Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid

Diskutiere Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo J.S., ich versuch´ mich auch mal kurz zu fassen: Wegen offener Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen kannst Du nicht kündigen. Mietzahlungen ohne anderslautende "Tilgungsbestimmung des Leistenden" ...


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  1. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #21
    Hallo J.S.,

    ich versuch´ mich auch mal kurz zu fassen: Wegen offener Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen kannst Du nicht kündigen.

    Mietzahlungen ohne anderslautende "Tilgungsbestimmung des Leistenden" müssen vorrangig die BKVZ auffüllen - so etwa hat sich m.E. der BGH mal geräuspert, ist schon ein paar Jahre her ... vlt. find´ ich´s ja wieder - ein Fachanwalt wird das aber sicher kennen.

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  2. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #22
    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    - Mieter hat seit über 1 Jahr 1500 Euro Nebenkosten aus den vorangegangenem Jahr offen.
    Das ist nach § 543 Abs. 1 BGB ein Grund für eine fristlose Kündigung nach einer Abmahnung.

    Eine eidesstattliche Versicherung befreit den Mieter auch keinesfalls von seinen Verpflichtungen.

    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    Daraufhin haben wir auch die NK erhöht (also Anfang 2010). Die NK-Erhöhung hat sie nie beglichen.
    Sobald der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht hat, liegt nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 b) BGB ein Grund für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug vor. Eine vorhergehenden Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Im Streitfall wird lediglcih zu beweisen sein, dass die Erhöhung der Vorauszahlungen wirksam war.

    Alles in allem habe ich den Eindruck, dass der Vermieter nicht anwaltlich vertreten war und sich von einem Schreiben des Mietersanwalts hat beeindrucken lassen. Dazu kann man dann nur eines sagen: selbst schuld.

    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    - Einen Fachanwalt haben wir, aber mein Vertrauen ist nicht mehr all zu groß :-(
    Wenn kein Vertrauen vorhanden ist, sollte man vielleicht den Anwalt wechseln. Vorher sollte man aber noch darüber nachdenken, ob man nicht unerfüllbare Erwartungen hat.

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