


    Nun meine Fragen hierzu:

    Da die Mieter der Kündigung nicht wiedersprochen haben, haben Sie meine Auffassung nach nur noch eine Chance in der Wohnung zu bleiben, wenn die Kündigung formelle Fehler enthält! Soweit Richtig ??

    Müssen Sie hierbei irgendwelche Fristen einhalten um die Kündigung als Rechtswidrig zu erklären oder können Sie mir theoretisch noch am 31.12. mitteilen das die Kündigung nicht korrekt ist ??

    Wer ist hier in der Beweispflicht ob die Kündigung rechtlich i.O. ist ?

    Welche möglichkeiten bleiben mir vor der Räumungsklage ?

    Ich hoffe ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen!! Vielen Dank im Vorraus!

    Gruß Flo

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  2. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #2
    Wie lange bewohnt der Mieter denn die Wohnung bereits? Aufgrund der Mietdauert berechnet sich die Kündigungsfrist.

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung

  3. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #3
    Die Mieter wohnen seit gut nem Jahr in der Wohnung!

    Daher 3 Monate Kündigungsfrist!


    Hab die Eigenbedarfskündigung zwar nicht vom Anwalt verfassen lassen, hab mich jedoch gründlich im I-net informiert und hatte auch von nem Bekannten ne Kündigung die er vom Anwalt erstellt wurde, von demher gehe ich davon aus, dass die Kündigung soweit korrekt ist und ich nichts vergessen habe...

    Gruß Flo

  4. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #4
    Ich vertmute mal, dass es in Frage gestellt werden wird, ob der Eigenbedarf an sich gerechtfertigt ist. Vermutlich werden auch die Verhältnisse der Mieter betrachtet werden...
    Rechtschutzversicherungen haben 3 Monate Sperre, von daher, husch-husch !!!

  5. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #5
    Wenn auf das Widerspruchsrecht mit Form und Frist hingewiesen wurde, dann hätten die Mieter eigentlich bis Ende Oktober widersprechen müssen.

    Rechtschutzversicherungen haben 3 Monate Sperre, von daher, husch-husch !!!
    Gibt mittlerweile auch RS-Versicherungen ohne Sperre. Da wird zurückdatiert.

  6. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #6
    Die Situation sieht inzwischen so aus:

    Die Mieter haben mir am 12.12. über den Mieterbund ein schreiben zukommen lassen, indem sie um eine mind. 3 monatige Fristverlängerung bitten.

    Sie wollen wohl ausziehen, warten jedoch auf einen Versetzungsantrag (Beamter) der bereits seit Juli 11 gestellt ist (Versetzung in ein anderes Bundesland)

    Habe nun einer Fristverlängerung von 3 Monaten zugestimmt unter der Bedingung dass Sie mir verbindlich zusagen keine weitere Verlängerung anzustreben und die Wohnung bis spätestens 31.03. zu räumen.

    Dies sollten Sie mir bis 22.12. bestätigen, gekommen ist nichts!


    Nun stellt sich mir die Frage, ob eine Räumungsklage hier sinnvoll ist...


    Ich bezweifle eben stark, dass so eine Versetzung, wenn sie bis dato noch nicht entschieden ist, innerhalb von 3 Monaten abläuft!

    Andererseits könnte es eben sein, dass ich eine Räumungsklage einreiche und bis es zum Gerichtstermin kommt die Mieter bereits ausgezogen sind!

    Ohne Rechtsschutz ist so eine Klage eben auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden!

    Wie ist eure Meinung dazu ?? Räumungsklage ja/nein , oder gibt es andere möglichkeiten?


    Frohe Weihnachten miteinander!!

    Gruß Flo

  7. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #7
    Zitat Zitat von Flo884 Beitrag anzeigen
    Ich bezweifle eben stark, dass so eine Versetzung, wenn sie bis dato noch nicht entschieden ist, innerhalb von 3 Monaten abläuft!
    Dazu kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass eine solche Personalentscheidung innerhalb von 1-2 Tagen gefällt und umgesetzt werden kann...

  8. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #8
    Flo884:

    "Bin seit nem 3/4 Jahr Besitzer einer noch vermieteten Eigentumswohnung."
    Besitzer sind die Mieter, Eigentümer bist Du.

    "Habe dann mitte September den Mietern die Kündigung auf 31.12.2011 zukommen lassen."
    Hast Du den Eigenbedarf ausführlich und nachvollziehbar begründet?

    "Seither habe ich von den Mietern nichts gehört (kein Wiederspruche etc.)"
    Das bedeutet nichts.

    "Da die Mieter der Kündigung nicht wiedersprochen haben, haben Sie meine Auffassung nach nur noch eine Chance in der Wohnung zu bleiben, wenn die Kündigung formelle Fehler enthält! Soweit Richtig ??"
    Nöö. Wenn sie einfach (weshalb auch immer) nicht ausziehen, dann ziehen sie eben nicht aus. Dann hast Du nur noch die Möglichkeit einer Räumungsklage. Und das kann dauern...

    "Wer ist hier in der Beweispflicht ob die Kündigung rechtlich i.O. ist ?"
    Na, wer wohl...?

    "Welche möglichkeiten bleiben mir vor der Räumungsklage ?"
    Fristsetzung.

  9. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #9
    1. 2. und 3. Der Mieter bekommt immer Recht!
    Erst wenn drei Monatsmieten kalt ausstehen kann die Räumungsklage
    eingereicht werden. (Aber bitte nach "Berliner Modell")
    Das hießt dann Fristen, Fristen, Fristen....

    Wer nicht abgebrüht ist und miese Mittel einsetzen kann, weil es die eigene Ethik verbietet, sollte nicht vermieten.
    Als verständnisvoller Vermieter bist Du immer der Dumme.

  10. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #10
    Maria Bauer:

    "1. 2. und 3. Der Mieter bekommt immer Recht!"
    Falsch.

    "Erst wenn drei Monatsmieten kalt ausstehen kann die Räumungsklage
    eingereicht werden."
    Falsch.

    "Das hießt dann Fristen, Fristen, Fristen...."
    Welche und wann?

    "Wer nicht abgebrüht ist und miese Mittel einsetzen kann, weil es die eigene Ethik verbietet, sollte nicht vermieten."
    Begründung?

    "Als verständnisvoller Vermieter bist Du immer der Dumme."
    Immer?

  11. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #11
    Zitat Zitat von Maria Bauer Beitrag anzeigen
    Erst wenn drei Monatsmieten kalt ausstehen kann die Räumungsklage eingereicht werden.
    Wie kommste denn auf DAS schmale Brett?



    Zitat Zitat von Maria Bauer Beitrag anzeigen
    Wer nicht abgebrüht ist und miese Mittel einsetzen kann, weil es die eigene Ethik verbietet, sollte nicht vermieten.
    Als verständnisvoller Vermieter bist Du immer der Dumme.
    Also zwischen "verständnisvoll" und "miese Mittel einsetzen" sind ja wohl noch Welten.
    Ich für meinen Teil jedenfalls bin bislang auch ohne illegale Handlungen ganz gut über die Runden gekommen.

  12. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #12
    Doris15_de

    Eigenbedarfskündigung

    Meiner Meinung nach ist hier die Eigenbedarfskündigung überhaupt nicht gültig,weil der Mieter erst so kurze Zeit in der Wohnung wohnt,dass ist erst nach Ablauf von drei oder fünf Jahren möglich.Weiss die Frist nicht mehr genau.
    Jedenfalls kann man beim normalen Kauf der Eigentumswohnung nicht einfach so kündigen,wenn die Mieter gerade mal ein Jahr darin wohnen.Dass weiss man aber in der Regel vorher,daher sind Eingenumgswohnungen,welche leer stehen,auch in der Regel teurer als solche,die vermietet sind.Selbst im Falle eines Kaufs durch eine Zwangsversteigerung,bei der es ja ein Sonderkündigungsrecht gibt,gilt die Frist,vor der man einem Mieter nicht kündigen kann,wenn Eigenbedarf besteht.

  13. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #13
    Zitat Zitat von Doris15_de Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach ist hier die Eigenbedarfskündigung überhaupt nicht gültig,weil der Mieter erst so kurze Zeit in der Wohnung wohnt,dass ist erst nach Ablauf von drei oder fünf Jahren möglich.Weiss die Frist nicht mehr genau.
    Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, zwei Jahre wären es.

  14. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #14
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, zwei Jahre wären es.
    Aus "irgendwo mal gehörten" Versatzstücken werden endgültige Wahrheiten...

    Es gibt weder eine Frist von 2 noch von 3 oder 5 Jahren.

    Der Vermieter muss den Mieter über einen vorhersehbaren Eigenbedarf beim Abschluss des Mietvertrags informieren. Unterlässt der Vermieter diese Information, wird eine Eigenbedarfskündigung nach kurzer Mietdauer rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein. Der Zeitraum, für wegen eines vorhersehbarer Eigenbedarfs nicht gekündigt werden kann, wird keineswegs einheitlich entschieden.

    Beim hier in Rede stehenden Sachverhalt hat es allerdings einen Vermieterwechsel gegeben. Der neue Vermieter hat den Mietvertrag nicht abgeschlossen und konnte daher auch nicht vorhersehen, dass er die Wohung bereits nach kurzer Miwetdauer wegen Eigenbedarf kündigen wird. Auch der vorherige Vermieter konnte beim Abschluss der Mietvertrags nicht vorhersehen, dass ein Erwerber die Wohnung selbst nutzen möchte. Die Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs wird hier also nicht vorliegen. Damit wird eine Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich sein.

    Der Mieter wird gegen die Kündigung nur nach § 574 BGB eine besondere Härte vorbringen können wegen Investitionen, die er im Vertrauen auf den Bestand des Mietverhältnisses getätig hat und noch nicht abwohnen konnte. Dies ist lt. Sachverhalt nicht erfolgt.

    Auch ein Widerspruch des Mieters nach § 574 BGB macht eine Kündigung nicht unwirksam. Rechtsfolge eines erfolgreichen Widerspruchs ist in § 547a Abs. 1 BGB nachzulesen. Der Mieter kann demnach "verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist".

  15. Mieter geht gegen Eigenbedarfskündigung vor - Was kann auf mich zukommen ? #15
    Kann mich da RMHV nur anschließen, eine Frist gibt es schlicht und ergreifend nicht!

    (Ansonsten hätte ich die Wohnung auch nicht gekauft!)

    Eine Eigenbedarfskündigung kann im Mietvertrag für bis zu 4 Jahren ausgeschlossen werden, dies muss jedoch auch genau so im Mietvertrag stehen, an diese Klausel müsste sich dann auch ein neuer Eigentümer im Fall eines Verkaufs halten!

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